Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Johann V. von Bibra (Hannsen von Bibra) das Schloss und die Stadt Kissingen ( Kiseck) sowie das Schloss Trimberg (Trimperg), mit allem was zu ihnen gehört, für 3240 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Leibeigene und Güter aus Junkerdorf (Junckersdorf) an Johann von Rotenhan (Hannsen von Rotenhan).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet dem Ritter Anselm von Rosenberg (Anshelm von Rosenberg) 20 Beden jährlich auf die Bede von Köhler (Keller).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet seinem Sekretär Johann Treutwein und seiner Frau, beiden auf Lebenszeit, 35 Gulden jährlichen Zinses, den die Juden auf ihren Kirchhof abgeben müssen, für 328 Gulden auf Leibgeding. Johann Beringer, seiner Frau Ottilia und ihren beiden Erben wird das Schreiberamt des Brückengerichts für 300 Gulden verpfändet. Nachdem Johann Beringer stibt und seine Frau das Schreiberamt nicht mehr adäquat verwalten kann, tauscht Johann Treutwein seine jährliche Verzinsung des Judenkirchhofs, die der Bischof ihm als Leibgeding verpfändet hat, mit dem Schreiberamt des Brückengerichts der Ehefrau und Tochter. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gibt dazu seine Einwilligung.
Bischof Johann von Grumbach verpfändet Ulrich und Heinrich von Rechenberg (Vlrich vnd Haintz von Rechberg), Thomas, Ulrich und Georg von Rosenberg (Thoma, Vlrich vnd Georg von Rosenberg), dem Ritter Heinrich Zobel (her Hainrich Zobel riter), Johann von Absberg (Hanns von Apsberg) sowie Heinrich von Seckendorf (Haintz von Seckendorf )einen jählichen Zins von zehn Gulden auf das Dorf Köhler (Keller).
Die Truchsesse von Wetzhausen besitzen die Hälfte des Zehntes von Kerbfeld (Kerfeld) zu Lehen. Truchsess Dietrich (dietz Truchsess) verpfändet diesen an Johann Doln (Hansen Dols) und dessen Erben mit Bewilligung von Bischof Johann von Grumbach für 450 Gulden. Darüber wird ein Revers übergeben, das Pfand ist in acht Jahren auszulösen, oder es wird vom Hochstift ausgelöst.
Der Abt Martin verpfändet den Getreide- und Weinzehnt des Klosters Schwarzach (closter Schwartzach) in Kirchschönbach (Kirchschonbach) für 350 Gulden an Friedrich Esel (Fritzen Eseln) aus Altenschönbach (Altenschenbach). Das Pfand kann wieder ausgelöst werden.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Bad Kissingen kaufen eine Kupfermühle (Kupfermul) an einem See oberhalb von Kisseck (Kiseck), in der Nähe der Marienkapelle (unserfrawen capelle). Mit der Erlaubnis des Bischofs Lorenz von Bibra machen sie daraus eine Getreidemühle. Er verpfändet ihnen auch eine jährliche Geldsumme von fünf Pfund als Erbzins.
Georg Wolf von Gich, der Enkel (diechter) von Dietrich (Dietzen) von Gich, bittet Bischof Konrad von Thüngen den jährlichen Zins von 50 Gulden auf Volkach (Volckach) und Köhler (Keller) an seine beiden Onkel (Ohaim) Johann (Hannsen) und Martin von Rotenhan, mit denen er sich darüber geeinigt hat, zu überschreiben und dies zu beurkunden. Diesem Wunsch kommt Bischof Konrad von Thüngen nach und gibt Johann und Martin von Rotenhan eine neue Urkunde über die Verpfändung. Der Bischof gibt ihnen auch einen Heißbrief für die Bewohner Köhler (Keller), in dem die Überschreibung der Verpfändung derselben jährlichen Zinsen bestätigt wird.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit dem Einverständnis seines Domkapitels Kälber in Euerhausen (Eurhaussen) an die Kellerer zu Ebern (Kellern zu Ebern) und deren Erben für 60 Gulden jährlichen Zinses. Die Zinsen teilen sich folgendermaßen auf: 40 Gulden an Zwölfteilen oder Batzen, je 22 Zwölfteile oder 16 Batzen für einen Gulden, 20 Gulden als 21 Zwölfteile oder 15 Batzen für einen Gulden auf den Kammergefällen. Bischof Konrad von Bibra gibt 1200 Gulden Kaufsumme an Georg Ringer (Jörg Ring), Johann Leichtheim (Hans Leichtheim) und Andreas Schwarz (Endressen Schwartzen) und an die Kinder Graf Wilhelms von Henneberg (Grauen Wilhelmen zu Hennenberg), die ihnen beim Kauf des Amtes wieder abgezogen werden.