Die Grafen Gerhard und Gottfried von Rieneck (Gerhart vnd Gotfrid gebrudere Grauen zu Rineck) verkaufen dem Bischof Gerhard von Schwarzenburg und seinem Stift alle Bürger der Dörfer, welche ihnen durch ihre Grafschaft inne sind, samt den Rechten für 4000 Pfund Heller, welche innnerhalb eines Jahres abzubezahlen sind. Diese Dörfer sind: Wiesenfeld (Wisenfelt), Steinfeld (Steinfelt), Rohrbach (Rorbach), Wernfeld (Grossen= Werenfelt), Gemünden (Clein gemunden), Mühlbach (Mülbach), Sommerberg (Sumerberg), Ulsenheim (Vlsenheim), Eßleben (Eisleben), Urspringen (Vrspringen), Himmelstadt (himelstat), Harrbach (harpach), Schloss Kirchberg (Kirchburg), Hartbach (Hatenbach), Aschfeld (Aschfelt), Grumbach (Grumbach), Obersfeld (Obersfelt), Hundsbach (Hundsbach), Bühler (Buler), Langendorf (Langendorff), Karlsbach (Carelsbach), Zellingen (Zellingen), Veitshöchheim (veitshocheim), Zelle, Waldbüttelbrunn (Waltbuttelbrünn), Heckenstat (evtl. Heckfeld), Oberwerrn (Obernwern), Kutzelxfur, Obbach (oppach), Greßthal (Grestel), Beulsdorf, Ranfelt, Burghausen (Burghausen), Egenhausen (Egenhausen), Brebersdorf (Brewesldorf), Pflaxbach Steinbach (Steinbach), Sendelbach (Sendelsbach), Neustadt am Main (Newenstat), Retzbach (Retzbach), Retzstadt (Retzstat), Thüngersheim (Thungersheim), Margetshöchheim (Margechhocheim), Unterleinach (Nidern leinach) und Sulzfeld (Sultzfelt) für 4000 Pfund Heller würzburger Währung. Auch die auswertigen Bürger aus Massenbuch (Massenbuch), welche in die Dörfer des Hochstifts Würzburg gezogen sind, gehören zu diesem Verkauf dazu. Sollten die Grafen von Rieneck die Dörfer und Bürger ein Jahr lang nicht fordern, so sollen sie Würzburger bleiben und Steuern und Bede abgeben.
Graf Ludwig VI. von Rieneck und seine Frau Kunigunde von Sponheim (Graf Ludwig von Rineck vnd Kunigund sein eheliche Hausfrau) verkaufen dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und seinem Stift alle Bürger der Dörfer, welche sie mit den Brüdern Gerhard und Gottfried von Rieneck (Gerharten vnd Gotfriden gebrudern grafen von Rineck) gemeinsam besitzen, samt den Rechten für 3000 Pfund Heller, welche innerhalb von zwei Jahren abzubezahlen sind. Die Dörfer sind: Lahrbach (Larbach), Greußen (Greussen), Zellingen (Zellingen), Lembach (Lembach), Wiesenfeld (Wisenfelt), Rettersbach (Rettersbach), Rohrbach (Rorbach), Himmelstadt (Himelstat), Höchheim am Main (Hocheim), Büchold (Buchelt), Steinfeld (Steinfelt), Zelle, Kleinwernfeld (clein wernfelt), Steinbach (Steinbach), Billingshausen (Bullingshausen), Neustadt am Main (Newenstat), Grünsfeld (Grünfelt), Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thungersheim). Ausgenommen sind die Bürger aus Erlabrunn (Erlebrun) und Massenbuch (Massenbuch). Wenn die Grafen etwas von der Abmachung nicht einhalten können, soll dies in einem passenden Verhältnis von der Kaufsumme abgezogen werden. Die Bürger sollen Würzburger bleiben und weiterhin die Bede abgeben.
Bischof Johann von Brunn leiht sich von Graf Thomas von Rieneck (Graf Thomass von Rineck) und seiner Ehefrau Katharina von Rieneck (Catharina seine hausfrawen) 2000 Gulden, die er mit 150 Gulden jährlich zu Cathedra Petri verzinst. Im Gegenzug erhalten diese die Bede zu Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thungersheim), auf Widerlösung. Dieses Geschäft wird in Absprache mit dem Domkapitel getätigt.
Bischof Johann von Brunn schuldet Heinrich von Buchenau (Hainrichen von Buches) und seiner Ehefrau Margaretha von Buchenau (Metzen seiner ehelichen Hausfraw) Geld. Dieses übernehmen Peter Haberkorn, genannt der Ältere (petter haberkern der eltren), und seine Ehefrau Agnes Haberkorn (agnes sein hausfrawe), indem sie den Schuldnern 666 Goldgulden und drei Pfund Heller zahlen. Hierfür verschreibt Bischof Johann von Brunn ihnen ein Drittel des Dorfes Zellingen (zellingen), das zu dem Zent Retzbach (Retzbach) dazugehört, auf Widerlösung.
Peter Haberkorn (petter Haberkern) leiht Bischof Johann von Brunn wiederum Geld. Die Gesamtsumme beläuft sich nun auf 1766 Gulden und drei Pfund Heller. Diese Summe verzinst Bischof Johann von Brunn erneut und händigt ihm die bisherige Verschreibung aus. Diese umfasst nun Personen, die für die Schulden des Bischofs haften, Burgen sowie die zwei Dörfer Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thüngersheim), auf Widerlösung.
Zu seinen Lebzeiten leiht sich Bischof Johann von Brunn 73 Rheinische Gulden von Johann Eberhard, der auch Weidner genannt wird (Hansen Eberharten weidner gnant). Hierfür verschreibt er diesem die Bede, den Zoll und das Ungeld des Hochstifts Würzburg zu Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thungersheim) auf Widerlösung. Nach Johann Eberhards Tod muss seine nun verwitwete Ehefrau seine Güter gemäß eines Gerichtsurteils des Landgerichts seinem Bruder übereignen. Sie bittet Bischof Gottfried Schenk von Limpurg daher, die bisherige Verschreibung auf den Bruder und dessen Erben zu übertragen. Der Bischof bestätigt dies in der Form eines Briefs an die betroffenen Dörfer.
Nach dem Tod von Peter Haberkorn (patter haberkerns) kommt es zwischen seinen Söhnen, Konrad, Peter und Michael Haberkorn (Contzen, pettern vnd michaeln haberkern gebrudern seinen sonen), und den Dörfern Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Tungersheim) zum Zerwürfnis über die Zinsen und die Einhaltung der Baulast. Das Domkapitel zu Würzburg nimmt sich der Sache der Dörfer an. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verträgt beide Parteien, um eine Fehde zu verhindern. Er bestimmt, dass das Domkapitel den Brüdern, ihren Schwägern und ihren Erben für die verschriebene Hauptsumme, über die genannten Dörfer und die entstandenen Unannehmlichkeiten, 2100 Rheinische Gulden zu einer bestimmten Frist zu zahlen hat. Für die Dauer dieser Frist erhalten die Brüder die Kellerei (kellerei zu Carlstat ), das Amt sowie die Stadt Karlstadt selbst (stat vnd ambt Carlstat). Diese werden von dem Domkapitel im Rahmen einer Verpfändung durch Bischof Gottfried Schenk von Limpurg für sie verwaltet.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 5000 Goldgulden von Philipp Voit von Rieneck (philipsen voiten dem eltren) und seiner Ehefrau Anna Voit von Rieneck (anna gebawe Truchsessen seiner Hausfrawen), um das Amt Rothenfels (ambt Rottenfels) ablösen zu können. Hierfür verschreibt er ihnen Karbach (Carbach) und Birkenfeld (Brackenfeld). Im folgenden Jahr zahlt Bischof Rudolf von Scherenberg bereits 2000 Gulden der Hauptsumme zurück und löst damit die verschriebenen Dörfer ab. Um die restlichen 3000 Gulden zu begleichen, verschreibt er Voit von Rieneck 75 Gulden jährlichen Zins auf Retzbach (Retzbach) und 65 Gulden jährlichen Zins auf Thüngersheim (Thungersheim), auf Widerlösung, die jeweils am Martinstag zu entrichten sind.
Bischof Lorenz von Bibra zahlt Philipp Voit von Rieneck (philips voit) 1400 Gulden der Hauptsumme über 3000 Gulden zurück und löst so das Dorf Thüngersheim (Thungersheim) ab. Eine neue Verschreibung über die ausstehenden 1600 Gulden beinhaltet einen Zins von 80 Gulden jährlich auf Retzbach (Retzbach), der abgelöst werden kann.