Das Hochstift Würzburg besitzt für das Schloss und die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld sowie für anderes das Lehensrecht. Als Graf Poppo von Henneberg-Coburg (Bop von Hennenberg), der Sohn von Graf Hermann von Henneberg (Graue Hermans), stirbt, hinterlässt er eine Tochter, die mit dem Markgrafen Otto von Brandenburg (Marggraue Oten von Brandenburg) vermählt ist. Der Markgraf möchte die Lehen, die an seine Frau fallen, und fordert diese von Bischof Manegold von Neuenburg. Dieser weigert sich ihm das Lehen zu geben, da es sich um Mannlehen handelt und dieses nicht an die Tochter fällt. Daher kommt es zwischen den beiden zu einer Fehde und Angriffen. Der Streit wird durch den Würzburger Dompropst und Grafen Heinrich von Stahlberg (Hainrichen von Stahelberg) auf die Weise geschlichtet, dass der Markgraf dem Bischof 4000 Mark Silber für das Lehen bezahlt.
Bischof Albrecht von Hohenlohe kauft etliche Städte und Schlösser von Eberhard von Württemberg. Für den Kauf verleihen Hermann, der Abt des Klosters Maria Bildhausen (abbt Herman zu Bildhausen), 5.000 Pfund Haller und Berthold von Bibra (Bertold von Bibra) 10.000 Pfund Haller an den Bischof. Hierfür bekommen sie die Hälfte der Stadt Münnerstadt (Munrichstat) verpfändet.
Stadt und Amt Münnerstadt (Munrichstat) gehören den Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg). Die Hälfte davon kommt durch eine Frau an die Grafen von Württemberg (Grauen von Wurtenberg). Diesen Teil verkauft Graf Eberhard von Württemberg (Eberharten von Wirtenberg) samt anderer Schlösser, Städten und Anderem an Bischof Albrecht von Hohenlohe für 90.000 Gulden.
Fries gibt an, dass es ein Verzeichnis der Lehen gibt, die die Edelleute von Maßbach (Edelleut von Masbach) vom Hochstift Würzburg haben.
Bischof Gerhard von Schwarzburg schließt mit Hermann, Berthold und Friedrich von Henneberg-Aschach (Herman, Bertholden und Fridrichen Hennenberg) zu Münnerstadt (Münrichstat) einen Burgfrieden. Diesen muss von nun an ein jeder angehender Graf geloben und schwören.
Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Johann von Wermerichshausen (Hannsen von Werberghausen) und Eberhard Schreiber (Eberharten Schreiberen) 837 Gulden, 346 Pfund Haller und vier Groschen in würzburger Währung. Dafür verpfändet er ihnen und ihren Erben den Teil des Hochstifts Würzburg am Ungeld zu Münnerstadt (Mürichstat). Sie erhalten jährlich ein Zehntel davon als Zins, bis die Hauptsumme abbezahlt ist.
Bischof Gerhard von Schwarzburg macht den Brüdern Bernhard und Konrad Rudolf (Betz vnd Contz Rudolf) eine halbe Mühle in der Altstadt von Münnerstadt (Münrichstat) zu Lehen.
Bischof Johann von Brunn und Heinrich von der Tann (von der Thann) kommen in Münnerstadt (Munerstat) zusammen, um friedlich und rechtlich ihren Streit über das Schloss Landswehre und Meiningen ( Mainingen) zu lösen. Graf Friedrich von Henneberg (Graue Fridrichen von Hennenberg), Martin von Seinsheim (Martin von Sainshaim(), Ritter Burkhard von Seckendorf (Burgharten von Sekendorf) und Dietrich Marschalk von Rauheneck (Maschalk Dietzen) haben einen Tag in Bad Neustadt an der Saale (Newenstat der Sale) vereinbart. Dorthin kommen die beteiligten Parteien sowie die vier gewählten Schiedsrichter. Jeder ist dabei auf eigene Vorteile aus und möchte nicht nachgeben, weswegen letztlich nichts ausgerichtet werden kann und die Beteiligten ergebnislos auseinandergehen.
Am 25. April 1550 verträgt sich Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt durch das Zutun von Hochmeister Wolfgang Schutzbar genannt Milchling (Wolffgang Teutsch Maistern) und Graf Reinhard zu Solms-Lich (Reinharten von Solms) mit den Grafen von Mansfeld (Mansfelt) Johann Georg (Hannsen Georgen), Peter Ernst (Pettern Ernsten), Johann Ernst (Hansen Ernsten), Johann Albrecht (Hansen Albrechten), ihren Brüdern Johann Hoyer (Hansen Hoyern), Johann Ernst (Hansen Ernsten) und Philipps unmündigen Kindern (denen Graf Berthold von Henneberg-Römhild die Herrschaft Römhild und damit auch ein Viertel von Burg, Stadt und Amt Münnerstadt (Munrichstatt) verkauft). Es geht darum, dass die Grafen von Mansfeld den gemeinen Burgfrieden von Münnerstadt, wie es die Grafen von Henneberg tun, geloben, schwören und sich dazu verpflichten sollen. Dafür soll Würzburg (Wirtzburgk), von allen Dingen nichts ausgenommen, die Massen der Grafen von Mansfeld, die Graf Berthold besitzt und die das Hochstift berühren, unverhindert dazu kommen lassen. Außerdem sollen die Grafen von Mansfeld den Vertrag zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Otto von Hennenberg), der am Mittwoch nach Katherin 1491 geschlossen wurde, erneuern und dies dokumentieren sowie besiegeln. Es gibt jedoch eine Änderung. Die Grafen von Masfeld sollen das Viertel der Burg, Stadt und Amt Münnerstadt und allem was dazu gehört, der jetzt frei ist, behalten. Das Viertel soll niemand anderem als einem Bischof zu Lehen gemacht werden, soll nicht verpfändet oder verkauft werden. Es soll ein halbes Jahr zuvor angeboten werden, bevor es an jemand anderen als den Bischof verkauft wird oder der Käufer soll vorher mit diesem in Kontakt treten. Sollten andere Käufer als Würzburg das Viertel als Lehen vergeben, verpfänden oder gegen die oben genannten Änderungen verstoßen, soll es an Würzburg fallen. Zum anderen soll Würzburg mit Bewilligung seines Domkapitels den Grafen von Mansfeld die Lehen von Graf Berthold, die er zur Zeit der Verwendung des Viertels in Münnerstadt hatte, zu Mannlehen machen. Sind die Grafen dagegen, sollen sie dem Hochstift Würzburg den Verkauf oder Wechsel verpfänden oder ihm einen gebührenden Teil der Dörfer Sulzthal, Wirmsthal (Wermstal), Euerdorf (Eurdorff) und dem Vorwerk zu Botenlauben mit allem was dazu gehört zu Lehen geben, soviel sie von jenen von Graf Berthold verkaufen oder an Münnerstadt verpfänden.
Der Hof des Würzburger Hochstifts in Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) schuldet Graf Hermann von Henneberg-Aschach (Graue Herman) jährlich 15 Scheffel Getreide und 80 Heller. Diese Schulden löst Bischof Lorenz von Bibra ab.