Die Dokumente über Rechtsgeschäfte zwischen bestimmten Juden und dem Hochstift Würzburg, die nicht mehr von Bedeutung sind, liegen am Hof.
Die Stadtordnung von Iphofen befindet sich in liber 1 contractuum Conradi. Sie beinhaltet Bestimmungen zu Rats- und Gerichtspersonen, Bürgermeistern, Baumeistern, Staumeistern, Neubau, Viertelmeistern, Weinkauf, Weinschenk, Viehtrieb, Strafzahlungen, Ungeld, Visierer, Weinschreihern, Wirten, Baurechnungen, Fischfang, Metzgern, Bäckern, Krämern, Gericht, Klagen, Kosten der Gesandten und Fastnachtsmählern.
Zwischen Bischof Johann von Brunn und Johann III. von Hohenzollern, dem Burggrafen von Nürnberg (Johans von Nurenberg), kommt es wegen der Landgerichtsbarkeit, eines Klosters, der geistlichen Gerichtsbarkeit und anderer Gründe zum Streit. Erzbischof Johann II. von Nassau schlichtet den Streit zwischen beiden Parteien.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet den Hof des Hochstifts zu Mainbernheim (Mainbernhaim) an Hartmut Fuchs von Dornheim (Harunt Fuchsen in Dornhaim) für 500 Gulden. Bischof Johann von Brunn nimmt sich 120 Gulden vom Spital zu Iphofen und auch er verpfändet Hartmut Fuchs von Dornheim den Hof auf Wiederlösung.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet den Hof des Würzburger Hochstifts zu Mainbernheim (Mainbernhaim) mit allem Zugehörigen für 500 Gulden an den Ritter Hartmut Fuchs von Dornheim (Hartmuet Fuchsen zu dornhaim). Darüber gibt es jedoch keine Aufzeichnungen in der bischöflichen Kanzlein (Cancellei). Der Nachfolger (nachfar) des Bischofs, Johann von Brunn, nimmt 120 Gulden vom Spital zu Iphofen und beauftragt dieses, den Hof an sich zu bringen, wobei es die 500 Gulden auslegt. Dem Hochstift Würzburg ist jederzeit eine Wiederlösung für 620 Gulden Hauptsumme möglich.
Bischof Johann von Brunn löst den Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) von den von Riedern wieder aus und verpfändet es an Hermann Echter (Herman Echtern) für 5 000 Gulden auf Wiederlösung doch ohne die Bauernschaft. Nach der Auslösung von den von Riedern gehört das Schloss zu Kitzingen allein dem Bischof Johann von Brunn.
Johann Zoller von Halberg (Hannsen Zollere zu Halburg) übergibt seine Leibeigenen (leute), Güter und anderes zu Mainbernheim (Mainbernhaim) und anderen Orten dem Würzburger Hochstift für 400 Gulden und erhält diese als Lehen zurück.
Der Prior und Konvent des Klosters Birklingen streiten sich mit der Stadt Iphofen (Iphouen) wegen des Triebs und der Pfändung. Sie werden durch die Würzburgischen Räte vertragen. Ein weiterer Streitgrund zwischen den beiden Parteien ist der Kirchendienst in der Pfarrkirche St. Martin.
Die Bürger von Iphofen (Iphouen) führen wegen eines Gehölzes einen Streit mit Graf Wolfgang von Castell (Wolfgang von Castell). Sie werden durch die Würzburgischen Räte vertragen.
Das Karmelitenkloster (Sant Gilgen Closter) in Nürnberg (Nurenberg) verfügt über einen Hof, den Zehnt und etliche Zinsen zu Iphofen (Iphouen). In Bezug auf die Ursachen, warum dieser Besitz dem Kloster eine zeitlang vorenthalten wird, verweist Fries auf das Stichwort "Gilgen Closter" im Buchstaben G.