Der Würzburger Bischof Erlung besitzt in Kühndorf (Kündorff) einen erblichen Sitz. Diesen übergibt er mit allen zugehörigen Gütern an den Domherren zur Verbesserung der Pfründe.
Das Hochstift Würzburg besitzt für das Schloss und die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld sowie für anderes das Lehensrecht. Als Graf Poppo von Henneberg-Coburg (Bop von Hennenberg), der Sohn von Graf Hermann von Henneberg (Graue Hermans), stirbt, hinterlässt er eine Tochter, die mit dem Markgrafen Otto von Brandenburg (Marggraue Oten von Brandenburg) vermählt ist. Der Markgraf möchte die Lehen, die an seine Frau fallen, und fordert diese von Bischof Manegold von Neuenburg. Dieser weigert sich ihm das Lehen zu geben, da es sich um Mannlehen handelt und dieses nicht an die Tochter fällt. Daher kommt es zwischen den beiden zu einer Fehde und Angriffen. Der Streit wird durch den Würzburger Dompropst und Grafen Heinrich von Stahlberg (Hainrichen von Stahelberg) auf die Weise geschlichtet, dass der Markgraf dem Bischof 4000 Mark Silber für das Lehen bezahlt.
Der Bischof von Eichstätt Berthold von Zollern (Berthold zu Aistet), ein geborener Burggraf zu Nürnberg, schreibt dem Würzburger Bischof Albrecht von Hohenlohe und fordert von ihm das Lehensrecht in Bad Königshofen im Grabfeld, da das Lehen seiner Meinung nach eigentlich zum Bistum Eichstätt gehört und diesem heimfallen soll. Bischof Albrecht von Hohenlohe weigert sich und verklagt den Eichstätter Bischof vor dem Hofgericht Kaiser Karls IV.. Doch es mischen sich der Würzburger Dompropst Heinrich von Hohenlohe (Hainrich von Hohenlohe), Herr Ludwig von Hohenlohe (her Ludwig von Hohenlohe), Burggraf Johann von Nürnberg (Hanns von Nurenberg) und Burkhard von Seckendorf (Burckart von Seckendorf) in die Sache ein und legen Einwände ein (machen ain anstand).
Aus der Einigung der beiden Bischöfe wird nichts, weshalb Kaiser Karl IV. den Streit schlichtet. Der Bischof von Eichstätt Berthold von Zollern (Berthold) und sein Kapitel müssen auf ihre Forderung verzichten und der Bischof von Würzburg Albrecht von Hohenlohe muss ihm 6000 Pfund Haller bezahlen.
Die Bürger Würzburgs und anderer Städte im Bereich des Hochstifts erheben sich gegen Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Domkapitel. Um die Aufstände zu beenden, brauchte er Hilfe und handelte mit den Burggrafen zu Nürnberg, Johann und Friedrich (Johannsen vnd hern Fridrichen Burggrauen zu Nurenberg), aus, dass sie ihn gegen seine ungehorsamen Bürger und Untertanen unterstützen. Dies tun sie auf eigene Kosten, er verspricht ihnen dafür 12 000 Gulden und verpfändet ihnen ein Teil Kitzingens (kitzingen) mitsamt allen Würden, Rechten, Grenzen, Gülten, Nutzungen, Gerichten, Zöllen, Geleitrechten, Herrlichkeiten und Zugehörungen. Er behält für seine Nachfolger und das Stift das Recht auf Auslösung vor, zu einem freien Zeitpunkt und für 12 000 Gulden und den zusätzlichen Kosten, die sie aufgebracht hatten. Beide Burggrafen bestätigen dies schriftlich.
Als Graf Johann von Wertheim (Graue Johanns von Werthaim) Domdekan zu Köln wird und als Domherr zu Würzburg als Verwalter des Stifts angenommen wird, werden ihm von Bischof Johann von Brunn 600 Gulden für 12 Jahre auf Stadt Kitzingen (stat Kitzingen) mit Bürge verschrieben.
Als Graf Johann von Wertheim (Graue Johanns) im Dezember 1434 stirbt, wird sein Bruder Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) Domherr und Domdekan zu Würzburg. Damit wird er Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Margraue Fridrichen) 12 000 Gulden schuldig. Diese verspricht er am 22. Februar 1436 zu bezahlen und innerhalb der zwei Jahre mit 600 Gulden zu verzinsen. Als aber dem Markgraf nichts bezahlt wird, soll dieser den Würzburger Anteil zu Kitzingen (Kitzingen) mit allen Herrlichkeiten, Ehren, Reuten, Gülten, Zinsen, Gefällen und allen Zugehörungen für die 12 000 Gulden solange einnehmen, nutzen und gebrauchen, bis das Geld bezahlt wird. Dadurch entsteht bei Hamann Echter (Haineman Echtern) ein Verlust an der Verpfändung auf Kitzingen.
Bischof Johann, der Dompfleger und das Domkapitel geben Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Marggue Fridrichen) einen Vertrag für die Bürger von Kitzingen (Kitzingen), der die im vorherigen Eintrag genannten Rechte bis auf Auslösung des Anteils an Markgraf Friedrich überschreibt.
Nach dem Tod Bischof Johanns von Brunn übernimmt Herzog Sigmund von Sachsen (Hertzog Sigmund von Sachsen) die Regierung des Stiffts, welcher schon zu Lebzeiten Johanns von Brunn Stiftspfleger war. Weil er sich aber ungeschickt und unvernünftig verhält, bringt er das Domkapitel gegen sich auf. Seine beiden Brüder Herzog Wilhelm (Hertzoge wilhelmen) und Herzog Friedrich von Sachsen (Hertzoge Fridrich) ziehen, um dem Domkapitel zu gefallen und um ihren Bruder zu strafen nach Franken. Herzog Sigmund hält sich derweil bei Markgraf Albrecht von Brandenburg (Marggraue Albrechten) auf, entgegen seiner Rechte als Stiftspfleger lässt er sich mit Unterstützung der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach zum Bischof von Würzburg weihen. Markgraf Albrecht unterstützt ihn bei der Fehde gegen das Domkapitel und seine Brüder. Schließlich wird Bischof Sigmund von Sachsen von König Friedrich III. abgesetzt und nach Frankfurt in die Verwaltung geschickt. Darauf wird Schenk Gottfried von Limpurg ( Gotfrid von Limpurg) zum Bischof von Würzburg geweiht. Markgraf Albrecht von Brandenburg forderte 157 000 Gulden für die Dienste, die er Herzog Sigmund geleistet hatte. Um das Problem zu schlichten kommen Dietrich, Schenk von Erbach und Erzbischof von Mainz, Gottfried von Limpurg und Konrad von Weinsberg (Conrat von Weinsperg) in Bad Mergentheim zusammen und beschließen mit Bewilligung Albrechts von Brandenburg, dass Bischof Gottfried von Limpurg ihm 20 000 Gulden bezahlen soll und der Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) ihm zum Pfandschilling auf Wiederauslösung verpfändet wird.
Am 25. April 1550 verträgt sich Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt durch das Zutun von Hochmeister Wolfgang Schutzbar genannt Milchling (Wolffgang Teutsch Maistern) und Graf Reinhard zu Solms-Lich (Reinharten von Solms) mit den Grafen von Mansfeld (Mansfelt) Johann Georg (Hannsen Georgen), Peter Ernst (Pettern Ernsten), Johann Ernst (Hansen Ernsten), Johann Albrecht (Hansen Albrechten), ihren Brüdern Johann Hoyer (Hansen Hoyern), Johann Ernst (Hansen Ernsten) und Philipps unmündigen Kindern (denen Graf Berthold von Henneberg-Römhild die Herrschaft Römhild und damit auch ein Viertel von Burg, Stadt und Amt Münnerstadt (Munrichstatt) verkauft). Es geht darum, dass die Grafen von Mansfeld den gemeinen Burgfrieden von Münnerstadt, wie es die Grafen von Henneberg tun, geloben, schwören und sich dazu verpflichten sollen. Dafür soll Würzburg (Wirtzburgk), von allen Dingen nichts ausgenommen, die Massen der Grafen von Mansfeld, die Graf Berthold besitzt und die das Hochstift berühren, unverhindert dazu kommen lassen. Außerdem sollen die Grafen von Mansfeld den Vertrag zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Otto von Hennenberg), der am Mittwoch nach Katherin 1491 geschlossen wurde, erneuern und dies dokumentieren sowie besiegeln. Es gibt jedoch eine Änderung. Die Grafen von Masfeld sollen das Viertel der Burg, Stadt und Amt Münnerstadt und allem was dazu gehört, der jetzt frei ist, behalten. Das Viertel soll niemand anderem als einem Bischof zu Lehen gemacht werden, soll nicht verpfändet oder verkauft werden. Es soll ein halbes Jahr zuvor angeboten werden, bevor es an jemand anderen als den Bischof verkauft wird oder der Käufer soll vorher mit diesem in Kontakt treten. Sollten andere Käufer als Würzburg das Viertel als Lehen vergeben, verpfänden oder gegen die oben genannten Änderungen verstoßen, soll es an Würzburg fallen. Zum anderen soll Würzburg mit Bewilligung seines Domkapitels den Grafen von Mansfeld die Lehen von Graf Berthold, die er zur Zeit der Verwendung des Viertels in Münnerstadt hatte, zu Mannlehen machen. Sind die Grafen dagegen, sollen sie dem Hochstift Würzburg den Verkauf oder Wechsel verpfänden oder ihm einen gebührenden Teil der Dörfer Sulzthal, Wirmsthal (Wermstal), Euerdorf (Eurdorff) und dem Vorwerk zu Botenlauben mit allem was dazu gehört zu Lehen geben, soviel sie von jenen von Graf Berthold verkaufen oder an Münnerstadt verpfänden.