Kaiser Otto III. (Kaiser ot der drit) verleiht dem Domkapitel des Doms St. Kilian zu Würzburg, der nach dem Martyrium des Heiligen Kilian benannt ist, Höfe und Regalien zu den Dörfern Bobstadt (Poligstetten), Vilchband (velihede) und Simmringen (sumaringen) im Amt Gerchsheim (pago Germamack), weil es scheint, dass dieses an Hunger leidet.
Graf Poppo VII. von Henneberg (graff Boppen von Hennenberg) und sein Sohn Heinrich I. von Henneberg (Hainrichen seinem Sone) erhalten Estenfeld (Plesten) und andere Güter von Bischof Hermann von Lobdeburg zu Lehen.
Braidbach (Pratbach) im Haßgau kommt von dem Abt und dem Konvent des Klosters Ebrach (abt vnd conuent zu Ebrach) an das Hochstift Würzburg.
Bischof Manegold von Neuenburg werden auf dem Rabensberg (Rabensburg) bei Veitshöchheim (Hocheim) vier Morgen Weingarten als Lehen übergeben.
Gottfried von Stetten (Gotz von Stetten) bringt Ulrich II. von Brauneck in Halterbergstetten (Vlrich von Brauneck) mit Gewalt vor Herzog Ludwig IV. von Teck (Hertzog Ludwig von Teck), den Hofrichter von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer in Passau (passaw), um über die Güter der Witwe von Gottfried von Hohenlohe-Speckfeld (Gotfrieds von Hohenlohe), nämlich Elisabeth von Hohenlohe-Speckfeld (witwen frawen Elisabeth), zu verhandeln. Diese sind der Zent Pfitzingen (pfitzingen) mit allen Zu- und Eingehörungen, also dem Kirchensatz, dem Zehnt und dem Gericht zu Münster (Munster). Gottfried von Stetten behauptet, dass er die genannten Güter vollständig zu Lehen geerbt habe. Diesem entgegnet die Witwe Elisabeth von Hohenlohe-Speckfeld. Herzog Ludwig IV. von Teck fällt sein Urteil zu Gunsten der Witwe.
Die Herren Konrad und Gottfried von Brauneck (Conrad vnd Gotfrid hern von Brauneck) geben die Festung Reichelsburg (vesten Raigelberg) sowie die Dörfer Baldersheim (Baldersheim), Bieberehren (Biberen), Burgerroth (Burgerod) und Buch (buch das weiler) samt deren Vogteien, Zenten und Zugehörigen an das Stift Bamberg und erhalten diese als Lehen, allerdings ohne Mannlehen. Die Lehen des Stifts Bamberg welche aufgrund fehlender Nachkommen heimgefallen und ledig geworden waren, verwechselt der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn mit der Festung und den Gütern. Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg erhält daher das Dorf Burgebrach (Burgebrach) samt Zent, Gericht, Behausungen und allem, was sonst dazugehört, ausgenommen des Kaufs, den der Würzburger Bischof selbst getätigt hat. Außerdem bleibt den Geistlichen, dem Abt und dem Konvent von Kloster Ebrach vorbehalten, dass ihre Angehörigen nicht zu dem Zent gehören. Dem Stift Würzburg werden zudem die Lehenshöfe, welche vom Stift Bamberg gehalten werden, übertragen. All dies ist mit Wissen und Willen der Domkapitel von Bamberg und Würzburg geschehen.
Johann Plast (Platz Hans) zahlt für ein Haus bei Mulfingen (Mulfingen) 50 Pfennig an Zinsen.
Aufgrund der Uneinigkeiten zwischen dem Schultheiß, dem Dorfmeister und der Gemeinde von Pferdsdorf (Pferdsdorff) vergibt Bischof Lorenz von Bibra eine Ordnung. Diese enthält Vorgaben über den Bau und das Holz in den Wäldern selbst.
Wilhelm Kurschat (Wilhelm Kurscharr) und andere haben, wie zuvor die Witwe des Nikolaus Schilling (Schiltin), ihre Weingärten an das Domkapitel zu Würzburg zu Zinsen von 15 Pfennigen verliehen. Philipp Heinrich (Philips Haintz) folgt deren Beispiel und bietet Bischof Konrad von Thüngen drei Morgen an Weingärten zu Hainachtleiten (hernach leiten) zum Kauf an. Georg Schappel (Georg Schappelsprugler) verwirkt durch seine Teilnahme am Bauernkrieg seinen erblichen Anspruch auf die Weingärten, den er für seine getreuen Dienste erhalten hat. Er verliert die Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und andere Dinge. Die Rechte, Gerechtigkeiten und Erträge fallen an die neuen Besitzer.
Nikolaus Pletting (Claus pletting) ermordet einen seiner Gesellen namens Bartholomäus Glock ( Barthel glock) in dem Haus seiner Mutter, Barbara Pletting (barb pletting), in Wipfeld (Wipfelt). Danach zieht er ihn aus, versteckt die Klamotten und den vergräbt Leichnam im Keller. Nikolaus Pletting flüchtet nach seiner Tat. Als aber Bischof Konrad von Thüngen über die anteiligen Güter des Flüchtigen Gericht hält, bekommen Christoph und seine Frau Margaretha Schuch (Christopfeln Schuch vnd Margaretha sein hausfrawe) die Güter wieder. Damit verpflichten sich die beiden, ihrem Bruder und Schwager den zustehenden Teil nicht zukommen zu lassen. Zwei Bürgen beglaubigen dies. Ob Nikolaus Pletting bestraft wurde und an wen sein Teil der Güter gekommen ist, ist nicht bekannt.