Bischof Heinrich IV. von Heßberg, genannt "Caseus" (B Hainrich Kas), wird gefangen, als Bischof abgesetzt und ins Kloster Anhausen (closter Anhausen) gesteckt. Da sich Abt und Konvent ihm gegenüber als sehr dienstbar erweisen, befreit er mit Bewilligung seines Domkapitels die Güter des Klosters in Frickenhausen (alle ire güter zu Frickenhausen) von allen Abgaben und Diensten.
Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) wird von Bischof Wolfram von Grumbach, dessen Amtleuten und Dienstmännern mit Krieg überzogen, wobei bei seinem Kloster Schäden entstehen und er gefangen genommen wird. Aber König Ludwig IV. befiehlt, ihn wieder freizulassen. Daraufhin erscheinen beide Parteien vor einem Gericht, das aus dem Abt von Erbrach, dem Landkomtur des deutschen Ordens, Konrad von Gundelfingen, Graf Friedrich von Truhendingen und Burgraf Friedrich von Nürnberg (Conraden von Gundelfingen Landkomptur deutschen ordens, Graue Fridrichen von Truhendingen vnd Burggraue Fridrichen von Nurenberg) besteht. Dieses Gericht entscheidet, dass Bischof Wolfram den Abt Heinrich entschädigen muss. Hierfür soll er 8509 Pfund Haller an ihn zahlen. Doch Bischof Wolfram empfindet das als zuviel. Aus diesem Grund wird von beiden ein neues Gericht zu Rate gezogen, welches aus König Ludwig, Erzbischof Matthias von Mainz und Graf Berthold von Henneberg (B. Matthien von Maintz vnd Graue Bertholden von Hennenberg) besteht. Dieses Gericht urteilt, dass Bischof Wolfram Abt Heinrich für seinen erlittenen Schäden 6000 Pfund Heller zahlen soll. Dies soll bis zu der zweiten nachfolgenden Lichtmess (Maria Lichtmess, 2.Februar) bezahlt werden, was von 30 statthaften Adeligen bezeugt werden muss. König Ludwig gibt Bischof Wolfram seine Huld zurück und stellt ihm dafür eine besiegelte Urkunde aus. Dieser Vertrag wird in Nürnberg geschlossen. Am 27.Mai 1324 quittiert er Abt Heinrich, den entandenen Schaden. Daraufhin zahlt Bischof Wolfram am Vorabend zu Nikolaus im Jahre 1325 Abt Heinrich 4500 Pfund, die der Abt quittiert.
Wilhelm von Biberbach (Wilhelm Marschalck von Biberbach) und andere Adelige versuchen die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) einzunehmen und werden gefangen genommen. Wilhelm von Biberbach übergibt seinen Hof in Imbach (Jubach) an das Hochstift und erhält es als Mannlehen zurück.
Albrecht von Rechberg ( Albrecht von Rechberg Schiller)und weitere Adelige versuchen im Auftrag von Bischof Otto von Wolfskeel die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) einzunehmen und werden gefangen genommen. Albrecht von Rechberg übergibt das Dorf Eislingen (Isingen) zusammen mit dem Gerichtsrecht und den zugehörigen Besitzungen an das Hochstift und erhält es als Lehen zurück.
Nachdem Bischof Johann von Egloffstein Güter an Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) verpfändet, die ursprünglich Hermann von Schneeberg (Herman von Schneberg) innehatte, stellt der Bischof Johann von Steinau eine Urkunde aus, in der steht, dass Hermann von Schneeberg keinerlei Ansprüche auf besagte Güter erheben darf, da er zu dieser Zeit im Gefängnis des Bischofs sitzt. Die Ursache für den Gefängnisaufenthalt erläutert Fries folgendermaßen: Hermann von Schneeberg widersetzt sich dem Stift und, obwohl der Bischof ihn auffordert, dies zu unterlassen, hört er nicht auf. Deshalb zieht Bischof Johann von Egloffstein im Jahr 1402 mit einem Heer nach Gersfeld. Aber einige Leute, die nicht namentlich genannt sind, legen Fürsprache für Hermann von Schneeberg ein und können den Bischof überreden, wieder abzuziehen, allerdings unter der Bedingung, dass dem Bischof das ewige Öffnungsrecht für das Schloss Gersfeld zustehen soll. Hermann von Schneeberg stimmt dem zu und verspricht, demnächst nach Würzburg zu kommen, um dies schriftlich festzuhalten. Er erscheint jedoch nicht, weshalb der Bischof im Jahr 1405 erneut mit einem Heer nach Gersfeld zieht. Er gewinnt und nimmt Hermann von Schneeberg gefangen. Nachdem dann das Schloss fast ein ganzes Jahr unter der Verwaltung des Bischofs stand, verpfändet er es an Johann von Stainau für 140 Gulden, wie zuvor erläutert. Nachdem nun erneut einige Leute für Hermann von Schneeberg Fürsprache einlegen, entlässt ihn der Bischof aus dem Gefängnis und er erhält das Schloss Gersfeld zurück, allerdings unter der Bedingung, dass er es dem Stift zu Erblehen macht und der Bischof das ewige Öffnungsrecht erhält. Dieser Handel wird auch am Landgericht des Herzogtums Franken so bestätigt.
Bischof Johann vpn Grumbach lässt Johann Hessler, Schultheiss von Würzburg, (Hanns Hesler. Etwan Schultais zu Wirtzburg), der im Hof zum Fridrich Roten wohnt, gefangen nehmen und alle Güter wegnehmen. Die Ursachen dafür stehen im Buch über das Leben des Bischofs Johann von Grumbach. Martin Maiersbach (Mertin Maierspach Wirtzburgischer Chamermaister), Kammermeister von Würzburg, hat die Güter angenommen und verrechnet. Dies ist bescheinigt.
Bischof Rudolf von Scherenberg befindet sich mit Abt Johann von Fulda (Abbt Johannsen gebornen Graven von Hennenberg) in einer Fehde, in deren Verlauf beide Parteien Waffenknechte und Bürger gefangen nehmen und in Bischofsheim an der Rhön und Fulda (gein Bischofshaim vnd Fulde) einkerkern. Graf Wilhelm III von Henneberg-Schleusingen (Grave Wilhelmen von Hennenberg) mischt sich in diese Auseinandersetzung ein und schlichtet sie.
Johann von Brunn wird von den Herren von Hirschhorn gefangen genommen. Diese hatten ihm 15.000 jährlich zu verzinsende Gulden geliehen. Im Gegenzug verpfändete er ihnen Burgen und Unterpfänder. Er versäumt es jedoch jahrelang, die Zinsen zurückzuzahlen. Nur mit Mühe kann er sich aus der Gefangenschaft befreien. Lorenz Fries verweist für Einzelheiten auf die Vita des Bischofs Johann von Brunn, da der Eintrag sonst zu lang geworden wäre. Johann von Brunn verpflichtet sich, einen Geldbetrag an die Herren von Hirschhorn zu zahlen, zahlt diesen zu Lebzeiten jedoch nicht ab. Die Herren von Hirschhorn fordern diesen Betrag deshalb vom Stift ein. Kurfürst Philipp, Pfalzgraf bei Rhein (pfaltzgraue Philips Chorfurst) verträgt die beiden Parteien wieder miteinander. Bischof Rudolf von Scherenberg soll dem Ritter Otto und Johann von Hirschhorn (her Ot riter vnd Hanns von Hirshorn) 5600 Gulden zahlen. Für 1600 Gulden gibt er ihnen eine Schuldverschreibung.
Simon Fuchs von Kannenberg (Simon Fuchs) greift nach einem Urfehdvertrag mit Bischof Rudolf von Scherenberg aus dem Jahr 1479 die Besitzungen des Erzbischofs von Mainz und des Bischofs von Würzburg erneut an, worauf er von Kriegsknechten Erzbischof Bertholds von Mainz bei Seßlach (Sesslach) gefangen genommen und nach Gerolzhofen (Geroldshofen) überstellt wird. Dort ist er einige Zeit eingekerkert und muss nach seiner Entlassung dem Bischof von Würzburg und dem Erzbischof von Mainz erneut Urfehde schwören und den Vertrag von 1479 erneuern.
Konrad von Gebsattel (Contz von Gebsatel) wird von Würzburger Reitern gefangen genommen und auf die Festung Marienberg in Würzburg gebracht. Er wird jedoch von den Truppen der Markgrafen von Brandenburg abgefangen. Daraufhin veträgt Markgraf Friedrich II. von Brandenburg die beiden Parteien.