Informationen zum Schloss und Amt Mainberg sind in der Bischöflichen Kanzlei (Cantzlei) im Lägerbuch zu finden.
Das Hochstift Würzburg besitzt für das Schloss und die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld sowie für anderes das Lehensrecht. Als Graf Poppo von Henneberg-Coburg (Bop von Hennenberg), der Sohn von Graf Hermann von Henneberg (Graue Hermans), stirbt, hinterlässt er eine Tochter, die mit dem Markgrafen Otto von Brandenburg (Marggraue Oten von Brandenburg) vermählt ist. Der Markgraf möchte die Lehen, die an seine Frau fallen, und fordert diese von Bischof Manegold von Neuenburg. Dieser weigert sich ihm das Lehen zu geben, da es sich um Mannlehen handelt und dieses nicht an die Tochter fällt. Daher kommt es zwischen den beiden zu einer Fehde und Angriffen. Der Streit wird durch den Würzburger Dompropst und Grafen Heinrich von Stahlberg (Hainrichen von Stahelberg) auf die Weise geschlichtet, dass der Markgraf dem Bischof 4000 Mark Silber für das Lehen bezahlt.
Da die nach Graf Poppo VII. von Henneberg (graff Boppen von Hennenberg) bennanten, weltlichen Städte Bad Kissingen (Kissingen), Rottenstein (Rottenstein), Steinau an der Straße (Steinaw) und Königshofen (Konigshofen) nicht mehr Lehen des Hochstifts sind, gab es wenig Kontakt zwischen Bischof Manegold von Neuenburg und Markgraf Ottot V. von Brandenburg (Marggrauen Otten dem langen zu Brandenburg). Graf Heinrich Stahelberg (graff Heinrichen von Stahelberg) verhandelt zwischen den beiden einen Vertrag aus, welcher beinhaltet, dass der Bischof dem Markgrafen die Stadt Bad Kissingen, das Schloss Steinau, das Schloss Rottenstein und die Stadt Königshofen zu Lehen gibt und der Markgraf dafür dem Bischof 4000 Mark Silber gibt.
Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Sainsheim), der oberste Jägermeister des Hochstifts Würzburg, verkauft Bischof Johann von Brunn sein Burggut zu Schloss Trimberg (Trimperg) und zu Schloss Botenlauben in der Stadt Bad Kissingen (kissing) für 1000 Gulden. Darüber gibt der Bischof ihm eine Schuldverschreibung, den Betrag innerhalb eines Jahres zu bezahlen. Tut er dies nicht, gehen die Burggüter wieder an Erkinger von Seinsheim zurück.
Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt insgesamt vier Jahrmärkte in Kissingen: 1. am 3. Fastensonntag (Oculi) 2. am 23. April (St. Georg) 3. am 25. Juli (Jacobi) 4. am 28. Oktober (Simonis et Jude) Außerdem bestätigt er einen allmontaglich wiederkehrenden Wochenmarkt.
Michael von Schwarzenberg (Michael Her zu Schwartzenberg) stellt etliche Ansprüche und Forderungen an Bischof Lorenz von Bibra. Dabei geht es um 100 Malter Korn, 15 Malter Milch, 50 Malter Hafer, vier Zentner bachen, etliche Malter Erbsen, vier Beete, etliche kirchliche Kleinode und Glocken, 12000 Pfeile, ein Burggut bei der Badestube und ein Burggut im Vorhof zu Werneck (werneck), drei Malter Gülte eines Hofs zu Rundelshausen (Runtelshausen), eine Schankstätte zu Hergolshausen (Hergoltzhausen), eine Schankstätte zu Geldersheim (Geltenheim) samt Garten, ein Fischwasser an der Saale (Sal) im Amt Trimberg (Trimperger), etliche Wiesen bei diesem Fischwasser, einen Teil des Hafens zu Bad Kissingen (Kissig), eine Mühle zu Bad Kissingen, sechs Äcker bei Langendorf (Langendorff) am Gersberg gelegen, etliche weiter Äcker und Wiesen, ein Burggut zu Trimberg bei der Brücke, ein Burggut in der oberen Niederburg (ober niderburg), 14 Äcker Korn, drei Äcker Gerste und sieben Äcker Weizen. Dies alles soll Bischof Lorenz von Bibra bei der Befreiung Wernecks und anderswo eingenommen haben. Der Bischof beklagt sich darüber und sagt, dass die Burggüter des Hochstifts nicht zu Mannlehen verliehen sind und das der von Schwarzenberg ihm 200 Gulden schuldig ist. Diese Streitigkeiten werden von Domprobst Georg von Bibra (Jorg von Bibra) und Anton von Bibra (anthon von Bibra) geschlichtet. Der Bischof soll Michael von Schwarzenberg zu den 200 Gulden noch weitere 500 geben.
Graf Berthold von Henneberg-Römhild (Bertholds von Henneneberg) verkauft ein Viertel von Schloss, Stadt und Amt Münnerstadt (Munerstatt), zusammen mit Sulzthal (Sultzthal), Wirmsthal (Wermsthal) und Euerdorf (Euendorf) mit samt Hof Bottenlauben an die Grafen von Mansfeld (von Mansfelt). Kurze Zeit später verkaufen diese alles weiter an das Hochstift Würzburg. Die Nachtragshand listet folgende Orte auf: Aidhausen (Ethausen), Wermerichshausen (Wermerichshausen), Poppenlauer (Boppenlaur), Arnshausen (Arnshausen), Bad Bocklet (Baklet), Altenbrend (Brendt), Arnstein (Arnstain), Burglauer (Burgklaur), Eltingshausen (Eltingshausen), Großbardorf (Bartdorff gross), Großenbrach (Brach gross), Bad Kissingen (Kissing), Hassenbach (Hassenbach), Mellrichstadt (Melrichstatt), Maßbach (Masbach), Niederlauer (Nider Laur), Nüdlingen (Nutlingen), Oberwerrn (Obern Wern), Ramsthal (Ramsthal), Rottershausen (Rattershausen), Reiterswiesen (Reitterswisen), Reichenbach (Reichenbach), Burghausen (Burghausen), Rothausen (Rothausen), Rütschenhausen (Rutschenhausen), Stadtlauringen (Statt Lauring), Schwemmelsbach (Schwemelsbach), St9999haim, Wasserlosen, (Wasserlos), Winkels (Winkels), Bronn (Bron), Vietrit, Kleinwenkheim (Clain Wenkhaim), Winden (Winden), Euerdorf (Eurndorf), Sulzthal (Sultztal), Schönfeld (Schonfelt), Haard (Hart), Schloss Voigstedt (Vockstett), Ritterburgh, Kirschendorf (Kirschendorf), Karlstadt (Kastatt), Behaim, Katternriedt, Niclassrieden, Rinkleben.