Herr Andreas von Hohenlohe-Brauneck (Her Andres von Brauneck) empfängt den Zehnt zu Stuppach (Stupach) und den halben Zehnt zu Dörtel (Turtal) als Lehen von Bischof Wolfram von Grumbach.
Die Herren von Hohenlohe streiten sich über das Schloss Neuenstein miteinander. Deshalb möchten sie den Streit endgültig von Bischof Gerhard von Schwarzburg entscheiden lassen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verschreibt das Schloss, Amt und die Stadt Homburg am Main (Hohenburg) an Graf Johann I. von Wertheim (Graue Hanns von Werthaim) mit Vorbehalt der Öffnung und Landsteuer.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet das Schloss Homburg an der Wern sowie das dazugehörige Amt an den Ritter Wilhelm von Rechberg (heren Wilhelmen von Rechberg riter) für 8000 Gulden und stellt ihm ein Dienstgeld aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg, der Dekan und das Kapitel des Domstifts verpfänden Zinsen und anderes im Amt Homburg an der Wern.
Dieter von Amorbach (Dieter von Amerbach) verkauft seine Gült und seine Güter zu Homburg am Main an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Stift Würzburg für 100 Gulden. Bischof Rudolf von Scherenberg kauft etliche Gülte, Zinsen und anderes zu Homburg am Main und Trennfeld von Graf Johann von Wertheim (Graue hanns von Werthaim) für 1500 Gulden.
Bernhard von Wichsenstein (Bernhart von Wichsenstain) schließt einen Vertrag mit den Erben von Johann von Hartheim (Hanns von Harthaim). Er gibt ihnen 1,5 Gulden und (be)baut die Burghut. Einige Jahre später möchte Bischof Rudolf von Scherenberg eine Wohnung für seinen Amtmann in Homburg (Hohenburg) haben und fordert daher die Burghut von Bernhard von Wichsenstein. Er verschreibt ihm im Gegenzug 700 Gulden mit jährlich 30 Gulden auf der Stadt Dettelbach (detelbach), die bis zur Ablösung zu verzinsen sind. Bernhard tritt daraufhin die Burghut ab.
Das Dorf Hohenstadt (Hohenstat) unweit von Tückelhausen (Duckelhausen) gehört jetzt zum Teil dem Stift Haug und zum Teil dem Kloster. Die Vogtei und Mannschaft und der ganze Getreide- und Weinzehnt gehören den Zobel von Giebelstadt (Zobel von Giebellstat), die es als Prior und Konvent von Tückelhausen als Mannlehen vom Stift empfangen haben. Die Vogtei und der Zehnt wurden von Stefan Zobel von Giebelstadt (Staffan Zobel) und seinem Vormund Andreas von Gebsattel (Endres von Gebsatl) an das Kloster erkauft. Und nachdem der Zehnt als Lehen an das Hochstift Würzburg geht, verschreibt Bischof Lorenz von Bibra dem Prior und dem Konvent, dass das ewige Reisrecht, Folg, Vogtei-, Schutz- Schirmrecht in Hohenstadt und seinen Einwohnern gegenüber dem Stift Würzburg liegt.
Esram von Hohenfeld (Esram von Höhenueld) übereignet etliche Zinsen und Güter in Hohenfeld bei Kitzingen (Höhenueld) an Bischof Konrad von Thüngen und empfängt diese wiederum als Lehen.
Zwischen Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Haug auf der einen Seite und dem Prior und dem Konvent von Tückelhausen (Duckelhausen) gibt es einen Streit wegen der Erbhuldigung des Gerichts, der Schäferei und anderer Obrigkeiten im Dorf Hohenstadt (Hohenstat). Die Kartäuser beschweren sich deshalb beim Konsternator in Mainz. Nach einer Zeit kommt es zum Vertragsschluss. Darin ist dem Stift Würzburg das ewige Reis-, Vogtei-, Schutz- und Schirmrecht sowie Dienst und Steuer über das Dorf Hohenstadt und die Einwohner vorbehalten.