Das Lehen Rudersthal wurde zusammen mit dem Amt Trimberg gekauft.
König Karl IV. (konig carl der viert) berechtigt Bischof Albrecht von Hohenlohe und das Hochstift Würzburg, die Schulen, Kirchen, Häuser, Höfe, Hausräte, Kleinode, fahrenden Besitz, Schulden, Forderungen, Aussprachen und alle weiteren Güter der Juden in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), sowie alle Forderungen und Rechte, die er und das Reich an ihnen haben zu verkaufen. Der Bischof und das Stift dürfen die Güter und Rechte an andere verkaufen oder weitergeben, jedoch muss ein Verkauf oder eine Weitergabe erst vom König bestätigt werden.
Bischof Gerhart von Schwarzburg verschreibt dem Domherr und dessen Bruder, Johann von Grumbach ( hansen seinem bruder von Grumbach) ebenso wie Adolf von Tottenheim (adolfen von Tottenheim) für 10.000 Gulden Leipalien.
Mechthild zu Liesberg und ihr Sohn Friedrich, Herr zu Liesberg ( fraw mechthilt die erbare fraw vnd friderich ir son her zu liesberg) haben einen Hof in Karlstadt (carlstat) vom Stift zu Lehen bekommen. Diesen Hof ist vom Verkauf von etlichen Gülten und Zinsen in den Ämtern Arnstein und Karlstadt an Bischof Gerhard von Schwarzburg für 2400 Gulden ausgenommen.
Bischof Gerhart von Schwarzburg kauft die Leibeigenen zu Rothenfels (Rottenfels), (Hoenburg),Karlstadt (Carlstatt), (Hesdorff), (Holderich), Arnstein (Arnstain), Gemünden am Main (Gemund), Werneck (Werneck), Klingenberg am Main (Clingenberg), (Ebernhausen), (Esfenuelt), (Huchburg), Hettstadt (Hettenstatt), Bühler (Buhler), Münster (Munster), (Bossesheim), Hausen (Hausen), (Alesfers), Wernfeld (Wernfeldt), Wüstung Hartbach (Hartbach), Wüstung Meteldorf (Metteldorf) von den Brüdern Dietrich und Konrad von Bickenbach (Dichtrichen vnd conraden hern zu Bickenbach gebrudern) und ihren Frauen Agnes und Margaretha (fraw agnessen vnd fraw Margareth) ab. Die Leibeigenen wurden von Dietrich von Homburg (Ditrichen von Hohenburg) an sie gegeben.
In dem Lehenbuch von Bischof Johann von Egloffstein ist festgehalten, dass Johann Haupt, Freimeister von Meiningen (hans haubt freimeister zu Mainingen), und das Kloster Frauenbreitungen kaufen drei Güter bei Rupperg (Ruperg) samt Zugehörungen bei Wasungen (wasingen) von dem in Walldorf (waltdorf ) ansässigen Konrad Wolf (contzen wolfen von Meinungen). Darüber liegen Briefe vor. Der Bischof bewilligt, dass die ihm nachfolgenden Bischöfe, das Hochstift Würzburg oder das Domkapitel die Güter für 62 Gulden zurückkaufen können, wenn sie dies wollen.
Die Vormünder von Georg Voit von Rieneck ( Gotz voits von Rineck) haben seinen Anteil an Stadt und Amt Rothenfels (Rottenfels) mit allen Zu- und Eingehörungen an Ritter Eberhard von Riedern (hern Eberharten von Riedern Ritter ) für 3200 Gulden verkauft. Dem Verkauf stimmen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und das Domkapitel zu.
Das Liber Privilegiorum enthält einen Artikel aus einer Verschreibung über die Zahlung von Zöllen bei Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg). Zuvor mussten die Rothenburger wenn sie von ihren Hintersassen, Geistlichen oder Weltlichen, die in der Stadt oder auf dem Land wohnen etwas an der Tauber (thauber), dem Vorbach (vorbach) oder an der Stadtgrenze Rothenburgs kaufen und diese die Ware zu ihnen bringen, müssen diese Zölle bezahlen. Durch den Artikel werden sie von den Zöllen freigesprochen.
Bischof Lorenz von Bibra und die Brüder Daniel, Marsilius, Nabucho Domaser Voit von Rieneck ( Daniel, Marsilins vnd Nabucho domaser gebruder voit von Rineck) schließen einen Kaufvertrag ab. Die Voits von Rieneck verkaufen folgendes an den Bischof: die Steuern einer Kemenate im Vorhof von Schloss Rothenfels, ebenso wie die Steuern von Stall und Keller und alles, was sie von Peter von Sommeringen ( petter von Someringen) bekommen haben.Dazu gehört auch ein Garten vor dem oberen Tor und dem Vorhof bei der äußeren Brücke. Beim Stelzengraben gehört das kleines Haus dazu, auch ein Hof in der (Lautter), zusammen mit den Gerechtigkeiten und Zugehörungen. Des Weiteren der Schaftrieb und ein halber Hof zu Birkenfeld (Burckenfelt) ebenso wie die Hälfte der Kammer, Zinsen und Gült zu Steinbach mitsamt Gerechtigkeit und Zugehörungen, zehn Morgen Acker auf dem Berg zu Rothenfels, eineinhalb Pfund Wachs, sechs Morgen Wiesen in (Mattenstatter), ein Malter Hafer zu Sendelbach vom Siegfriedsberg. Ein Sommerhuhn zu Karbach (Carbach), ein Martinshuhn von einem Acker und etliche Weingarten zu Niederlindach (Niderleinach), ein Gut zu Rothenfels. Bischof Lorenz gibt ihnen dafür 300 Gulden und übergibt ihnen folgende Güter: das Stiftshaus, das die Kelnerei genannt wird, mit einem kleinen Haus und einem Garten in der Stadt Rothenfels. Zwei Gärten vor dem unteren Stadttor. Die Gärten reichen vom oberen Weg bis unten an die Scheunen. Dies bekommen die Brüder für sich und ihre Erben als Mannlehen. Sie bekommen zusätzlich einen Hof an der Lauter und einen halben Hof zu Birkenfeld, ebenso wie andere Sachen, die sie bereits innehaben. Außerdem erhalten sie ein Mann- und Burglehen zu Rothenfels.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels für 1000 Gulden einen jährlichen Zins von 50 Gulden auf die Kammergefälle an Ludwig von Rotenhan (Lutzen von Rottenhan) auf Wiederlösung.