Bischof Wolfram von Grumbach erlaubt den Brüdern Andreas (Endressen), Albrecht (albrechten) und Ludwig von Thüngen (lutzen von Thungen), sowie Dietrich von Thüngen, dem Sohn von Andreas von Thüngen (ditzen des Endressen sone), auf dem Eichelberg (Aichelberg) zu Hals (halrich), ein Schloss zu errichten. Dafür verschreiben sie und ihre Nachkommen sich, dem Schloss, dem Bischof und dem Hochstift dauerhaft gegen alle, mit Ausnahme des Grafen Berthold von Henneberg (graff Bertholden von Hennenberg) und dessen Erben, beizustehen. Im Kriegsfall müssen die von Thüngen den Lehensmännern des Bischofs das Schloss zur Verfügung stellen, bekommen es im Anschluss jedoch wieder zurück. Sollten Bischof oder Hochstift aber Krieg gegen den Grafen von Henneberg führen, dürfen die von Thüngen keine Partei ergreifen. Sollten sie das Schloss verpfänden oder verkaufen müssen, soll dies an die Lehensmänner des Stifts geschehen. Im Gegenzug beschützt der Bischof die von Thüngen. Warum das ganze so geschieht, ist im Buch über die Geschichte des Hochstifts Würzburg unter dem Stichwort "Reussenberg" (Reussenberg) nachzulesen.
Das Schloss Kilianstein auf dem Richelberg, der auch Reußenberg (Richelberg itzt der Reussenberg) genannt wird, steht rechtmäßig dem Hochstift Würzburg zu. Bischof Gerhard von Schwarzburg setzt Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten), den Ritter Reinhard Vogt (Reinharten vogt) und Friedrich von Hutten (fritzen von Hutten) als Burgherren über Schloss Kilianstein ein und leiht ihnen 2000 Gulden. Von diesen sollen sie 1000 Gulden in den Ausbau der Burg investieren und ihm diesen in Form einer Rechnung vorlegen. Hiervon sollen Bischof Gerhard von Schwarzburg und seine Nachfolger von je 20 Gulden einen zur Gült erhalten. Dieser Vorgang wird schrifllich bestätigt.
Der Abt und der Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Munster schwartzach) verkaufen am Erbtag gemeinsam mit Wilhelm von Thüngen (wilhelm von Thungen) das Schloss Reupelsdorf (Schlos Reipelsdorff) samt seinen Zugehörungen an Michael von Seinsheim (Michaeln von Sainsheim), um die Schulden des Klosters zu begleichen. Dies bewilligt Bischof Johann von Egloffstein.
Die Herren Friedrich(fritz), Dietrich (dietz), Karl (carl), Wilhelm (wilhelm), Eberhard (Eberhart), Konrad (contz), Balthasar (Balthasar) und Sigmund (sugmund) von Thüngen (alle von Thungen) versprechen, Bischof Johann von Brunn zu dienen. Im Gegenzug dazu erhalten sie Schutz und Schirm und werden treu verteidigt. Bischof Johann von Brunn behauptet seinen Anspruch und den des Hochstifts auf Schloss Reußenburg (Schloss reussenberg). Die anderen Forderungen und Rechtssprüche, die zwischen den beiden Parteien bestehen, werden aber ausgenommen. Die Schulden, die sie beim Hochstift haben, bleiben bestehen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schlichtet zwischen Herzog Albrecht III. dem Frommen (Hertzog Albrecht) und der Reichsstadt Rottweil (Rotweile).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schlichtet die Auseinandersetzungen zwischen Albrecht VI. von Habsburg (Hertzog Albrecht von Osterreich) und der Reichsstadt Schaffhausen (Schafhausn)..
Nikolaus von Rettersbach (Claus von Rettersbach) wird von einem Wirt erstochen, da er ihn mit seiner Frau betrogen hat. Nach seinem Tod fallen seine Lehen an das Hochstift Würzburg. Bischof Rudolf von Scherenberg muss das verlassene Burggut zu Schloss Rothenfels (Rottenfels) schließlich Johann Mertin (Johann Merten), seiner Ehefrau und seinem Sohn Joachim Mertin (sone Joachim Merten) verschreiben. Er übergibt ihnen zudem 160 Gulden, die sie ebendort in Baumaßnahmen zu investieren haben.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 5000 Goldgulden von Philipp Voit von Rieneck (philipsen voiten dem eltren) und seiner Ehefrau Anna Voit von Rieneck (anna gebawe Truchsessen seiner Hausfrawen), um das Amt Rothenfels (ambt Rottenfels) ablösen zu können. Hierfür verschreibt er ihnen Karbach (Carbach) und Birkenfeld (Brackenfeld). Im folgenden Jahr zahlt Bischof Rudolf von Scherenberg bereits 2000 Gulden der Hauptsumme zurück und löst damit die verschriebenen Dörfer ab. Um die restlichen 3000 Gulden zu begleichen, verschreibt er Voit von Rieneck 75 Gulden jährlichen Zins auf Retzbach (Retzbach) und 65 Gulden jährlichen Zins auf Thüngersheim (Thungersheim), auf Widerlösung, die jeweils am Martinstag zu entrichten sind.
Die Brüder Gottfried und Matthias von Rotenhan (Gotz vnd Mathes von Rottenhan gebrudere) sowie Veit von Rotenhan (veit von Rottenhan), die allesamt ihren Sitz zu Rentweinsdorf (Rentweindorf) haben, machen Folgendes zu rechtmäßigen Rittermannlehen Bischof Lorenz' von Bibra und erhalten im Austausch eine Erstattung einer Einmalzahlung über 1600 Gulden: Das gesamte Schloss Rentweinsdorf (Rentweindorf das Schlos) samt seinen Türmen, Toren, Kemenaten, Häusern, Höfen, Gräben, Zwingern und Zugehörungen, mögen sie durch den König oder den Vogt erbaut worden sein. Hinzukommt das Dorf Rentweinsdorf mit allen Zugehörungen, die Höfe, Leute, Güter, Vogteien, Gerichte, Zinsen, Gülte, Lehen, Schöffen, Herrschaftsrechten, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Markungen, Erkern, Wiesen, Forsten, namentlich den Forst zu Eichelberg (Eichelberg) samt den Stehern und Nutzungsrechten, der von dem Eichelberg bis zu einem augenförmigen Türchen und von diesem augenförmigen Türchen bis zu den vier Eichen reicht, Fischweihern, einem Schloss zu Rentweinsdorf und in der Nähe der Felder gelegen sowie den Zehnt zu Rentweinsdorf, der ohnehin schon würzburgisches Lehen ist.
Der langjährige Franziskanermönch Georg Reilein aus Esslingen am Neckar (Reilein Georg von Eslingen) nimmt während des Bauernkriegs als hervorragender Büchsenmeister an der Besetzung der Festung Marienberg (vnser frawen berg) teil und ist für seine Beherrschung der Technik des Dreifachschusses bekannt. Er bestätigt infolgedessen schriftlich, sich nie wieder in die Dienste des Hochstifts Würzburg zu stellen.