Gramschatz (Kramschnit oder Cramschatz) ist ein Forst oder Wald zwischen Würzburg und Arnstein (Arnstain). Jeder Bischof zu Würzburg ist als Grundherr (aigentumbsheren) dafür zuständig, weshalb sich ein angehender Fürst in seinem Eid dazu verpflichten muss, diesen Wald zu hegen und zu bewahren. Die Herren von Grumbach (die von Grumbach) sind die Förster des Waldes und dafür zuständig, diesen vor Schaden und Verwüstung zu behüten sowie dabei zu helfen ihn zu bewahren. Sie tragen ihr Amt vom Hochstift Würzburg als Mannlehen.
Zwischen den regierenden Fürsten als Grundherren und den Herren von Grumbach als Förster des Gramschatzer Waldes gibt es oft Zerwürfnisse und Mängel wegen der Grasweide (graswaid), der Vogelweide (vogelwaid) und Ochsentrieb (Ochsentrib), Bau und Brennholz, der Verwüstung des Waldes, wie viele Personen im Forstamt sind und ob diese genügen. Es werden auch Verhöre und Verhandlungen zwischen den beiden Parteien geführt.
Das Küchenmeisteramt des Stifts Würzburg und Herzogtums Franken hieß zuvor Truchsessenamt. Das obere Amt ist das denn Erbtruchsessen und das untere Amt ist das des Erbküchenmeisters. Die Nachtragshand führt eine Liste an Besitzungen an.
Aus Königheim (Kennicken), das früher Kenneghaim) genannt wurde und zum Amt Lauda gehört, haben die Domherren zu Würzburg 20 Hube Wein und drei Mühlen mit zugehörigen Weingärten und Wäldern durch Bewilligung von König Konrad III., durch einen Tausch mit Kloster Ebrach (closter Ebrach)erhalten.
Das Dorf Wüstenfelden (Wistveld sunst Wustenfelden) unweit von Iphofen (Iphouen) gehört zu Teilen dem Markgrafen und dem Grafen von Castell. Der Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde von Iphofen geraten mit den Einwohnern von Wüstenfeld wegen eines Gehölzes in einen Streit. Dieser wird vertraglich geklärt. 50 Jahre später kommt es durch die Würzburgischen und Markgräfischen Räte zu einem erneuten Vertrag.
Der Hof des Würzburger Hochstifts in Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) schuldet Graf Hermann von Henneberg-Aschach (Graue Herman) jährlich 15 Scheffel Getreide und 80 Heller. Diese Schulden löst Bischof Lorenz von Bibra ab.
Die Bürger von Iphofen (Iphouen) führen wegen eines Gehölzes einen Streit mit Graf Wolfgang von Castell (Wolfgang von Castell). Sie werden durch die Würzburgischen Räte vertragen.
Bischof Konrad von Bibra einigt sich mit den Herren von Grumbach, die ein Forstamt in Gramschatz (Cramschnit) haben, über die Abholzung und Vergabe des Brenn- und Bauholzes in Gramschatz.
Das Kloster Schönrain mit seinen drei Zugehörungen Hofstetten (hoffstettenMassenbuech) und Halsbach (Halsbach) gehen außerhalb des Zolls von Hofstetten zu Lehen. Der hohe und niedrige Wildbann des Klosters und der Gemeinden sowie die Wälder und Hölzer sollen von den Erbtruchsessen als Mannlehen getragen werden und waren davor Besitz des Hochstifts. Außerdem kommen 150 Gulden aus der fürstlichen Kammer hinzu, die jährlich am 22. Februar gezahlt werden. Falls es zu dem im vorherigen Eintrag beschriebenen Erbfall kommt, sollen die Küchenmeister das Erbtruchsessenamt als Mannlehen bekommen. Beim Hochstift verbleiben die Gerichtsbarkeit und das Geleitrecht.
Martin Schmidt (Martin Schmid) und seine Frau Brigitte (Brigitta) verkaufen Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt ihre halbe Hube zu Kist. Dazu gehören Haus und Garten, sowie 39 Morgen Feldes, welches mit Bäumen bewachsen ist, und alle Rechte an dem Wald. Dies alles geht vom Hochstift Würzburg zu Lehen und erbringt jährlich ein Malter Korn und eineinhalb Fastnachtshühner als Ertrag oder stattdessen 15 Denaren Zinsen um 33 Gulden.