Heinrich Haßfurter (Hasfurter) gibt sein Sechstel am Groß- und Kleinzehnt zu Mainbernheim (Mainbernhaim) auf, weshalb ihn Erkenbert Gailing (Erkenberten Gailingen) von Bischof Wolfram von Grumbach als Lehen erhält.
Der Ritter Heinrich von Gebsattel (Hainrich von Gebsetel) und Friedrich von Gebsattel (Fritz von Gebsetel) geben Bischof Wolfram von Grumbach drei Pfund Haller, 20 Pfennig, zweieinhalb Malter Korn, 14 Hühner und fünf Metzen Hafer (haberen), was er wiederum an Konrad Trautmann (Conrat Trautman) und Johann Lutzmann (Hannsen Lutzman) verleiht, mit dem Vorbehalt es wieder einzufordern.
Johann von Dasbach (Johanns von Dasbach) erhält von Bischof Hermann II. Hummel von Lichtenberg (Hermann dem anderen) ein Sechstel des Zehnts zu Mainbernheim (Mainbernhaim) als Lehen.
Johann von Dasbach (Hanns von Dasbach) erhält von Bischof Hermann II. Hummel von Lichtenberg ein Sechstel des Zehnts zu Mainbernheim und ein weiteres Sechstel erhält er zusammen mit Erkenbert Gailing (Erkengeren Gailing).
Der Küchenmeister und Ritter Lamprecht von Nordenberg (Lemprechten Küchenmaister von Nortenberg riter) und seine Frau Agate von Nordenberg (Güte sein hausfraw) verkaufen Bischof Otto von Wolfskeel und dem Hochstift Würzburg ihre Leibeigenen (Leute), Güter, Gerichtsrechte, Eigentümer (aigen), Lehen, Vogtei, Pfandschaften, Äcker, Weingärten, Wiesen, Holz, Wasser, Weiden, Zehnte, Zinsen und andere Dinge für 3000 Pfund Haller. Das entspricht zu dieser Zeit ungefähr 4250 Gulden.
Das Hochstift Würzburg kauft von Küchenmeister Lamprecht von Nordenberg (Lamprechten Küchenmaister) etliche Güter, Rechte und Abgaben zu Mainbernheim (Mainbernhaim), doch auch das Heilige Reich besitz dort viele obrigkeitliche Rechte, Gerichtsbarkeiten, Nutzungsrechte und Gefälle (felle). Bischof Otto von Wolfskeel erhält von Kaiser Ludwig IV. der Bayer (Ludwig der viert) für seine Dienste und den ihm daraus entstandenen Schaden 1000 Pfund Haller. Bereits vor dieser Verpfändung wurde der Reichsteil von Mainbernheim an das Hochstift Würzburg verpfändet, allerdings ist nicht bekannt von wem und in welcher Höhe. Es ist ebenfalls unbekannt von wem und in welcher Form der Reichsteil an das Reich gelangt ist. Es ist davon auszugehen, dass der Reichsteil, der etwa die selben Maße wie der von Heidingsfeld besessen hat, den Grafen von Rothenburg ob der Tauber zugestanden hat und nach deren Aussterben an die Herzöge von Schwaben gefallen ist. Nachdem diese kurze Zeit später ebenfalls ausgestorben sind, ist der Teil wohl an das Reich gefallen. Der Grund hierfür ist ebenfalls nicht bekannt, jedoch kaufte Leopold Küchenmeister den Reichsteil und dieser wurde dann ein Hof, Gut, Zehnt und Lehen des Hochstifts Würzburg. Kaiser Karl IV. (Kaiser Carl der viert) zieht den Reichsteil an das Königreich Böhmen und macht aus dem Dorf Mainbernheim eine Stadt. Kaiser Karl hat sich außerdem verplichtet, dass er und seine Erben Mainbernheim, ebenso wie Heidingsfeld (Haidingsfelt), Prichsenstadt (Brisenstat) und andere, auf ewig als Lehen des Heiligen Reichs empfangen will.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet dem Ritter Johann von Dettelbach (Hannsen von Detelbach) jährlich zehn Pfund und 15 Schilling Gült (hallergülte) sowie 65,5 Malter Getreidegült (korngült) zu Mainbernheim (Mainbernhaim) auf Wiederlösung.
Johann zu Ultfeld (Hannsen Vltfelderen) erhält von Bischof Johann von Egloffstein den Hof des Hochstifts Würzburg zu Mainbernheim (Mainbernhaim) mit allem Zugehörigen als Erblehen (zu erbrecht verlihen). Dafür erhält das Hochstift von ihm jährlich 25 Malter Korn, 25 Malter Hafer (habern) und vier Schilling Pfennige.
Der Ritter Johann von Seckendorf (Hanns von Sekendorf) und sein Bruder Wolf von Seckendorf besitzen (schreiben ... vf) ein Zwölftel am Getreide- und Weinzehnt zu Mainbernheim (Mainbererhaim). Dieses Zwölftel erhält Konrad Baumgartner (Conraten Baumgartneren), ein Bürger zu Nürnberg, von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg als Lehen. Sollten jedoch der Bischof oder seine Nachfolger Konrad Baumgartner oder dessen Erben 450 Gulden zahlen, so soll das Zwölftel wieder an das Hochstift Würzburg gehen.
Ein Zwölftel am Getreide- und Weizenzehnt zu Mainbernheim wird dem Kloster St. Katharina zu Nürnberg, einem Predigerorden, gegeben. Das Kloster verpflichtet sich in einem Revers dazu, dieses Zwölftel, sollte es sich verschulden, an einen Adeligen zu übergeben oder dem Hochstift Würzburg eine Widerlösung für 450 Gulden zu gestatten. Der Dechant und das Kapitel des Domstifts zu Würzburg, die die anderen Teile des Zehnts an sich bringen, sind sich jeodch mit den Nonnen des Klosters uneinig (Jrreten). Sie sind der Meinung, dass sie mit Bischof Wilhelm von Reichenau (B. Wilhelmen von Aistet) als päpstlichem Kommissar (Bäpstlichen Commissarien) im Recht sind. Bischof Rudolf von Scherenberg bewilligt, dass das Domkapitel den Zehnt für 450 Gulden von den Nonnen ablösen dürfte. Wie die übrigen Teile des oben genannten Zehnts und der Weinzehnt an das Domkapitel kommen, darüber findet sich nichts in der bischöflichen Kanzlei (Cantzlei).