Das Benediktinerkloster Amorbach (Amerbach) im Odenwald wird dem ersten Würzburger Bischof Burkhard und seinem Bistum von Pippin und Karl dem Großen übergeben, ebenso wie die Klöster Neustadt am Main (Newenstatt), Homburg am Main (Hoehenburg), Schlüchtern (Schlüchtern) und Murrhardt (Murhart).
Monumenta Boica 31, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1836.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Die (gefälschte) Urkunde zur Übergabe der Klöster Amorbach, Neustadt am Main, Homburg am Main, Schlüchtern und Murrhardt an das Hochstift Würzburg durch Karl den Großen und Pippin wird bestätigt von Otto I. (gefälscht), Otto III. (993 Dezember 12, 999 April 14), Heinrich II. (1003 Februar 9) und Konrad II. (1025 Mai 20). Otto III. bestätigt 999 außerdem die Übergabe des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach).
Monumenta Boica 28, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1829.
Monumenta Germaniae Historica, Diplomata regum et imperatorum Germaniae 3 (Heinrici II. et Arduini Diplomata), hg. v. Harry Bresslau u.a., Hannover 1900-1903.
Monumenta Germaniae Historica, Diplomata regum et imperatorum Germaniae 2,2 (Ottonis III. Diplomata), hg.v. Theodor Sickel, Hannover 1893.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Regesta Imperii III. Salisches Haus 1024-1125. Tl. 1: 1024-1039. 1. Abt.: Die Regesten des Kaiserreichs unter Konrad II. 1024-1039, bearb. von Heinrich Appelt, Köln u.a. 1951.
Regesta Imperii II. Sächsisches Haus 919-1024. 3: Die Regesten des Kaiserreiches unter Otto III., bearb. von Mathilde Uhlirz, Wien u.a. 1956.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Störmer, Wilhelm: Miltenberg. Die Ämter Amorbach und Miltenberg des Mainzer Oberstifts als Modelle geistlicher Territorialität und Herrschaftsintensivierung (Historischer Atlas von Bayern. Teil Franken, Heft 25), München 1979.
König Heinrich [VII.] ordnet an, dass Personen, welche geächtet oder wegen Landfriedensbruch verurteilt sind, in den Reichstädten keine Aufnahme finden sollen. Kaiser Friedrich II. bestätigt diese Urkunde ein Jahr später.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
König Heinrich [VII.] erlässt ein Privileg, in dem angeordnet wird, dass kein Landesherr oder Fürst eine neue Satzung ohne Bewilligung der furnemesten und ansehenlichsten im lande erlassen dürfe.
Die Bürger von Schweinfurt bringen durch eine falsche Darstellung der Tatsachen König Albrecht I. dazu, ihnen ein eigenes Halsgericht zu verleihen, so dass sie nicht mehr dem bischöfliche Landgericht unterstehen. Zudem geraten sie mit Bischof Manegold von Neuenburg über Schifffahrtsrechte auf dem Main in Konflikt. Deshalb verhängt dieser Acht und Bann über die Schweinfurter, erobert im Frühjahr 1303 die Stadt und unterstellt sie wieder seiner Gerichtsbarkeit. Unter Bischof Johann von Brunn gelingt es ihnen jedoch, diese Gerichtsrechte zu kaufen.
König Albrecht I. unternimmt einen Heerzug nach Böhmen, um seinen Sohn Rudolf dort als König einzusetzen. Zur Finanzierung verpfändet er Schloss und Stadt Schweinfurt für 2000 Pfund Heller an Bischof Andreas von Gundelfingen. Ein Jahr später verschreibt er dem Bischof erneut 1000 Mark Silber sowie 100 Pfund Heller auf Schloss und Stadt, welche dieser für den König dem bischöflichen Kämmerer Andreas Zobel (Zobel) und Konrad von Rebstock (Rebstock) gezahlt hat.
König Ruprecht besitzt sein Leben lang das Schloss, das Amt und die Stadt Lauda (Lauden). Nach seinem Tod geht der Besitz über an Herzog Otto I. von Pfalz-Mosbach. Dessen Sohn Otto II. von Pfalz-Mosbach verpfändet den Besitz für 1900 Gulden an Graf Philipp von Rieneck. Otto II. überträgt sein Ablösungsrecht an Pfalzgraf Philipp, der Amt, Stadt und Schloss für 1900 Gulden von Landgraf Johann von Leuchtenberg (Leuchtenberg), dem Erben von Graf Philipp von Rieneck, an sich bringt. Als aber Pfalzgraf Philipp Bargeld im Landshuter Erbfolgekrieg (Bairischen Krieg) Bargeld benötigt, verkauft er Schloss, Stadt und Amt für 25000 Gulden an Ludwig von Hutten (Huten).
Kaiser Karl V. stellt dem Würzburger Bischof ein Appellationsprivileg aus. Darin verbietet er bei Urteilssprüchen durch Gerichte des Hochstifts in Fällen unter einer Streitsumme von 200 Gulden die Appellation an fremde Gerichte.
Karl V. beschließt auf Rat und mit Bewilligung aller Kurfürsten, Fürsten und Reichstände auf dem großen Reichstag zu Worms (Wormbs) einen allgemeinen und ewigen Landfrieden, der anschließend im ganzen Reich verkündet wird.
Bischof Konrad von Thüngen schlägt Johann von Schwarzenberg (Schwartzenberg) einen Tag zu Ochsenfurt (Ochsenfurt), Iphofen (Iphoven) oder Kitzingen (Kitzingen) vor, um sich mit ihm bezüglich seines Vorkaufsrechtes über das Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) zu vergleichen. Nachdem Johann von Schwarzenberg auf die bischöflichen Briefe jedoch nicht antwortet und die zweimonatige Frist über den Vorkauf auszulaufen droht, sucht der Bischof das kaiserliche Regiment um Hilfe an. Dieses bestimmt Bischof Gabriel von Eichstätt als Kommissar. Nach dem Tod Johann von Schwarzenbergs 1528 (Fries irrtümlich 1529) führen seine Söhne Christof, Friedrich und Paul den Prozess weiter.