Der Zoll in Hergolshausen (Hergoldshausen) wurde von Bischof Manegold an den Würzburger Bürger Heinrich Staudigel (Hainrich Staudigel) für 200 Pfund Haller verpfändet. Diese kauft Albrecht von Heßberg (her Albrecht von Hespurg) mit Erlaubnis von Bischof Albrecht von Hohenlohe unter Vorbehalt der Wiederauslösung.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsueld) verkauft 12 Malter Gült in Hergolshausen, welche er vom Stift Würzburg als Lehen hat, mit Erlaubnis von Bischof Gerhard von Schwarzburg an Friedrich Berwig (Fritz Berwig) und Johann Wergenheim(Hanns Wergenhaim), Bürger von Kitzingen. Diese verpfänden ein Jahr lang jeder je ein Malter für 31,5 Pfund Heller.
Kraft IV. von Hohenlohe (Her Crafft von Hohenlohe) verpfändet Bischof Gerhard von Schwarzburg seine Seen in Herchsheim (Herichshaim) und Altertheim (Aldershaim) für 2000 Gulden. Die von Hohenlohe lösen die beiden Seen aus und diese an den Deutschen Orden verpfändet.
Bischof Johann von Brunn verpfändet 25 Gulden auf Herschfeld (Hersueld) im Amt Bad Neustadt an der Saale an Adolf Marschall (Adolf Marschalck).
Bischof Johann von Brunn gibt Friedrich von Herda (Fritz von Herde) und seinen Söhnen Wilhelm, Heinrich und Friedrich (Wilhelm, Hainrich vnd Fritz) 2 Fuder Wein. Er verschreibt ihnen außerdem auf Wiederruf ein jährliches Fuder Wein zu Bad Neustadt ab der Saale (Newenstat vnter Saltzburg).
Bischof Johann von Brunn schuldet Sebastian von der Tann (Bastian von der Than) 4507 Gulden und den Brüdern Georg und Burkhard von der Tann (Georgen vnd Burckarten von der Thann gebruedere) 4483 Gulden, die er ihnen in 10 Jahren zurückzahlen solll. Auf die Summe sind Zinsen zu bezahlen und zwar jeweils 12 Gulden zu St. Martin. Hierfür verpfändet er ihnen auch die Amtsmannstellung auf dem Schloss Hildenburg, der Stadt Fladungen, in Steinach an der Saale und Nüdlingen.(schlos Hiltenburg die stat Fladungen, Stainaw an der Sale vnd Nutlingen).
Johann Hessler (Hanns Hesler) leiht der Stadt Haßfurt (Hasfurt() 1500 Gulden als Gesamtsumme. Dafür bekommt er jährlich 100 Gulden Zinsen. Auch Sulzfeld am Main (Sultzueld am Main() leiht er eine unbekannte Summe Geld. Dafür bekommt er 25 Gulden Zinsen. Die Zinsen und die Verpfändung übergibt er dem Bischof Johann von Grumbach und legt die beiden Orte und die zugehörigen Zinsen in seine Obhut.
Adolf Marschall von Ostheim zu Wallbach (Adolf Marschalck von Walpach) leiht auf Bitte Bischof Johann von Brunns Johann von Hirschhorn (Hanns von Horshoren) 500 Gulden. Dafür verpfändet Bischof Johann von Grumbach ihm und seinen Söhnen Werner, Christoph, Reinhard und Hermann (sune wernher Cristofen, Rainharten vnd Herman) das Schloss Hildenburg (schloss Hildenburg) mit allen seinen Zu- und Eingehörungen, Gefällen, Nutzungen, Frondiensten und Diensten. Die Verpfändung besteht lebenslang und kann nach dem Tod aller Beteiligten 600 Gulden wieder ausgelöst werden. Weiterhin gibt er ihnen 600 Gulden für drei Jahre. All dies geschieht mit Einverständnis des Grafen Georg von Hennberg (Graue Georgen von Hennenberg), dem es vorher verpfändet war. Zu Informationen, welche Dörfer Frondienst leisten müssen verweist Fries auf eine Urkunde.
Weitere Lehen und Mannlehen haben die Häußlein zur Zeit Rudolfs von Scherenberg getragen, die letzten waren Hermann und Johann, Vater und Sohn (Herman vnd Hanns die Heuslein vater vnd sune). Nach dem Tod seiner ersten Frau lebt Hermann mit Alhansen Arnolein zusammen und bekommt mit ihr 2 Söhne - Heinrich und Bartholomäus (Hantz vnd Bartholmes). Jahre später heiratet er sie in St. Linhart bei Adelsberg (Adelsperg) im Amt Hohenberg, worüber sein Sohn Johann wütend ist. Die Mannlehen gehen nach dem Tod Hermanns alleine auf den Sohn Johann über und als dieser stirbt kommt es zum Heimfall an Bischof Rudolf von Scherenberg. Dieser verleiht diese Lehen wiederum an Dietrich von Thüngen (dietz von Thungen).
Nach dem Tod Adolf Marschall von Ostheims (Adolf Marschalck) verträgt sich Werner Marschall von Ostheim (Wernher Marschalck) mit seinen drei Brüdern und sie bringen das Schloss Hildenburg mit Zustimmung Bischof Rudolfs von Scherenberg in ihren gemeinsamen Besitz. Sie verkaufen das Schloss an Seifried von Stein (Sefrid vom Stain) für 600 Gulden. Bischof Rudolf von Scherenberg stellt darüber eine neue Verpfändung aus und erlaubt diesem 200 Gulden davon zu verbauen mit dem Vorbehalt das Pfand mit 600 Gulden und dem Baugeld wieder auszulösen. Graf Georg von Henneberg-Aschach behält die Verpfändung, darin inbegriffen auch Schloss Hildenburg, sein Leben lang. Nach seinen Tod gibt Graf Otto von Henneberg-Aschach, sein Sohn, diese durch einen Vertrag wieder heraus und erhält dafür eine neue Verpfändung, in der das Schloss Hildenburg ausgelassen wird. Graf Otto bestätigt dies dem Hochstift. Bischof Rudolf verpfändet das Schloss Hildenburg zusammen mit dem Zehnten und dem Vorwerk zu Sondheim Seifried von Stein für 2400 Gulden und erlaubt ihm, am Schloss 200 Gulden zu verbauen.