Bischof Wolfram von Grumbach verpfändet Johann von Heidingsfeld (Hanns v Haidingsfeld) für 200 Pfund Heller den Harroes Hof (Harroes), der jährlich 50 Malter Korn einbringt. Er verpflichtet sich mit Bürgen, den Hof in zwei Jahren wieder abzulösen.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Bei Hardheim (Harthaim) liegt eine wüste, unbebaute Hofstatt, die zu der Unteren Burg gehört. Bischof Rudolf verleiht diese Konrad Müller (Cuntz Muller) für einen jährlichen Zins von einem tirnes und einem Fastnachtshuhn. Er befreit Konrad und seine Erben von Frondiensten, Atzung und der Vogtei.
Wilhelm Rüdt von Bödigheim, genannt der Lange (Wilhelm Rüd der lang von Bodickhaim), besitzt einen Hof in Hardheim gegenüber von der Unteren Burg, den er für 240 Gulden an Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf) verkauft.
Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf) verkauft seinen Hof gegenüber dem Schloss von Hardheim für 300 Gulden an Arnold Geiling (Gailing). Dieser verkauft den Hof später für 400 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra.
Herr Ludwig von Hutten (Ludwig von Hutem) legt mit Bewilligung Bischof Lorenz von Bibras Arnold Geiling (Arnolt Gailing) seinen Pfandschilling in Höhe von 900 Gulden auf und erhält daher die Untere Burg Hardheim mit seinen Leuten und Gütern und die Hardheimer Mühle, welche Bischof Lorenz ihm im Anschluss verschreibt.
Der verstorbene Herr Konrad von Hardheim hat eine zur Unteren Burg Hardheim gehörige Hofstelle, auch Bieschels hofrait genannt, für Atzung und Dienste gefreit, aber ein tirnes und ein Fastnachtshuhn daraufgeschlagen. Walter Breuming (Walther Breumin), der zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Hofstelle besitzt und eine Behausung darauf gebaut hat, bittet Bischof Konrad von Thüngen, ihm und seinen Erben die genannte Behausung wieder zu freien. Bischof Konrad folgt diesem Wunsch.
Bischof Konrad von Thüngen tauscht mit den Brüdern Bernhard und Johann von Hardheim (Bernhart vnd Hanns von Harthaim) eine Wiese. Die Wiese von Hardheim ist ihm samt des Spitals und einer weiteren Wiese zugesagt worden.
Zwischen Bischof Konrad von Thüngen auf der einen und Wolf, Bernhard und Johann von Hardheim (Wolf, Bernhart vnd Hanns von Harthaim) auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Missstände. 1) Wegen des Spitals in Hardheim 2) Wegen des Schaftriebs 3) Wegen einer schaffscheuren, die sich die von Hardheim angemost haben 4) 6 Morgen Wiesen dem Pfarrheren zu Sansensbuch (Sansenbuch) 5) Gefälle der St. Jobst Kapelle 6) Gerichtszwang 7) Juden 8) eine Grenzsetzung bei der Oberen Burg Hardheim 9) und wegen der gemeinen Büttel. Die beiden Parteien treffen sich auf der schernstat und verhandeln die Punkte miteinander. Sie vergleichen und vertragen sich in manchen Punkten endlich und in manchen auf Austrag.
Johann Königshofer (Hanns Konigshofer), Vogt in Hardheim, kauft von Johann Decker (Hanns Decker) eine Behausung in Hardheim am Steinernen Tor (Stainin thor), die von Diensten, Bete, Steuer, Atzung ua. gefreit ist. Bischof Melchior Zibel von Giebelstadt übergibt ihm einen Freiungsbrief.