Das Hochstift Würzburg kauft einen Teil vom Zehnt des Dorfs Sachsen (Sachsen).
Es wird aufgelistet, wo sich folgende Informationen finden lassen: Die Grafen von Henneberg (Hennenberg) haben keinen Anteil an dem Salzforst (Saltzforst); Nutzung und Ertrag des Salzforst; es gibt neun Fischwasser im Salzforst; das Kloster Bildhausen (Closter Bildhausen) besitzt das Holzrecht im Salzforst; bei Salzabbau folgt eine Zahlung an das Hochstift Würzburg; Frauenroth (frauenrodt) hat keinen Anspruch auf den Salzforst; ein Notar wird hinzugezogen.
Bischof Johann von Brunn und dessen Vorgänger schulden den Brüdern Heinrich und Eucharius von der Tann (Heintzen vnd Eucharius von der Than) sowie deren Geschwister 5200 Gulden. Von dieser Summe stehen den Brüdern Heinrich, Friedrich und Sebastian (Hainrichen von der Than domhern, Fritz vnd Bastian von der Than) 717 Gulden zu. Dafür verpfändet der Bischof ihnen sein Schloss Hildenburg (Hildenberg) und die Stadt Fladungen (Fladungen) mit den zugehörigen Dörfern, dem Amt und allem Zugerörigen. Er verpflichtete sich ebenso dazu diese 717 Gulden über ein Jahr hinweg abzubezahlen, für die Summe erhalten sie einen Zins von 42,5 Gulden und 45 Malter Hafer. Die restlichen 4483 Gulden will der Bischof innerhalb von sechs Jahren abbezahlen, auf die er pro 18 Gulden einen Gulden Zinsen zu zahlen hat. Die Zinsen müssen jährlich mindestens zur Hälfte oder einem Drittel entrichtet werden.
Adolf Marschall (adolf Maschalck) leiht Bischof Johann von Brunn 150 Gulden. Dafür erhält er die Bede der Gemeinde Salz (Saltz). Von dieser erhält er so lange 15 Gulden als Zinsen, bis der Bischof seine 150 Gulden zurückgezahlt hat.
Bischof Johann von Brunn verleiht dem Würzburger (wirtzburg) Bürger Johann Oheim ( Hansen ohein) und dessen Erben ein an das Heerengut grenzendes Stück Land von der Länge zweier Gärten als Zinslehen. Am Ende dieses Grundstücks steht das Haus von Johann Oheim. Er und seine Erben dürfen Mauern, Zäune, Türen, Stubenfenster und weitere Fenster errichten und einbauen. Dafür müssen sie am Martinstag ein Pfund Pfeffer an die Festung Marienberg (vnser Frawen berg) abgeben. In der Vereinbarung ist auch enthalten, dass die auf dem Gut Lebenden und deren Gesinde die Neuerungen am Haus nicht beschädigen sollen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erweitert das Grundstück Johann Zellingers (Hansen zellingern) und seinen Erben um ein Stück Land. Dazu erhält er noch das Land zwischen dem Grundstück und dem ummauerten Haus als Lehen. Das Grundstück liegt unterhalb des Hauses. Das neue Grundstück darf ebenfalls ummauert werden. Dafür muss er jährlich zum Martinstag zwei Pfund Pfeffer geben.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg genehmtigt seinem Goldschmied Hansen Rullen und seiner Ehefrau Elisabeth ein Stück Land des Saalgartens, das an deren Haus angrenzt. Das Landstück, mit einer Länge einer und einer achtel Gerte sowie der Breite einer viertel Gerte, dürfen sie mit der Zustimmung des Bischofs umzäunen und bis an ihr Lebensende behalten und benutzen. Dafür sollen sie jährlich ein halbes Pfund Pfeffer am Martinstag von ihrem Hof abgeben.
Meister des Seiler-Handwerks aus Haßfurt (Hasfurt), Ebern (Ebern), Gerolzhofen (Geroltzhofen), Münnerstadt (Munerstat), Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen), Volkach (volckach), Seßlach (Seslach), Coburg (Coburg), Königsberg in Bayern (Konigsberg), Lohr am Main (Loer), Tauberbischofsheim (Bischofsheim an der thauber), Schweinfurt (Schweinfurt), Bamberg (Bamberg), Forchheim (vorcheim), Kitzingen (Kitzingen) und Neustadt an der Aisch (Newenstat an der Eisch) beklagen bei Bischof Rudolf von Scherenberg, dass es durch ausländische Seiler zu Unordnungen kommt, die es zuvor nicht gegeben hat. Sie beziehen sich besonders auf die Steuern und falsche Seile. Die Meister bitten den Bischof ihnen eine Ordnung und Freiheit zu geben. Rudolf von Scherenberg geht der Bitte nach und verordnet, dass sein Hofmeister der Sprecher und Richter der Seiler sein soll.
Bischof Lorenz von Bibra erlässt am 8. Juli eine Bestimmung für die Diener, Bürger und Kannengießer Würzburgs (wirtzburg). Diese besagt, dass es nur ihm zusteht, in den Städten, Märkten und Dörfern des Hochstifts Würzburg nach Salpeter zu suchen, zu graben und dieses zu sieden. Falls dabei Schäden entstehen, wird er dem Geschädigten von zehn Zentner einen Zentner geben und pro Zentner achteinhalb Gulden zahlen. Niemand soll Salpeter verkaufen, das über acht oder zehn Pfund zu Schwarzpulver verarbeitet wird. Für die Händler gibt es eine Befreiung vom Reisdienst, der Wache, der Wochengeldsteuer und der Bede.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Hansen Sipten und dessen Ehefrau Katharina (Catharinen) das Haus des ausflüchtigen Hansen Zentgraffen widtauffers bei Saal an der Saale (Sal) . Zu dem Haus gehören 20 Äcker mit je einem Feld und 12 Äcker Wiese. Der Preis dafür sind 250 Gulden. Zudem müssen sie und ihre Nachkommen sich dazu verpflichten, dem Hochstift Würzburg jährlich dreieinhalb Gulden zur Bede als Zins zu zahlen. Dazu kommen zudem ein Viertel Korn, zweieinhalb Metzen, ein Viertel Hafer und 15 Münzen neuer Pfenning als Zinsen auf den Martinstag. Dies sollen sie an das Amt Wildberg (Wildberg) abgeben und zahlen, auch, wenn das Haus verkauft oder zu Lehen empfangen wird und Handlohn davon abfällt. Dies gilt auch für die Bauern und andere Untertanen, die Behausungen bei Saal besitzen.