Das Kloster Murrhardt (Murhart) übergibt der bischöflichen Kanzlei Würzburg die Kopie einer Urkunde und gibt an, dass das Original vorhanden ist. Die Urkunde beinhaltet, dass Kaiser Ludwig der Fromme (Ludwig der erst vnd gütig) 827 seinem Beichtvater, dem Einsiedler Bruder Walterich (Walterichen), den Bau einer Klause für sich und zwölf seiner Brüder am Gewässer Murr (Murra) genehmigt. Außerdem übergibt der Kaiser drei Pfarreien, etliche Leute, Güter und Gefälle. Letztlich wird daraus eine Abtei gemacht, die gegenüber der Vogtei, allen Fürsten und anderen geistlichen und weltlichen Herrschern frei ist.
Die Würzburger Stadtordnung findet sich in liber 1 und 2 diversarum formarum Conradi. Sie beinhaltet Informationen zu den Ratspersonen, dem Bürgermeister, dem Stadtschreiber, den Schultheißen, der Ratsentsetzung, Steuern, Ungeld, den Baumeistern und Pfarrpflegern, den Kapellenpflegern, Almosen, Franzosenpflege, den Stubenmeistern, Viertelmeistern, den Sechsten und den neuen Bürgern. Außerdem zu den Viertelknechten, Viertelschreibern, Viertelberechnungen, den Torschließungen, den Trinkstuben, zur Wache, der Bürgerpflicht, dem Brückengericht, Stadtgericht, den Gerichtsbußen und dem Sonntagsgericht.
König Karlmann (Carlman), der Bruder Kaiser Karls des Großen (Carls des erstn vnd grossen), übereignet dem Hochstift Würzburg die Pfarrei Neresheim (Nerishaim sunst auch Neristain im Ries). Das bestätigen Kaiser Karl der Große und sein Sohn Kaiser Ludwig der Fromme (Ludwig der gütig).
König Arnulf (Kunig Arnulf) bestätigt die Übereignung der Pfarrei Neresheim an das Hochstift Würzburg.
Vor König Arnulf (Arnulfen) bestätigt König Ludwig der Deutsche (Ludwig zu Franken) die Übereignung der Pfarrei Neresheim an das Hochstift Würzburg.
Bischof Hermann von Lobdeburg und sein Domkapitel übertragen der Priorin, comen und dem Kloster St. Marx die Pfarrei zu Pleichach, die in der Würzburger Vorstadt liegt und bisher dem Domkapitel zustand, mit allen Rechten, Gerechtigkeiten und allem Zugehörigem. Dies geschieht durch Verhandlungen und Bitten der Witwe des Grafen Otto von Botenlauben (Graue von Botenlauben des Jungeren), der Schwester Adelheid von Botenlauben (Adelhaiden [...] gebornen von Hildenburg).
Bischof Iring von Reinstein-Homburg gliedert die beiden Pfarreien Möckmühl (Meckmulen) und Widdern (wideren) dem Stift Mosbach ein. Dafür erhalten der Bischof und dessen Nachfolger vom Dechant und dem Domkapitel das Recht, beim Tod eines Propstes zu Mosbach einen Propst aus dem eigenen Domkapitel in die Stadt des Verstorbenen zu verordnen.
Der Dechant und das Kapitel des Stifts Mosbach (Stiffts zu Mospach) übergeben ihre Gerechtigkeit und Freiheit, einen Propst selbst zu wählen, an Bischof Iring von Reinstein-Homburg und dessen Nachfolger. Stirbt ein Propst, setzt nun ein Würzburger Bischof einen Angehörigen des Domkapitels als Propst ein. Dafür gliedert Bischof Iring dem Stift Mosbach die beiden Pfarreien Widdern (wideren) und Möckmühl (Meckmulen) ein.
Zu der Zeit, in der die Eltern des Lorenz Fries zum Christlichen Glauben bekehrt werden, gibt es weniger geweihte Pfarrer und Priester, als es zu seiner gibt. Daher müssen die außerhalb wohnenden Gläubigen an den Sonntagen und Feiertagen teilweise bis zu drei Meilen laufen, um Messe feiern und eine Predigt hören zu können. Zu diesen gesellen sich auch etliche Bäcker, Wirte, Köche, Krämer und andere Gewerbetreibende, um den ankommenden Menschen Brät, Fleisch, Getränke, Tücher, Hausgeräte und Werkzeug zu verkaufen. Da beim gemeinen Mann bezüglich der Messe und Predigt die Vorstellung vorherrscht, dass die des Bischofs besser und heilsamer als die der gemeinen Pfarrer sind, laufen die Leute oft zu den hohen Festtagen in die Bischofsstädte, um von den Bischöfen die Predigt und Messe zu hören. Deswegen zieht die Bischofsstadt das Gewerbe und die Händler stärker an, als die Pfarrei. Daraus folgt kurze Zeit später, dass man nicht nur das singen, losen und andere Dinge, die man zuvor nur in der Kirche getan hatte, als Messe bezeichnet, sondern auch den Markt, auf dem Handel und Gewerbe betrieben werden. Diesem Beispiel folgen auch etliche andere Reichsstädte und nennen ihren Markt Messe. Daher kommen die Bezeichnungen Würzburger Messe (Wirtzburgermess), Straßburger Messe (Strasburgermess), Frankfurter Messe (Frankfurtermess), Nördlinger Messe (Nordlingermess), Rothenburger Messe (Rotenburgermess) etc. Fries kritisiert die Aufweichung des Messbegriffs subtil.
Der Pfarrer Philipp Breus (Philips Breus) aus Mürsbach (Mirspach) verkauft mit Bewilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt und dem Domprobst, der zu dieser Zeit Kollator des Pfarrers ist, die zweite Hälfte des Zehnts zu Treinfeld (Drainfeldt), das zur Pfarrei Mürsbach gehört, für 1000 Gulden an Martin von Rotenhan (Martin von Rotenhan).