Die Dokumente über Rechtsgeschäfte zwischen bestimmten Juden und dem Hochstift Würzburg, die nicht mehr von Bedeutung sind, liegen am Hof.
Albrecht von Rechberg ( Albrecht von Rechberg Schiller)und weitere Adelige versuchen im Auftrag von Bischof Otto von Wolfskeel die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) einzunehmen und werden gefangen genommen. Albrecht von Rechberg übergibt das Dorf Eislingen (Isingen) zusammen mit dem Gerichtsrecht und den zugehörigen Besitzungen an das Hochstift und erhält es als Lehen zurück.
Die Zobel als Unterkämmerer des Hochstifts Würzburg tragen das Gerichtsrecht über die Juden vom obersten Kämmerer als Mannlehen.
Bischof Johann von Egloffstein gibt den Juden im gesamten Hochstift Würzburg Privilegien: Sie dürfen ihre Habe im Hochstift ein- und ausführen, sie verleihen und damit Handel treiben. Sie sollen nicht vor dem geistlichen oder weltlichen Gericht des Hochstifts angeklagt werden, sondern vor ihrem eigenen Gericht. Sie sollen nicht mit zwei unbescholtenen Christen oder zwei Juden an ein Gericht überwiesen werden. Sie sollen von allen Stadtgerichten, Bede, Datz, Steuern oder anderen Abgaben befreit sein. Auch gegenüber anderen Fürsten, Herren und Grafen sollen sie geschützt und verteidigt werden. Sie sollen gehorsam sein und den jährlichen Zins in die Kammer des Bischofs einzahlen. Der Bischof und seine Amtsleute sollen ihnen behilflich sein, ihre Schulden, die sie eingeklagt haben, einzutreiben. Ihnen soll für ihre Schulden kein Acker, keine Wiese, kein Weingarten oder anderes Erbe, auch keine andere Währung als Gold, Silber, Edelmetalle oder Kleider gegeben werden. Sie dürfen um Weihnachten mit oder ohne Erlaubnis das Hochstift ungehindert verlassen, wenn sie zuvor ihre Schulden bezahlt haben. Wenn der Bischof die gegebenen Privilegien widerrufen will, soll er ihnen ein halbes Jahre vorher Bescheid geben, dass sie sich darauf einstellen können.
Bischof Johann von Brun gibt den Juden im gesamten Hochstift Würzburg Privilegien. Er hält sich ungefähr an die von Bischof Johann von Egloffstein festgelegten Punkte und fügt ihnen noch weitere hinzu: Man soll bei den Juden keine Kelche, Messgewänder, Tabernakel (buchsen darin man das hailig Sacrament) oder Beweisstücke (blutig nass gewand) versetzen. Sie sollen vor ihrem eigenen Gericht, der Schule, angeklagt werden, mit einem Christen und einem Juden als Richter und dem Bischof als Vorsitz. Man soll keine Gerüchte über die Juden verbreiten. Sie dürfen ungehindert Fleisch kaufen. Diese Privilegien gelten drei Jahre und jeder Jude soll seine Zinsen am Martinstag entrichten.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet seinem Sekretär Johann Treutwein und seiner Frau, beiden auf Lebenszeit, 35 Gulden jährlichen Zinses, den die Juden auf ihren Kirchhof abgeben müssen, für 328 Gulden auf Leibgeding. Johann Beringer, seiner Frau Ottilia und ihren beiden Erben wird das Schreiberamt des Brückengerichts für 300 Gulden verpfändet. Nachdem Johann Beringer stibt und seine Frau das Schreiberamt nicht mehr adäquat verwalten kann, tauscht Johann Treutwein seine jährliche Verzinsung des Judenkirchhofs, die der Bischof ihm als Leibgeding verpfändet hat, mit dem Schreiberamt des Brückengerichts der Ehefrau und Tochter. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gibt dazu seine Einwilligung.
Bischof Johann von Grumbach schreibt an Jakob, Jude in Rothenburg, (Jacob Juden zu Rotenburg) und befiehlt ihm Richter der Juden in Würzburg zu sein, bis dies widerruft.
Bischof Lorenz von Bibra lässt ein Verbot im Stift ausgehen, das besagt, dass kein Untertane von Juden etwas leihen soll und andersherum. Eine solche Handlung wird bestraft.
Auf dem Reichstag zu Augsburg wird der Geldwechsel der Juden durch Kaiser Karl V. und einige Reichsstände einheitlich geregelt. Juden, die Wucher betreiben, sollen im Reich nicht geduldet werden und haben auch keinen Rechtsbeistand zu erwarten. Auf dem Reichstag zu Regensburg wird das Statut von Karl und den Ständen erneuert. Bischof Konrad von Thüngen bestätigt dies ebenfalls für das Stift. Die Juden sollen sich des Wuchers enthalten und sich stattdessen mit ehrlichem Handel und Handarbeit ernähren. Als dies aber nicht eingehalten wird, verbietet er erneut den Wucher und bestimmt, dass die Wucherer gebührend bestraft werden sollen.
Bischof Konrad von Bibra erlässt ein Mandat, welches besagt, dass jeder auswärtige Jude, ob Mann oder Frau, jung oder alt, der nach Würzburg in die Stadt oder Vorstadt kommt, einen Würzburger Schilling zahlen muss. Für jede weitere Nacht muss er einen weiteren Würzburger Schilling zahlen. Wenn sie den nicht entrichten, müssen sie zehn Gulden Strafe zahlen.