Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs von Walpurg) leiht Bischof Johann von Egloffstein 4000 Gulden. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm und seinen Erben die Stadt und das Amt Haßfurt, mit der Bedingung, dass ihm die jährliche Bede von 250 Gulden aus den Gefällen der Kellerei jährlich von der Hauptsumme abgezogen werden soll, bis er dieselbe vollständig bezahlt hat. Nachdem Bischof Johann von Egloffstein ungefähr 4 Jahre danach starb, vertrueg sein Nachfolger Bischof Johann von Brunn.
Dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (dietrich Fuchs) erhält sein Geld bis auf 4000 Gulden zurück. Er legt mit Bischof Johann von Egloffstein vertraglich fest, dass ihm die Summe in jährlichen Raten von 250 Gulden bezahlt werden soll. Dietrich Fuchs zu Eltmann verhandelt später mit dem neuen Bischof, Johann von Brunn. Dieser schlägt ihm zu den bereits vorhandenen 4000 Gulden noch 200 Gulden für Bau, Wägen und Pferde zu und gibt ihm eine Verschreibung. Darin steht, dass Dietrich und seine Erben solche 4200 Gulden von allen Nutzungen, Gefällen und Einkommen der Kellerei zu Haßfurt und zu Stadtlauringen (Niderlauring) und an der hohenwannen beziehen können und ihnen in der Zwischenzeit die Stadt und Kellerei verpfändet sein soll.
Das Dorf Haselbach (Haselbach) gehört zum einen Teil zum Amt Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim) und zum anderen Teil in das Amt Aschach (Aschach). Dort sind etliche Güter für 14 Mark an die von Eberstein verpäfndet. Bischof Johann von Brunn befreit Andreas von Haselbach (Endres von Haselbach) und seinen Erben ein Haus am Stadel und einen Garten bei dem Elersbrunnen, 6 Artacker an der Leiten, einen Acker am Hohenrode und einen Morgen Wiesen in der Mark zu Aschach für Dienste, Bede und Steuern, sodass sie mit den anderen Armen weder leiden noch geben müssen.
Berthold von Bibra (Berolt von Bibra) leiht Bischof Johann von Brunn 4060 Gulden, die Bischof Johann Berthold oder seinen Erben zwei Jahre später zurückzahlen soll. Für den Fall, dass Bischof Johann das Geld nicht fristgerecht bezahlt, dürfen Berthold oder seine Erben das Schloss und die Stadt Haßfurt mit der Kellerei, Vogtei, Zent, , Stadtgericht, Zoll, Ungelten [?], Bede, Steuern, Fron, Diensten, Zehnten, Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen so lange nutzen und gebrauchen, bis die Hauptsumme von 4060 Gulden bezahlt ist.
Elisabeth Fuchs zu Eltmann (Els), die Witwe des Ritters Dietrich Fuchs zu Eltmann (dietrich Fuchs), leiht Bischof Johann von Brunn eine Summe Geld, Wein, Getreide und Hafer im Wert von 3700 Gulden. Er verweist sie mit 2000 Gulden auf die Steuer und Bede zu Haßfurt (hasfurt).
Das Stift besitzt auch einen eigenen freien Hof zu Haselbach. Bischof Lorenz von Bibra vererbt diesen seinem Zentgrafen zu Bischofsheim, Philipp Uberthür (Philip Uberthür), und dessen Erben für 3,5 Malter Hafer, 3,5 Malter Korn, einen Hammel, ein Ker und einen halben Gulden jährliche Bede mit gebührlichem Handeln, wenn er verkauft wurde, als Zinslehen und freit sie von allen anderen Abgaben.
Bischof Konrad von Thüngen macht dem Vogt Johann Königshofer (Hanns Kunigshofer) zwei Morgen Ellern am Berg Schleten, die sonst zur Unteren Burg Hardheim gehören, zum Zinslehen und stellt es ihm erblich zu. Allerdings muss er für jeden Morgen einen Zins von 40 Alten Pfennigen pro Jahr zahlen.
Zwischen Bischof Konrad von Thüngen auf der einen und Wolf, Bernhard und Johann von Hardheim (Wolf, Bernhart vnd Hanns von Harthaim) auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Missstände. 1) Wegen des Spitals in Hardheim 2) Wegen des Schaftriebs 3) Wegen einer schaffscheuren, die sich die von Hardheim angemost haben 4) 6 Morgen Wiesen dem Pfarrheren zu Sansensbuch (Sansenbuch) 5) Gefälle der St. Jobst Kapelle 6) Gerichtszwang 7) Juden 8) eine Grenzsetzung bei der Oberen Burg Hardheim 9) und wegen der gemeinen Büttel. Die beiden Parteien treffen sich auf der schernstat und verhandeln die Punkte miteinander. Sie vergleichen und vertragen sich in manchen Punkten endlich und in manchen auf Austrag.
Nachtragshand: Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet und bestätigt seinem Vogt Johann Königshofer (Hans Königshouer) und seiner Ehefrau Katharina (Catharine) die Freiheit, dass seine Behausung für alle Beschwerungen, Dienstbarkeiten, Bede, Steuer, Atzung und anderes jährlich nur einen Martinspfennig an die dem Stift gehörende Untere Burg zahlen müsse.