Bischof Johann von Brunn genehmigt den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) den Bau und die Nutzung eines neuen Kauf- und Rathauses. Sie tragen das Haus zu Lehen und zahlen dafür einen jährlichen Zins von zwei Gulden. Diese zwei Gulden jährlichen Zinses auf dem Rathaus verpfändet später Bischof Johann von Brunn Apel von Milz (Apeln von Miltz) als Mannlehen. Nach seinem Tod fällt das Mannlehen an seinen Sohn Otto von Milz (Oten von Miltz). Da sich Otto von Milz zu Lebzeiten so hoch verschuldet, verzichten dessen Erben nach dessen Tod auf die Erbschaft und die Gläubiger klagen vor dem Landgericht auf all seine Habe, Güter und Lehen. Die zwei Gulden auf dem Rathaus werden dem Abt Konrad aus Lengerit des Klosters St. Stephan (abbt Conraten zu S Steffan) zugesprochen. Der verkauft diese dem Bürgermeister und Rat zu Bad Königshofen im Grabfeld und einigt sich mit Bischof Rudolf von Scherenberg bezüglich des Lehens. Somit ist das Rathaus wieder frei und ledig.
Weiprecht von Gebsattel (Weiprecht von Gebsetel) tauscht einen Pfund, einen Garten und eineinhalb Morgen Acker in Gaukönigshofen (Königshouen) mit Herrn Konrad von Trimberg (Conraten von Trimperg).
Für zehn Gulden kauft Konrad von Weinsberg (Conrat von Weinsperg) einen ewigen Pfund Haller auf den Spitzenmagels Hof in Gaukönigshofen von Konrad von Gebsattel (Cuntzen von Gebsatel).
Nun hatte aber Bischof Johann von Brunn 7100 Gulden des Anteils des Stiftes an Kitzingen (Kitzingen) verpfändet. Und zwar an Hamann Echter (Haneman Echteren) 5000 Gulden, Johann von Brun (Hannsen von Brun), der über seine Frau das Erben der von Zobel antritt, 1600 Gulden und Anton von Giech (antoni von Gich ) 100 Gulden. Im zu Mergentheim geschlossenen Vertrag des vorherigen Eintrags wird beschlossen, dass Markgraf Albrecht dieselbe 7100 Gulden als Pfand bekommt. Darüber hinaus wurde dem Stiftspfleger eine Bestätigung übergeben über dieses Pfand, den alten Pfandschilling, der 12 000 Gulden beträgt, und den neuen Pfandschilling von 1000 Gulden von Herzog Sigmund. Zusammen ergibt das eine Summe von 39 100 Gulden. Dies soll zu einem angemessenen Pfandschilling auf den Anteil des Stifts an Kitzingen verpfändet werden. Darüber bekommt Markgraf Albrecht eine Bestätigung über die Summe von 39 100 Gulden und das Stift als Pfandschilling seinen Anteil an Kitzingen mitsamt Leuten, Gütern, Gerichten, Beden, Steuern, Ungeldern, Zinsen, Gefällen, Renten und allen anderen Zugehörungen einsetzt. Die nachfolgenden Bischöfe und Stiftspfleger sollen die Summe jederzeit auslösen können, doch der Anteil des Markgrafen soll ein Vierteljahr zuvor ausgelöst werden. Dann soll der Markgraf den Anteil zurückgeben, die Bürger und Einwohner von ihren Gelübden und Eiden freisprechen und ihnen eine Bestätigung darüber ausstellen. Danach sollen die Bürger und Einwohner von Kitzingen wieder dem Bischof und dem Stiftspfleger von Würzburg Erbhuldigung leisten, woran sie der Markgraf nicht hindern soll.
Georg Zöllner (Georgen Zolner), Vogt zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen), gibt bekannt, dass zwei Gärten innerhalb der Grenzen von Bad Königshofen im Grabfeld zum Vorwerk Seebachs (Sebach) gehören.
Die Karthäuser zu Tückelhausen (Duckelhausen) steiten mit den Einwohnern zu Gaukönigshofen über etlichen Hafer, eine Grenzsteinsetzung und den Wasserfluss. Friedrich Geier (Fritzen Geir) aus Ingolstadt (Jngelstat) schlichtet den Streit.
Der Hof des Würzburger Hochstifts in Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) schuldet Graf Hermann von Henneberg-Aschach (Graue Herman) jährlich 15 Scheffel Getreide und 80 Heller. Diese Schulden löst Bischof Lorenz von Bibra ab.
Zwischen den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) als Klägern und den Truchsess zu Wetzhausen als Angeklagten gibt es Unstimmigkeiten über die Abholzung in den Haßbergen (Hasperg). Bischof Lorenz von Bibra (Lorentzen) schlichtet in der Sache.
Zwischen den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld und den Truchsess von Wetzhausen gibt es eine Auseinandersetzung über Mängel des Forstamts der Haßberge (Hasperg). Bischof Lorenz von Bibra schlichtet in der Angelegenheit.
Nikolaus Spor (Claus Spor), Bürger zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen), nimmt am Bauernkrieg (Baurischen entporung) 1525 teil und entzieht sich seiner verdienten Strafe, indem er flüchtet. Also nimmt Bischof Konrad von Thüngen ihm seine Güter und gibt 1530 etliche davon seinem Keller zu Bad Königshofen im Grabfeld Johann Boxberg (Hannsen Bocksberger). Diese Güter gibt der Sohn Georg Boxberg (Georg Bocksberger) auf Bitten Bischof Konrads von Bibra (Conraden von Bibra) an Nikolaus Spor zurück, vorausgesetzt dieser entschuldigt sich freiwillig, wie er es in einem Revers mit dem Siegel Georgs von Neustadt (Georgen von Newenstat) verspricht.