9. Zuvor genannte Befestigungen um und innerhalb des Schlosses Marienberg sollen für Bürger und Bauern unzugänglich sein und vor ihnen verborgen werden.
Im Büschel Ritterschaft finden sich zum Jahr 1525 - ohne genaue Datumsangabe - folgende Artikel, in denen sich die Ritterkantone Rhön-Werra (Ron) und Baunach (Baunach) miteinander vergleichen: 1. Will man sich zu seinen ausgebrannten Behausungen begeben, um diese wieder aufzubauen, so begibt man sich in Gefahr an Leib und Gut durch die treulosen Bauern. 2. Die Ritter haben nach dem Bauernkrieg bereits abgerüstet. Sollen sie sich jedoch erneut in Rüstung begeben, so ist ihnen dies in ihren Behausungen nicht möglich. 3. Es wird die Frage gestellt, wie die Bauern in Zukunft ruhig gehalten werden sollen. 4. Der Bischof soll Waffenknechte anwerben und diese streiffen lassen.
Es wird gefordert, die abgedrungenen Pferde zügig zu bezahlen und den Personen, die kein Pferd besitzen, ein Wagenpferd zu stellen. Außerdem wird darum gebeten, etwas Konkretes zu den Schadensersatzzahlungen zu sagen und diese zu tätigen, sei es durch die Übergabe von Gütern oder anderer Dinge. Anderenfalls soll man der Ritterschaft erlauben, die Entschädigungen von ihren Beschädigern zu erhalten.
10. Die Befestigungen der Bauern im Kirchhof in Ingolstadt sollen abgebaut werden. Desweiteren bittet die Ritterschaft den Bischof, ihre Mängel und Beschwerden zu bereiningen. Sie fügt außerdem weitere Artikel hinzu, die die Gerichte betreffen. Diese sind: Es werden zu viele Dinge vor dem Land-, Hof-, Brücken-, Kanzlei- und geistlichen Gericht verhandelt, für die diese eigentlich nicht zuständig sind; Ein Geistlicher soll über einen Weltlichen vor weltlichen Gerichten und ein Weltlicher über einen Geistlichen vor geistlichen Gerichten urteilen; Es soll aufgeschrieben werden, welche Angelegenheiten vor welchem Gericht verhandelt werden; Die dritte Instanz soll nicht im Kanzleigericht beinhaltet sein; Gefällte Urteile sollen gebürlich vollstreckt werden; Es soll eine gemeine neue Halsgerichtsordnung gemacht werden; Die Zente sollen mit habhaftigen Leuten besetzt werden; Die Zentschöffen sollen keinen Anteil von Bußgeldern bekommen; Verklagte sollen auf Kosten des Bischofs verteidigt werden; Personen mit zentfreien Gütern sollen weder innerhalb noch außerhalb der Zent bestraft werden; Amtsleute des Hochstifts sollen die Untertanen der Ritterschaft nicht richten; Die Adligen sollen Wein, den sie selbst anbauen lassen, nicht verzollen müssen; Vertraglich geregelter Kauf von Wein soll nicht verzollt werden; Das Hochstift soll die Seinen an Orten, an denen es im Ganerbenverhältnis mit anderen steht, nicht mit Geboten oder Verboten belasten.
Bischof Konrad von Thüngen erklärt sich dazu bereit, die Ritterschaft für ihre erlittenen Schäden im Bauernkrieg zu entschädigen. Sie bitten ihn jedoch, folgende Artikel zu bedenken: 1. Sie bitten darum, eine Zeit lang mit Frauen, Kindern, Knechten und Rüstung zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) wohnen zu können und ihren Zehrpfennig behalten zu können. 2. Ihnen soll für sich, ihre Knechte und ihre Pferde Nahrung und Ausrüstung gestellt werden, um sich gegen Angreifer zu verteidigen. Durch Kriegsknechte verursachte Schäden sollen beglichen werden. 3. Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (wilhelmen von Hennenberg) soll als oberster Hauptmann einen Hauptmann abordnen, dem er die Schlüssel der Stadt übergibt. Jeder vom Adel soll angeben, wie viele Pferde er benötigt. Die Häuser der geflohenen Bürger sollen den Adligen als Behausung übergeben werden.
2. Bischof Konrad vonThüngen wünscht, dass etliche Ritter auf dem Schloss Königshofen bleiben und dass diejenigen, die nach Hause reiten wollen, bald wieder zur Besatzung zurückkommen. Etliche ihrer beschädigten Häuser müssen ausgebessert werden, da sich nicht alle im Schloss aufhalten können. Die Ausbesserung der Schäden muss die Ritterschaft, wie andere auch, selbst organisieren.
Bischof Konrad von Thüngen lässt der Ritterschaft auf ihr Anliegen eine mündliche Antwort überbringen. Er informiert sie darüber, dass er durch die Bauern Diebstahl, Raub und Brandstiftung erfahren hat. Dadurch und durch die Versoldung auswertigen Kriegsvolks ist sein Vorrat an Geldmitteln erschöpft. Wie sehr er ihnen auch wohlgeneigt ist, so weiß er nicht, ob er ihrem Anliegen stattgeben kann, da sie nicht die einzigen Adligen sind, die etwas von ihm verlangen. Aber dem Bischof gefällt der Vorschlag der Ritterschaft, sich nach Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) zu begeben und in die Häuser der geflohenen Bürger zu ziehen. Der Bischof erklärt sich bereit, die Ritter, ihre Knechte und ihre Pferde eine Zeitlang mit Nahrung und Ausrüstung zu versorgen. Es soll zudem ein Hauptmann bestimmt werden, der neben dem Amtmann die Schlüssel zu den Toren der Stadt haben soll. Die Ritter sollen alle zugehörigen Rechtsvorteile ausüben dürfen, unter der Voraussetzung, dass sie niemanden zu Unrecht bedrängen oder belästigen . Die Ritterschaft soll den Bischof darüber informieren, wie viele dort hinziehen wollen. Diese würde er mit Proviant versehen.
Bischof Konrad von Thüngen soll der Ritterschaft ein Öffnungsrecht für das Schloss Königshofen zur Besetzung der Stadt Bad Königshofen in Grabfeld gewährt haben. Für diese Handlung liegt keine Aufzeichnung vor. Jedoch gibt es eine Antwort darauf vom Adel, in der sie sich dafür beim Bischof bedanken. Darin bitten sie den Bischof außerdem, ihnen die Häuser der Aufständigen des Bauernkriegs als Erblehen zu verleihen, da viele von ihnen keinen Wohnort in Dörfern haben.
Ambrosius Geyer (Ambrosius Geier) und Wenzel von Wolfskeel (wend wolfskel) werden zum Ritterkanton Odenwald (Ottenweldern) geschickt. Sie überbringen die Botschaft, dass die Ritterschaft den übergebenen Vertrag gelesen hat. Da der Bezirk jedoch groß ist und etliche benachbarte Fürsten und Kurfürsten ihre Schäden auch bezahlt haben möchten, bitten sie um einen vierzehntägigen Aufschub.
Die Gesandten von Graf Michael von Wertheim (Michels) sagen, dass ihr Herr die Antwort, die er auf dem Rittertag zu Schweinfurt gegeben hat, widerruft. Er ist jedoch dazu bereit, einem jeden Adligen seine erlittenen Schäden zu erstatten, der diese stichhaltig nachweisen kann. Falls der Würzburger Bischof dieser Forderung jedoch nicht nachkommen sollte, will er vor dem kaiserlichen Reichsregiment oder dem schwäbischen Bund sein Anliegen vortragen. Haloch sei nicht vorhanden.