Das Gericht Hiltrich (Hiltrich) im Amt Arnsberg mit seinen Zu- und Eingehörungen wird an Herrn Richard von Maßbach (Richard von Maspach) und seine Erben verpfändet für 750 Pfund Haller. Bischof Albrecht von Hohenlohe löst die Verpfändung und verpfändet es an Heinrich von der Tann von Bieberstein (Hainrich von der Than von Biberstain) gegen wiederum 750 Pfund Haller.
Der Zoll in Hergolshausen (Hergoldshausen) wurde von Bischof Manegold an den Würzburger Bürger Heinrich Staudigel (Hainrich Staudigel) für 200 Pfund Haller verpfändet. Diese kauft Albrecht von Heßberg (her Albrecht von Hespurg) mit Erlaubnis von Bischof Albrecht von Hohenlohe unter Vorbehalt der Wiederauslösung.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet seinem Sekretär Johann Treutwein und seiner Frau, beiden auf Lebenszeit, 35 Gulden jährlichen Zinses, den die Juden auf ihren Kirchhof abgeben müssen, für 328 Gulden auf Leibgeding. Johann Beringer, seiner Frau Ottilia und ihren beiden Erben wird das Schreiberamt des Brückengerichts für 300 Gulden verpfändet. Nachdem Johann Beringer stibt und seine Frau das Schreiberamt nicht mehr adäquat verwalten kann, tauscht Johann Treutwein seine jährliche Verzinsung des Judenkirchhofs, die der Bischof ihm als Leibgeding verpfändet hat, mit dem Schreiberamt des Brückengerichts der Ehefrau und Tochter. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gibt dazu seine Einwilligung.
Nach dem Tod des Johann Hund (Hannsen Hunden) fällt die Pfandschaft über Stadt und Amt Ingolstadt (Jngelstat) an die Brüder Johann und Leonhard Hund (Hanns vnd Lenhart, die hunde gebrüdere) und ihre Schwester, die Witwe des Eberhard Sturmfeder (Eberhart Sturmfeder). Ritter Georg Fischlein (Georg Fischlein) zu Heidingsfeld (Haidingsueld) kauft ihnen mit Bewilligung Bischof Gottfried Schenk von Limpurgs diese Pfandschaft ab.
Die 47 Malter Getreide, sechs Lammbäuche und zwölf Fastnachtshühner, die Peter von Grumbach (Petter) als Leibgeding verpfändet bekommt, verpfändet Bischof Johann von Grumbach nach dessen Tod einem Marquard (Marckarten) als Leibgeding.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet die Burghut, die Johann von Hartheim (Hanns von Harthaim) im Schloss Homburg am Main besaß und die, da er ohne Erben verstorben ist, an den Bischof gefallen ist, an Bernhard von Wichsenstein (Berhart von Wichsenstain). Es besteht die Bedingung, dass Bernhard eine Ablösesumme zahlt und dass Rudolf die Burghut jederzeit selbst in Gebrauch nehmen kann.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Schloss und die Stadt Kisseck (Kiseck) für das Hochstift Würzburg aus, welche von den Herren von Bibra (Bibra) an die Herren von Schwarzenberg (Schwartzenberg) gekommen sind.
Den jähliche Zins von zehn Gulden auf das Dorf Köhler (Keller), der von Bischof Johann von Grumbach an den Ritter Heinrich Zobel (Hainrichen Zobel riter) und an andere verpfändet wurde, hat jetzt nur noch Heinrich von Zobel. Zu dem Zins auf dem Dorf Köhler kommen noch Zinsen von 40 Goldgulden auf die Stadt Volkach. Die Summe der Zinsen geht von Heinrich Zobel an Walter und Georg Zobel von Giebelstadt (walther vnd George Zobel zu Gibelstat). Von denen geht die Summe dann weiter zu Dietrich von Gich ()dietz von Gich) und ist mit einer Gesammtsumme von 1000 Gulden wieder auszulösen.
Konrad von Berlichingen (Conrat von Berlichingen) kauft für 600 Gulden Wiesen, auch Kumertlerm genannt, und erhält es vom Hochstift Würzburg als ritterliches Mannlehen. Für dieses Lehen, seine Dienste und erlittenen Schaden gibt Bischof Rudolf von Scherenberg ihm und seinen Erben jährlich zwanzig Gulden an Kathedra Petri. Falls diese Wiesen für 400 Gulden abgelöst werden, erhält das Hochstift dagegen Güter im Wert von 400 Gulden, welche die von Berlechingen dann einige Zeit später als Mannlehen empfangen und tragen. Das Pfand wird weiter vererbt.
Georg Wolf von Gich, der Enkel (diechter) von Dietrich (Dietzen) von Gich, bittet Bischof Konrad von Thüngen den jährlichen Zins von 50 Gulden auf Volkach (Volckach) und Köhler (Keller) an seine beiden Onkel (Ohaim) Johann (Hannsen) und Martin von Rotenhan, mit denen er sich darüber geeinigt hat, zu überschreiben und dies zu beurkunden. Diesem Wunsch kommt Bischof Konrad von Thüngen nach und gibt Johann und Martin von Rotenhan eine neue Urkunde über die Verpfändung. Der Bischof gibt ihnen auch einen Heißbrief für die Bewohner Köhler (Keller), in dem die Überschreibung der Verpfändung derselben jährlichen Zinsen bestätigt wird.