Erpho von Neidhartshausen (Erph von Neithartshausen) unterstellt das Kloster Zella (dis cloestere) der Pflege des Bischofs von Bamberg, Otto II. von Andechs (B Oten von Bamberg). Die Rechte des Bischofs zu Würzburg bleiben unberührt.
Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe ( her Gotfrid vnd her Conrat gebrüdere von Hohenloe) übergeben dem Stift Würzburg mehrere Nutzungsrechte zu Neunkirchen (Neukirchen) bei Bad Mergentheim (Mergethaim) als Lehensauftragung an Bischof Dietrich von Homburg und erhalten diese von ihm als Mannlehen zurück.
Schloss Neuhaus (Neuhaus) liegt auf dem Kitzberg bei Bad Mergentheim (Mergenthaim). Das Schloss ist freies Eigentum, mit all seinen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Obrigkeiten und allem Zugehörigen. Nachdem Gebhard von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Gebharden von Braunecke) stirbt, tragen seine Frau Adelheid von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Adelhait) und sein Sohn Ulrich von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Vlrich von Hohenlohe zu Brauneck) dies Bischof Manegold von Neuenburg und dem Hochstift Würzburg zu Lehen auf. Sie empfangen all dies wieder zu Mannlehen und übergeben dem Hochstift ein besiegeltes Revers.
Graf Günther von Schwarzburg (Gunther von Schwartzburg) verkauft mit Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein und seinem Domkapitel Schloss und Amt Neuhaus (Neuhaus) mit allen zugehörigen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Gerechtigkeiten und anderem für 15.100 Gulden an den Deutschmeister Konrad von Egloffstein (Conraden von Eglofstain). Jedoch behält sich der Bischof eine ewige Wiederlösung all dessen sowie das Öffnungsrecht für sich und das Hochstift Würzburg vor. Darüber überreicht der Bischof dem Deutschmeister einen besiegelten Brief. In diesem Brief sichert er dem Deutschmeister und seinen Nachfolgern außerdem 300 Gulden zum Ausbau des Schlosses sowie das Recht zu, über alle Dinge, die die Menschen und Güter in der Stadt und dem Markt Bad Mergentheim (Mergenthaim) betreffen, zu richten, solange eine Wiederlösung nicht stattfindet. Der Deutschmeister übergibt dem Bischof darüber ebenfalls ein Revers.
Herr Albrecht von Hohenlohe-Weikersheim (Albrecht von Hohenloh), Herr Konrad von Weinsberg (Conrad von Weinsperg), Anna von Weinsberg (Anna von Weinsperg) und Gräfin Margaretha von Schwarzburg (Margaretha Gräuin von Schwartzburg) verzichten auf alle Forderungen, Ansprüche, Rechte und Gerechtigkeiten, die sie an Schloss Neuhaus (Newenhaus) und allem Zugehörigen haben. Darüber übergeben sie einen besiegelten Brief an den Deutschmeister Konrad von Egloffstein. Falls Amt und Schloss Neuhaus von Hochstift Würzburg abgelöst werden, soll der Deutschmeister diesen Brief übergeben.
Graf Günther von Schwarzburg (Günther von Schwartzburg) verzichtet, ebenso wie Albrecht von Hohenlohe-Weikersheim (Albrecht von Hoenlohe), Herr Konrad von Weinsberg (Conrath von Weinspg) und Margaretha von Schwarzburg (Margaretha von Brauneck), auf seine Forderungen und Ansprüche an Schloss Neuhaus (Neuenhaus) gegenüber dem Hochstift Würzburg.
Bischof Johann von Grumbach hat den Bürgern zu Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) erlaubt, jedes Jahr am 25. Januar einen Jahrmarkt abzuhalten. Mittlerweile halten die Bürger allerdings vier Jahrmärkte ab, den ersten am 25. Februar, den zweiten am 24. Juni, den dritten am 24. August und den vierten am 11. November.
Rudolf von Scherenberg gestattet den Bürgern von Bad Neustadt an der Saale (Newenstat), dass sie die (bere) der Herbstzeit aus den Dörfern, die im Amt Bad Neustadt an der Saale gelegen sind, unverzollt nach Hause führen dürfen, allerdings auf Widerruf.
Bischof Konrad von Thüngen überstellt seinem Kellerer von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) Wolf Schefer (Wolfen Schefer) etliche Güter, welche zuvor dem aufrührigen Bürger Nikolaus Zwickel (Clausen zwikels) gehörten. Allerdings bleibt jedem dabei sein gebührendes Recht und seine Forderungen vorbehalten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet Bad Neustadt an der Saale (Newstatt an d Saal), für das dortige Spital eine Mühle mit drei Mühlrädern zu erbauen. Zwei dieser Räder dienen zum mahlen und eines zum walken. Die Mühle soll in der hinteren Aue am Rand des Gewässers auf dem Grund des Stiftes stehen. Die Mühle soll dabei andere Brunnen und Güter nicht beschädigen. Die Einnahmen der Mühle soll ein Spitalmeister verwalten und dem Spital selbst zukommen lassen. Die Mühle soll außerdem jährlich zwei Fastnachtshühner in die Kellerei schicken. Das Lehen und die Zinsen gehen an den Spitalpfleger, zusätzlich wird ein Lehenbrief auf Vorbehalt des Hochstifts ausgestellt. Die Mühle soll weder der Erbhuldigung, Reichssteuer, dem Lehen, den Rechten noch Gewohnheiten des Stifts schaden. Sollte wegen der neuen Mühle eine andere Mühle des Stifts abgebrochen werden, muss dieser Abbruch von der Mühle erstattet werden.