Meile beim Bann: Die Reichsstädte erhalten das Privileg, nach dem jeder, der sich einer Reichsstadt auf eine Meile nähert, nicht neben dieser, sondern durch die Reichsstadt gehen muss. Wenn er das nicht tut, so darf die Reichsstadt ihn nach eigenem Ermessen bestrafen. Über diese Freiheit beschweren sich die geistlichen und weltlichen Fürsten, da ihren Untertanen so auf ungelegene Straßen und Wege gezwungen werden. Sie erreichen, dass König Heinrich VII. diese Regelung wieder abschafft.
Die im vorherigen Eintrag erwähnte Abschaffung des Privilegs der Reichsstädte durch König Heinrich VII. bestätigt sein Vater, Kaiser Friedrich II., im selben Jahr.
Im Verlauf weiterer Jahre gestatten die Könige und Kaiser einigen Reichsstädten in den Territorien der Fürsten, Münzen zu prägen und herausauszugeben, welche etwas geringer sind, als die Münzen der Fürsten. Es gibt Beschwerden darüber, dass die Münzen der Fürsten zerschnitten und wieder eingeschmolzen werden. Die Fürsten tragen ihre Beschwerde auf einem Hof- oder Reichstag in Worms vor und König Heinrich VII. schafft die Privilegien der Reichsstädte wieder ab.
Als Kaiser Friedrich III. während seiner Regierung einmal nicht im Reich ist, nehmen seine Vögte, Schultheiße und andere Amtleute viele Neuerungen im Reich vor. Sie geben den Reichsstädten, in denen sie wohnen, neue Märkte und zwingen die Händler dazu, die alten Märkte und Messen zu verlassen und auf die neuen zu ziehen. Dadurch beschneiden sie die geistlichen und weltlichen Fürsten in ihrer Marktfreiheiten und ihren Rechten, weshalb sie dem Kaiser schreiben und ihn bitten, dies zu beenden. Dies tut der Kaiser und gibt ihnen einen Brief und ein Siegel, dass die neuen Märkte oder Messen den Alten keine Nachteile bringen und niemand gegen seinen Willen dazu gezwungen wird, diese zu besuchen.
Kaiser Friedrich II. erkennt die Abschaffung des Münzrechts der Reichsstädte durch seinen Sohn Heinrich VII. im Jahr 1232 als rechtskräftig an. Trotzdem beschweren sich der Mundschenk und der Schultheiß König Heinrichs VII. in Schweinfurt bei Bischof Hermann von Lobdeburg aufgrund der Münz-Regalien des Hochstifts. Auf Bitten des Bischofs wird die Beschwerde durch Heinrich VII. abgewiesen.
Zu der Zeit, in der die Eltern des Lorenz Fries zum Christlichen Glauben bekehrt werden, gibt es weniger geweihte Pfarrer und Priester, als es zu seiner gibt. Daher müssen die außerhalb wohnenden Gläubigen an den Sonntagen und Feiertagen teilweise bis zu drei Meilen laufen, um Messe feiern und eine Predigt hören zu können. Zu diesen gesellen sich auch etliche Bäcker, Wirte, Köche, Krämer und andere Gewerbetreibende, um den ankommenden Menschen Brät, Fleisch, Getränke, Tücher, Hausgeräte und Werkzeug zu verkaufen. Da beim gemeinen Mann bezüglich der Messe und Predigt die Vorstellung vorherrscht, dass die des Bischofs besser und heilsamer als die der gemeinen Pfarrer sind, laufen die Leute oft zu den hohen Festtagen in die Bischofsstädte, um von den Bischöfen die Predigt und Messe zu hören. Deswegen zieht die Bischofsstadt das Gewerbe und die Händler stärker an, als die Pfarrei. Daraus folgt kurze Zeit später, dass man nicht nur das singen, losen und andere Dinge, die man zuvor nur in der Kirche getan hatte, als Messe bezeichnet, sondern auch den Markt, auf dem Handel und Gewerbe betrieben werden. Diesem Beispiel folgen auch etliche andere Reichsstädte und nennen ihren Markt Messe. Daher kommen die Bezeichnungen Würzburger Messe (Wirtzburgermess), Straßburger Messe (Strasburgermess), Frankfurter Messe (Frankfurtermess), Nördlinger Messe (Nordlingermess), Rothenburger Messe (Rotenburgermess) etc. Fries kritisiert die Aufweichung des Messbegriffs subtil.
Kaiser Karl IV. teilt neben Heidingsfeld und Mainbernheim auch noch mehrere weitere fränkische Orte der böhmischen Krone zu, nämlich Prichsenstadt (Brisenstat), Iphofen (Jphouen), Homburg am Main (Hohenburg am Main) und weitere. Seine Söhne folgen ihm darin allerdings nicht nach, denn König Wenzel IV. von Böhmen, einer seiner Söhne, trinkt laut Fries viel Alkohol und kümmert sich nicht um die Angelegenheiten des Reiches, weshalb man ihn absetzt. Sein Bruder König Sigismund verpfändet die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim (haidingsfeld vnd Bernhaim) für 4100 Gulden an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Johann von Nurnberg). Dieser hält die Burg zu Heidingsfeld so gut, dass er sich den Pfandschilling von den von Thüngen (Thungen) leihen und sich damit ablösen kann. Im Gegenzug muss er die Stadt Heidingsfeld bei den Herren Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (Wilhelm riter und Hiltbrand von Thungen) einsetzen. Diese Praktik wurde von Bischof Johann von Brunn angeregt, in der Hoffnung, die beiden Städte für Würzburg zu gewinnen. Nach dem Tod der Herren von Thüngen vereinbart Bischof Johann von Brunn mit deren Söhnen Balthasar (Baltzar) und Sigmund (Sigmund), dass er die ausstehenden 4100 Gulden bezahlt und dafür die beiden Dörfer erhält. Dafür fehlt ihm allerdings das Geld. Zwei Jahre später versichert Bischof Johann von Brunn, die ausstehende Summe innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Er verpflichtet sich, 15 Gulden für 1 Gulden Zins zu zahlen, mit der Bedingung, dass die beiden, so lange die Zahlung läuft, die beiden Orte amtmannsweise innehaben.
Viele Fürsten im Heiligen Römischen Reich führen Krieg gegen die Reichsstädte und werden mit diesen von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg wieder vertragen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schlichtet zu Bamberg (Bamberg) die Auseinandersetzung zwischen Graf Ulrich V. von Württemberg (Graf Vlrich von wurtenberg) und der Reichsstadt Esslingen am Neckar (Stat Eslingen).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schlichtet zu Bamberg (Bamberg) die Auseinandersetzungen zwischen dem Markgrafen Albrecht I. von Brandenburg (Marggraue albrecht zu Brandenburg) und Konrad von Heideck (Conraden Herrn haideck). Ebenso erfasst diese Schlichtung die Reichsstadt Nürnberg (Nurenberg), sowie die Helfer und Helfershelfer beider Parteien.