5 Pfund Heller gelten 6 Goldgulden. Da die meisten Käufe, Zinsen, Gülte, Wechsel, Schulden, Pfandverschreibungen und andere Verträge auf Pfund Heller als Währung ausgerichtet sind, erfindet man zur Bezahlung der selben einen Wechselkurs. Vor etlichen Jahren hat König Albrecht Bischof Andreas von Gundelfingen 2000 Pfund Heller auf den Reichsteil der Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) verschrieben. In der nachfolgenden Zeit dient Bischof Otto von Wolfskeel Kaiser Ludwig und empfängt Schaden, wofür ihm der Kaiser 3000 Pfund Heller zu den vorigen 2000 Pfund auf Heidingsfeld vebrieft, sodass das Stift einen Pfandschilling von 5000 Pfund auf Heidingsfeld besitzt. Dieselben 5000 Pfund werden in einer Übereinkunft von König Sigmund und Bischof Johann von Brunn für 6000 Rheinische Gulden angeschlagen. Zeugen sind Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggrauen Fridrichen von Brandenburg), Deutschmeister Eberhard von Saunsheim (Eberharten von Sainshaim) und Graf Ludwig von Öttingen (Graue Ludwigen von Otingen). Daraus wird ersichtlich, dass zu diesem Zeitpunkt 5 Pfund 6 Rheinische Gulden wert sind. Möchte man einen Wertevergleich mit den Münzen zu Fries' Zeit anstellen, so ergibt sich, dass ein Pfund Heller 18 Batzen wert sind. 1544, das Jahr in dem Fries schreibt, sind 5 Rheinische Goldgulden 6 Rheinische Gulden [?]. Ein damaliges Pfund Heller hat den gleichen Wert wie ein Rheinischer Goldgulden 1544.
In Heidingsfeld (Haidingsfeld) gibt es mindestens 72 Huben und dementsprechend viele Hübner. Der Herr von Heidingsfeld war bis zu seinem Tode Konrad von Hohenlohe (Conrad von Hohenlohe). Nach seinem Tod wird sein Bruder Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid) Herr zu Heidingsfeld. Zwischen Gottfried und den Hübnern kommt es zum Rechtsstreit. Dieser wird von Bischof Wolfram von Grumbach geschlichtet. Es wird festgelegt, dass die Hübner Gottfried und seinen Erben jährlich 6 Fuder Wein und alle anderen Gülten ableisten müssen. Falls die Hübner das nicht anerkennen wollen, müssen sie ihre Hube aufgeben. Wenn sie ohne die Einwilligung Gottfrieds ihre Hube verkaufen, verleihen oder auf irgendeine andere Art gegen seine Rechte verstoßen, wird ihnen die Hube entzogen. Gottfried von Hohenlohe und seine Frau Elisabeth (Elisabet) tauschen 8 Jahre danach ihre Gerichtsbarkeit, ihre Leibeigenen, ihre Güter, Gülten, die Vogtei, Gerichtsrechte und andere Nutzungsrechte im Dorf Heidingsfeld und auch ihren Teil zu Kitzingen bei Bischof Otto von Wolfskeel gegen die Burg und Stadt Möckmühl (Meckmiln). Kaiser Ludwig IV bestätigt diesen Tausch, da diese gesamten Rechte und Besitztümer vom Reich zu Lehen gehen.
Meister Konrad Hager (Maister Conrat Hager), ein Einwohner Würzburgs, hat öffentlich verkündet, dass das Stiften von Messen (messfrumen) nur Geiz der Pfarrer sei, die die Werke der Barmherzigkeit vernachlässigten. Bischof Otto von Wolfskeel ruft ihn daraufhin vor Gericht und lässt ihn befragen. Hager widerruft daraufhin seine Aussagen.
Schloss Haltenberg und der Markt, der nach dem Schloss Haltebergestetten (Haltenbergsteten) genannt wird, liegen in der Nähe des an der Tauber gelegenen Städtchens Creglingen. Sie sind Lehen des Stifts Würzburg gewesen. Zur Zeit von Bischof Otto von Wolfskeel haben die Herren von Weinsberg vom Stift Würzburg als Lehen empfangen. Jetzt heißen beide Haldemarsteten.
Bischof Otto von Wolfskeel verkauft Abt Albrecht von Anfeld vom Kloster Ebrach aus dringender Not etliche Freiheiten für 3000 Heller. Dieselben 3000 Pfund werden 1381 für 4000 Gulden, also mit einem Wechselkurs von 3 Pfund für 4 Rheinische Gulden, angeschlagen und verrechnet. Es scheint, dass ein Pfund Heller zu dieser Zeit 1 1/3 Gulden wert ist. Zu Fries' Zeit sind das ein Gulden und 20 Kreuzer oder 37 Schillinge und 2 Pfennige in Würzburger Währung. Auf jedes Pfund kommen anfangs 24 alte Pfennige, später auch ein Kreuzer. 135 Heller ergeben einen Rheinischen Gulden.
Im vorherigen Eintrag wurde angezeigt, dass König Albrecht I. dem Stift Würzburg den Halbenteil zu Heidingsfeld (Haidingsueld) für 2000 Pfund Haller verpfändet hat. Da Bischof Otto von Wolfskeel Kaiser Ludwig IV. gedient hat und darin Schaden empfangen hat, gibt ihm der Kaiser 3000 Pfund Haller dafür und schlägt ihm dieselben zu dem vorherigen Pfandschilling. Im Jahr danach nimmt Bischof Otto von Wolfskeel 300 Pfund Heller von Herrn Dietrich von Maßbach (Dietrich von Maspach) und gebraucht diese zur Auslösung von Schloss und Stadt Rotenfels (Rotenuels) und Gemünden (Gemunden) und verschreibt ihm dagegen jährlich 30 Pfund Heller auf dem besagten Pfand zu Heidingsfeld.
Hartmut Fuchs von Dornheim (Fuchs zu dornhaim Hartmund) und seine Schwester, die Werbrecht von Wolfskeel (Werprecht Wolfskel) geheiratet hat, haben einen Teil an Schloss Hallburg und dem Zoll und verkaufen diese an die Herren Johann und Albrecht (heren Johann vnd hern Albrecht Burggraue zu Nurenberg), Burggrafen von Nürnberg. Da die Burggrafen aber keinen weiteren Teil von Schloss Hallburg bekommen können, verkaufen sie ihren Teil an Bischof Otto von Wolfskeel für 16.000 Gulden.
Als Bischof Otto von Wolfskeel die Dörfer Mainbernheim (Bernhaim) und Herbolzheim (Herboltzhaim) von den Burggrafen zu Nürnberg, Johann und Albrecht von Hohenzollern (Johann vnd Albrecht) widerlöst, bezahlt er die Mark Silber mit 4 Pfund und 7 Schilling Heller.
Herr Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hehenlohe), Bruder des im voranstehenden Eintrag genannten Gottfrieds (Gotfrid), stellt Ansprüche an die Hube, Weingült, Zinsen, Nutze, Recht und Gewohnheit zu Heidingsfeld (Haidingsfeld). Diese verkauft er mit etlichen anderen Stücken an Bischof Otto von Wolfskeel. Die genannte Weingült und andere Nutzung zu Heidingsfeld benennt Kraft von Hohenlohe in einem anderen Brief ausdrücklich, nämlich 6 Morgen Weingarten, 6 Fuder Weingült, 12 Pfund Heller zu Bannwein und 10 Pfund Heller zur Steuer.
Fries berichtet von der allgemeinen Wertberechnung, die zu Zeiten Bischof Otto von Wolfkeels gebräuchlich war. Bischof Otto von Wolfskeel kauft Herrn Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hohenlohe) etliche Nutzungsrechte zu Röttingen (Rotingen), Ingolstadt (Jngelstat), Reichenberg (Reichenberg) und weiteren Orten ab. Im Kaufbrief wird folgende Wertberechnung ersichtig: Ein Pfund Heller Gülte für 10 Pfund. Ein Malter Korn für 7 Pfund. Ein Malter Weizen für 7 Pfund. Ein Malter Hafer für 3,5 Pfund. Ein Fuder Weingült für 1 Pfund. Ein Morgen Weingarten für 12 Pfund. Ein Morgen Wiesenwirtschaft für 12 Pfund.