Konrad von Neuberg (Conrat von Newburg) gibt Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Stift etliche Güter in Krassolzheim (Grassultz) und erhält sie als Lehen vom Bischof zurück.
Konrad von Speckfeld (Conrat von Speckueld) gibt Bischof Hermann von Lobdeburg zwei Huben in Krassolzheim (Grassultz) und erhält sie vom Bischof als Lehen zurück.
Unterhalb des Dorfes Gnötzheim (Gnetzhaim) gibt es eine Mühle, die Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim riter) Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Stift Würzburg überträgt und als Lehen zurückerhält.
Ritter Dietrich Geyer (Dietrich Geier riter) und sein Bruder Konrad Geyer (Cuntz) besitzen 24 Morgen Wiese in der Gemarkung Giebelstadt (Gibelstat) und 16 Malter Getreidegült zu Herchsheim (Herrichshaim). Diesen Eigenbesitz geben sie Ulrich von Hohenlohe (her Ulrich von Hohenlohe), von dem sie es dann wieder als Lehen zurückerhalten. Ulrich von Hohenlohe gibt den Besitz an Bischof Albrecht von Hohenlohe und erhält es von diesem als Lehen.
Der Tragbote Klaus Gottschalk (Tragbot Gotschalck, Claus Gotschalck von Cralak) und Bischof Johann von Egloffstein einigen sich nach einem Rechtsstreit. Daraufhin gibt Klaus Gottschalk dem Bischof für 100 Gulden eigene Güter, die er dann vom Bischof als Lehen erhält.
Der Ort Grettstadt (Gretstat) ist als Zugehörung des Schlosses Stollburg (schloss Stolberg) ein Lehen von Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsueld). Dieser gibt den Ort in den Besitz des Bischofs Johann von Egloffstein zurück.
Der Schutz über das Kloster Comburg (stifft Camberg) sowie über die zum Kloster gehörigen Leute und Güter kommt an die Schenken von Limpurg. Für eine ausführliche Erläuterung verweist Fries auf das Stichwort Camberg. Im Zuge dessen überträgt der Würzburger Domdekan Wilhelm Schenk von Limpurg (Schenck wilhelm Domher) als Vormund Georgs Schenk von Limpurg (Georg seines bruders kinde), späterer Bamberger Bischof, den Ort Gollhofen (Gollhouen) an Bischof Rudolf von Scherenberg und erhält den Ort als Mannlehen vom Bischof zurück. Die Nachtragshand merkt zusätzlich die Orte Gollhofen, Sommerhausen, Winterhausen und Lindelbach (Golnhoffen, Sumershausen, Wintershausen, Lindelbach) an.
Die Grafen von Gleichen-Tonna (Graven von Gleiche) haben vom Stift Würzburg jährliche Einkünfte von zwei Fudern Wein und 30 Gulden auf das Dorf Ingersleben (Jngersleiben) als Mannlehen. Bischof Rudolf von Scherenberg weigert sich nun, den Grafen ihre Einkünfte zu geben, weil Graf Sigmund von Gleichen-Tonna (Grav Sigmund von Gleichen) mehr Einkünfte vom Bischof fordert. Daraufhin versuchen Herzog Friedrich III. von Sachsen (hertzog Fridrich von Sachsen Kurfurst) und sein Bruder Herzog Johann von Sachsen (herzog Hanns sein bruder) den Streit zu schlichten. Sie schlagen als Kompromiss vor, dass der Bischof das Lehensverhältnis für die 30 Gulden zu Ingersleben aufgibt und es dem Grafen zu Eigen macht. Dafür soll der Graf die Einkünfte der zwei Fuder Wein ganz an den Bischof abtreten. Nach einer Bedenkzeit von genau einem Monat nimmt Bischof Rudolf von Scherenberg am 12. November 1490 den Kompromissvorschlag an. Graf Siegmund von Gleichen-Tonna lehnt den Vorschlag jedoch ab. Eine Einigung kann erst im Jahr 1495 erreicht werden, bei der die beiden Parteien in folgenden Punkte übereinkommen: erstens soll der Würzburger Bischof den Grafen von Gleichen-Tonna die jährlichen zwei Fuder Wein zwischen St. Martinstag (11. November) und Weihnachten zustellen. Zweitens wird festgelegt, dass der Erhalt der zwei Fuder Wein und der 30 Gulden aus Ingersleben als erbliches Mannlehen gilt. Drittens muss Bischof Rudolf von Scherenberg die ausstehenden 16 Fuder Wein, die über den Zeitraum des Streits nicht an die Grafen von Gleichen-Tonna gegeben wurden, nachzahlen, indem er pro Jahr einen Fuder Wein abgibt. Zuletzt wird festgelegt, dass der Bischof und seine Nachfolger das Recht haben, das Lehen mit 300 Gulden auszulösen und dass der Graf und seine Erben 300 Gulden schuldig sind, wenn sie ihre Eigengüter dem Stift Würzburg zu Lehen auftragen.
Für Informationen über die Pflichten des Türmers auf dem Rathausturm Grafeneckart (Greue Eckart) verweist Fries auf den Liber Contractuum Laurentii. Die Kapelle zum Grafeneckart, die dem Heiligen Felix und Adauctus (S Eur und Gemerer) geweiht ist, ist ein Lehen der Bürgerschaft.
Matthias Schmidt (Mathes Schmid) überträgt Bischof Lorenz von Bibra seine 16 Äcker in Kraisdorf (Gresdorf nit weit von Eberen gelegen) und erhält diese vom Bischof als Zinslehen zurück.