König Karl IV. (konig Carl der viert) verpfändet alle Gefälle und Einkommen von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Thauber) an Bischof Albrecht von Hohenlohe. Die Bürger von Rothenburg sollen ihm treu ergeben sein. Zudem wird festgelegt, dass Rothenburg ob der Tauber zu Franken gehört.
König Karl IV. (konig Carl der virt) zahlt Bischof Albrecht von Hohenlohe und Heinrich Diemar (Heinrichen diremang), aufgrund ihrer ehrlichen und nützlichen Dienste dem Reich gegenüber 1600 Pfund Heller. Mit Zustimmung der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) wird eine Satzung aufgesetzt. Diese beinhaltet das Reichsgericht, das Amt Rothenburg, das Ungelt, den Zoll, das Geleit und 100 Pfund Heller jährlich auf die Steuer zu Rothenburg sowie das Investiturrecht über den Rat zu Rothenburg. Zudem noch die dazugehörigen Nutzungen, Gefälle und Rechte. Das darf dem Bischof nicht verwährt werden, bis die 1000 Mark Silber abgelöst sind.
Sie sollen den Bischof nicht in der Ausübung seiner geistlichen Tätigkeiten hindern. Zudem sollen sie Bischof Gerhard von Schwarzburg seinen Zoll und sein Geleit geben, wenn er dies verlangt und ihn daran nicht hindern.
Zwei Jahre später verkauft Bischof Johann von Egloffstein das Schloss Rottenbauer, die Behausung und Kammern, mit all deren Nutzen, Freiheiten, Gerechtigkeiten, Herrlichkeiten, Rechten, Äckern, Wiesen, Leuten, Gütern, Zinsen, Gült, Handel, Wäldern, Gewässern, Weinen und Weiden für 600 Gulden an Peter Dege (petter dege) und Friedrich Kammerer (fritzen Cameren). Davon sollen sie ihm 550 Gulden bezahlen und die übrigen 50 Gulden verbauen. Der Bischof behält das ewige Recht auf Wiederlösung.
Das Liber Privilegiorum enthält einen Artikel aus einer Verschreibung über die Zahlung von Zöllen bei Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg). Zuvor mussten die Rothenburger wenn sie von ihren Hintersassen, Geistlichen oder Weltlichen, die in der Stadt oder auf dem Land wohnen etwas an der Tauber (thauber), dem Vorbach (vorbach) oder an der Stadtgrenze Rothenburgs kaufen und diese die Ware zu ihnen bringen, müssen diese Zölle bezahlen. Durch den Artikel werden sie von den Zöllen freigesprochen.
Die Gebrüder Konrad (contz) und Philipp (philips) von Vackenrod ( von vackenrod) verpfänden dem Kloster Triefenstein (Triffenstein) 28 Pfennig Zinsen auf Röttbach (Ratbach). Ihnen ist die Wiederlösung der Mühle am Krombach (Cranhbauh), sowie der Zins auf Röttbach vorbehalten.
Kaspar von Rotenhan (Caspar vom Rottenhan) gibt Bischof Rudolf von Scherenberg etliche seiner Güter zu Lehen. Als Erstattung verpfändet ihm der Bischof mit der Bewilligung seines Domkapitels 21 Gulden Zinsen auf die Steuer und Bede von Ebern (Ebern) und dessen Spital. Dies wird am 22. Februar für 400 Gulden abgelöst.
Als Veit von Rotenhan (veit von Rottenhan) es nicht schafft in den vereinbarten vier Jahren seine Schulden von 700 Gulden an Gold, an den Würzburger Bischof, Rudolf von Scherenberg, zurück zu zahlen, verlängert der Bischof den Zeitraum um fünf Jahre. Im Gegenzug vermacht Veit von Rotenhan dem Hochstift Würzburg seine Mannlehen, sowie den Sandhof bei Ebern (Sanzhoff bei Ebern), zwei Höfe bei Gottlingsgereuch, einen Hof bei Reckendorf (Reckendorff), seine Zinsgüter zu Jossendorf und Eichelberg (aichelberg), all seine Häuser, Höfe, Scheunen, Äcker, Wiesen, jährliche Gült, Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Eingehörungen. Bis zum 22.02.1497 hat der Veit von Rotenhan seine Schulden beglichen.
Johann Zollner von Halberg (hans zolner halburg) verfügt über einen Vertrag, der es ihm ermöglicht, Güter, Leute, Zinsen und Gült zu Rötelsee (rottelsehe), Iphofen (Jphofen) und Mainbernheim (meinbernheim) mit deren Obrigkeiten, Lehenschaften, Rechten, Gewohnheiten und Herkommen, welche Mannlehen Bischof Lorenz von Bibra und dessen Stifts waren, aufzuheben. Stattdessen gehen sie als Lehen an seinen Sohn und seine Tochter über.
Georg Schenk von Roßberg und dessen Sohn Christoph (Georg vnd Cristof die Schenken vom Rosberg) erhalten das Haus Roßberg (Rosberg) vom Hochstift Würzburg als Mannlehen. Das Haus wird durch einen Brand beschädigt und wieder aufgebaut, im Bauernkrieg aber wieder zerstört. Durch einen ritterlichen Vertrag erhalten sie nach der ersten Beschädigng 1225 Gulden Schadenersatz. Da sie durch die weitere Beschädigung ihres Hauses ihre Schulden nicht abbezahlen können, bitten sie Bischof Konrad von Thüngen um Unterstützung. Sie erreichen, dass der Bischof Georg Schenk von Roßberg sowie seinem Sohn Christoph und dessen Ehefrau Margaretha, geborene von Thüngfeld (margareth geborne von thunfeld), auf Lebenszeit jährlich 100 Gulden zahlt. Außerdem erhalten ihre Tochter und Schwester, die Klosterfrauen Katharina (Catharinen) und Elisabeth (Elizabethen) jährlich 50 Gulden von den Kammern. Margaretha gibt einen Bekenntnisbrief heraus, damit ihr Bischof Lorenz über 900 Gulden für den Roßberg gibt. Dafür übergibt sie Bischof Konrad von Thüngen und seinem Stift das Haus am Roßberg mit allen Rechten, Gerechtigkeiten, Erbe, Wiesen, Holz, Wein, Weiden, Vogelherden, Schaftrieben, Weingärten, Gärten, Soldungen, Gülten, Zinsen, Handlauen, Nutzungen und Eingehörungen. Das alles geht aufgrund des Notrechts vonstatten. Dafür übergibt der Bischof ihnen einen Versicherungsbrief über das Leibgeding.