Bischof Friedrich von Wirsberg übergibt dem Stift Neumünster (Newenmunster) die 100 Malter Korn und Hafer aus Erlbach (Erlbach) und Würzburg (Wirtzb.) sowie elf Fuder Welwein aus Unterleinach (Vndern Lainach), die ihnen 1554 für 4400 Gulden verpfändet wurden.
Bischof Friedrich von Wirsberg gibt dem Kloster Maidbronn (Closter Maidbron) eine Ordnung.
Die Kanzleiordnung beinhaltet die Feiertage, die Hofverordnung, die Kanzleibestuhlung, die Kriegssekretarien, die Unterratsschreiber, die oberste Registratur, Ungeld und Steuern.
Bischof Friedrich von Wirsberg ersucht den erwählten Römischen Kaiser, Ferdinand I., auf dem Reichstag zu Augsburg (augsburg) um die Verleihung seiner und seines Stifts Regalien, Lehen und weltlichen Rechte. Dieser Bitte wird nachgekommen. Der Kaiser verleiht ihm alle Mannrechte, Herrschaftsrechte und Lehen, samt den zugehörigen Nutzungsrechten, Gerichten und Insignien, die er und seine Vorgänger im Amt gängigerweise innehatten. Diese Verleihung geht sowohl vom Kaiser selbst als auch vom Reich aus. Im Gegenzug leistet er für die verliehenen Rechte die gewöhnliche monitäre Abgabe und einen Eid, in dem er bestätigt, dem Reich der Regalien wegen getreu zu dienen und es zu ehren. Auch verspricht er bei einer Strafandrohung von 60 Mark, gegenüber seinen Untertanen und den Männern des Hochstifts, unabhängig von deren Stand, ein rechtstreuer Herr zu sein. Abschließend gebietet er, dass weder andere Untertanen des Reichs noch getreue Boten ihn hierin behindern sollen.
Bischof Friedrich von Wirsberg schließt eine Abmachung mit dem Augustinerkloster zu Münnerstadt (Munrichstat), den Heiligen von Bad Bocklet (Boklat), Wilhelm und Martin von Budickheim (Wilhelmen vnd Martin Brundianio), sowie Johann Joachim (Hans Jorg) und Christoph Heinrich (Christoff Hainrich) von Erthal. Diese besagt, dass die von Erthal und ihre Nachkommen den Zehnt auf die heiligen Äcker von Bad Bocklet bekommen (Boklartt), die rechter Hand von Windheim (Windhaim) bis an einen Grenzsten reichen reichen, wo sie eine Grenze zu Winen scheidet. Vom heiligen Forst erhalten die von Erthal die Hälfte, die andere Hälfte erhalten die Heiligen von Bad Bocklet. So wie die Söhnen von Christoph von Budickheim (Christoff von Budickhaim), Wilhelm und Martin und deren männlichen Erben, den Zehnt auf die heiligen Äcker innehaben, so gehört ihnen die Hälfte des Bauholzes entlang des Weges nach Minhaim bis zur Brücke, die andere Hälfte gehört den Heiligen von Bad Bocklet (Boklach). Schloss Stollburg (Stolberg) soll durch Johann Holzheimer (Hansen Holtzhaimers) zur Hälfte an die von Erthal und deren Erben gehen und zur Hälfte an das Augustinerkloster zu Münnerstadt.
Bischof Friedrich von Wirsberg bestätigt dem Domkapitel, seine unveränderte Zentgerichtsbarkeit. Kaspar Schmied, Wachtmeister von Rimpar (Casparn schmiden Wachmaistern zu Rimpar), bezahlt den Verwalter von Ochsenfurt, Eitel Kaiser (Eytteln Kaysern) und folgt ihm auf Geheiß des Domkapitels in dessen Amt nach.
Zwischen zehn und elf Uhr Mittags bricht im Schloss der Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Königshoffen) ein Feuer aus. Durch den Wind verteilt sich das Feuer und die drei besten Stadtteile samt dem Schloss brennen bis zur Kirche ab. Das Hochstift wird verdächtig für den Schaden verantwortlich zu sein, doch Bischof Friedrich von Wirsberg erlässt ein Mandat, in dem er dazu auffordert, die Brandstifter (mordtbrenner) zu ermitteln (zuerkhundig) und zu bestrafen (nidertzuwerfen).
Eberhard von Dobeneck (Eberhart von Dobeneck) verzichtet für sich und seine Brüder Wolf (Wolff) und Heinrich (Heinrich) sowie deren Erben alle Streitforderungen und Rechte, die sie bisher an das Stift Würzburg auf dem Gut zu Rambach (Rambach) bei Schlüsselfeld (schlusselfeldt) und allen dessen Zu- und Eingehörungen hatten. Bischof Konrad von Bibra setzt einen Vertrag auf, Bischof Friedrich von Wirsberg nimmt den Kauf auf, den Hessel von Grumbach (heslin von Grumbach) getan hat, und bezahlt an die von Dobeneck 800 Gulden, an Wolf von Crailsheim (Wolffen von kreilsheim) auf dem Sitz Rambach 1000 Gulden, an Johann Fuchs von Bimbach (Jonhan Fuchsen) ebenfalls 1000 Gulden, 200 Gulden an einen Bürger von Bamberg (Bamberg) - Gutknecht (Gutknecht) genannt, 100 Gulden an einige Bürger von Schlüsselfeld sowie 400 Gulden an Johann von Egloffstein (hansen von egloffstain), Franz Gressen (Frantzen Gressen) und Andreas Stieber von Rabeneck (Endressen stiebung). 800 Gulden sind Verlustgeld.
Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt (Hans Zobell von vnd zu Gibelstat) hat mit der Ratifikation des Vertrags durch Bischof Friedrich von Wirsberg und das Domkapitel zu Würzburg seinen Teil vom Weinzehnt, welcher in Kleinochsenfurt und Sommerhausen (klein Ochsenfurther vnd Sommerhauser) liegt, und Zinsen über drei Haller, 1/2 Teil der Datz, fünf Fastnachts- und sechs Michelshühner, 1/4 vom Wein- und Getreidezehnt von Bergtheim bei Uffenheim (Berchthain bey Vffenhaim), zum Tausch angeboten. Das Gebiet des Weinzehnts reicht beginnend am weißen Kreuz in Sommerhausen bei dem Weingarten von Thomas Schmidt (Thomas Schmids), der zum Teil in den Grund des Markgrafen Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach (hern von Onspach) reicht, und von Konrad Zeitlers (Conrath zeittler) Weinberg zu Ochsenfurt (Ochsenfurth) bis zu den Steinrutschen von Georg von Thüngen (Jörg vom Tungen). Davon soll jährlich das Kehrmehl zu Neustadt an der Aisch (Newstatt an der Aich), 1/3 vom Groß- und Kleinzehnt zu Dittelbrunn (diffenthal), welches im Amt Bütthard (ampt Buthart) liegt, alle drei Ritterlehen sowie sein Hof bei Fuchsstadt (Fuchsstatt) und jährlich zweieinhalb Teile der Korngült an den Würzburger Ratsherren gegeben werden. Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt soll 800 Gulden an Zacharias Furder (herrn Zacharir Furderern, den Chorherren des Stifts Neumünster (Newen munster) und Besitzer der Pfarrei von Kleinochsenfurt, für den Wein- und Getreidezehnt zu Darstadt (darstatt) zusammen mit allen Eingehörungen und dem Gut zu Gostmannsdorf (Gostmanssdorffer) und Winterhausen (winter Hauser) und dem Acker der zur Pfarrei gehört und das Eigentum des Hochstifts im Tausch zahlen. Wenn Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt dann den ertauschten Zehnt von Bischof Friedrich von Wirsberg zu Mannlehen bekommt, werden dafür die genannten drei Zehnte des Stiftes und die besprochenen Mannlehen der Pfarrei von Kleinochsenfurt zugeteilt und inkorporiert.
Bischof Friedrich von Wirsberg verbietet verschiedene Dreier-Goldgulden (dreyer goldguldt), Taler und Groschen. Zudem einigen sich die bayerisch-schwäbische und die fränkische Seite und verbieten gemeinsam alle außerhalb des römischen Reichs und anderen Verbänden hergestellten Münzen.