Friedrich Wiener (Fritz Wiener) verpfändet eine Hube in Ebelsbach an Ludwig Herfüss (Lutz Herfues), die er zuvor als Burglehen von Bischof Albrecht von Hohenlohe erhalten hat. Der Bischof erlaubt dieses Geschäft unter der Bedingung, dass der jeweilige Würzburger Bischof das Burglehen 14 Tage vor und nach Petri Cathedra selbst auslösen darf, sollte Wiener die Pfandsumme von 50 Pfund Heller nicht bezahlen können.
Gerlach und Gottfried von Hohenlohe (her Gerlach vnd her Gottfried von Hohenlohe) verpfänden Bischof Gerhard von Schwarzburg das Schloss und Amt Gelchsheim (Geulichshaim sloss vnd ambt) für 9000 Gulden. Der Bischof leiht ihnen zusätzlich noch 300 Gulden und addiert diese zu der Pfandsumme von 9000 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zoll zu Gollhofen (Gollhofen) und Gelchsheim (Gailichshaim).
Georg von Rosenau (Jorg von Rosenaw) erhält von Bischof Lorenz von Bibra das Recht, in Godeldorf (Godelndorff) Hoch- und Niederwild zu jagen. Georg von Rosenau ist der Ort Godeldorf für 1000 Gulden amtmannsweise vom Hochstift verpfändet.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels für 2000 Goldgulden einen jährlichen Zins von 100 Gulden auf den Kammergefällen an Jörg von Leutzenbronn (Lutzenbrun), dessen Ehefrau Juliane (geborene von Rosenberg) und ihre Erben. Juliane hat diese Summe zuvor an Graf Wilhelm von Henneberg geliehen; beim Kauf des Amtes Mainberg ist diese Summe verrechnet worden. Bischof Konrad von Bibra verpfändet daher den Eheleuten die Beden, Renten, Zinsen, Gülten, Nutzrechte und sonstigen Einkünfte des Hochstifts im Dorf Baldersheim (Baldershaim); die Ablösung muss ein Jahr vor Letare angekündigt werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet Eberhard von Grumbach (Eberhart von Grumbach) eine jährliche Summe von 100 Goldgulden jährlich sowie 2000 Goldgulden auf den Kammergefällen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt der verwitweten Juliane von Leutzenbronn (Leutzenbrunnerin wittibin) für 2000 Gulden einen jährlichen Zins von 100 Gulden auf den Kammergefällen. Die Ablösung muss ein Vierteljahr vor Petri Cathedra angekündigt werden.
Landgraf Georg von Leuchtenberg (Grunsfeldt) verpfändet Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt für 4000 Gulden einen jährlichen Zins von 200 Gulden auf Stadt und Amt Grünsfeld (Grunsfeldt) sowie den dazugehörigen Nutzrechten und Einkünften. Dort besitzt Landgraf Johanns Ehefrau bereits jährliche Nutzrechte über 1150 Gulden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Schloss und Dorf Großlangheim (grossen Lankhaim) mit den dazugehörigen Mühlen, Leuten, Zinsen, Renten, Gülten, Beden, Bannwein, Handlohn, Besthaupt, Schäfereirechten, Seen, Weingärten, Gärten, Äckern, Wiesen, Klein- und Großzehnten an Wein und Getreide, der vogteilichen Obrigkeit, Land- und Kriegsfolge, Steuer, Gerichtsbarkeiten und -einkünften, Fron- und weiteren Diensten, Hühnern, Weidegeld, Gewässer, Weiden, Rechten am Gemeindewald, ständigen und nichtständigen Einkünften, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, dem Landgerichtszwang und der althergebrachten Zentzugehörigkeit zu Stadtschwarzach (statt Schwartzach), für 22000 Gulden nach laut eines übergebenen Registers an den Ritter Ulrich von Knöringen zu Kreßberg (Knöringen zu Cresberg) und nach ihm an dessen Söhne Johann Eitel, Wolf Utz, Johann Egolf und Eitel David. Die von Knöringen als Inhaber sollen die Gebäude auf ihre Kosten unterhalten und dürfen im Notfall für 2000 Gulden Baumaßnahmen vornehmen, sofern sie das Hochstift vorher informieren. Den von Egloffstein (Eglofstain) soll die Ablösung ein Jahr vorher angekündigt werden, und die Bezahlung in Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Tauber) erfolgen.
Landgraf Heinrich von Leuchtenberg verpfändet mit Bischof Melchior Zobel von Giebelstadts Bewilligung für 6000 Taler einen jährlichen Zins von 300 Talern auf den Dörfern Dittigheim (Dietthichsheim), Dittwar (Diettwar), Steinbach (Steinbach) und Impfingen (Impfingen) auf sechs Jahre an Gottfried von Berlichingen (Berlichingen). Nach Ablauf der Frist wird die Verpfändung zwischen Landgraf Heinrich und Jakob von Berlichingen wiederum auf sechs Jahre erneuert.