Hans Scheib (Scheib), ein Bürger von Ebern (Ebern), empfängt den Zehnt zu Lind (Lind) im Amt Ebern als Mannlehen. Bischof Johann von Brunn legt fest, dass Scheib und seine männlichen Nachkommen den Zehnt zukünftig von Hans von Lichtenstein (Liechtenstain) und dessen Erben empfangen sollen. Hans empfängt später von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg ein Drittel des Zehnts als Lehen.
Bischof Johann von Brunn ernennt Sigismund von Sachsen zum Koadjutor und Stiftspfleger und stirbt am 12. Januar 1440. Sigismund wird unter gewissen Bedingungen zum künftigen Bischof gewählt, verhält sich aber so ungeschickt, dass er von Friedrich III. seines Amtes enthoben und Gottfried Schenk von Limpurg zum neuen Stiftspfleger ernannt wird. Das Domkapitel möchte, dass die Bürger von Würzburg diesem die Erbhuldigung leisten und erinnert sie daran, dass sie noch nicht von den Pflichten befreit sind, die sie Bischof Sigismund geleistet haben. Die Bürger schreiben daraufhin den in Schweinfurt (Sweinfurt) versammelten Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts und bitten um deren Rat. Sie erhalten als Antwort, dass sie dem neuen Stiftspfleger die Erbhuldigung leisten und gehorsam sein sollen. Diesen Antwortbrief besiegelt unter anderen Wilhelm II. von Castell und bekennt dadurch, ein zum Hochstift Würzburg gehöriger Graf zu sein.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet Leutersdorf (Leutelsdorf), Vachdorf (Vachdorff) und Queienfeld (Queienvelt) zusammen mit dem Amt Meiningen an die Brüder Wilhelm, Johann und Berthold von Henneberg.
Amrhein, August: Gotfrid IV. Schenk von Limpurg. Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken 1442-1455, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 51 (1909), S. 1-198.
Weiprecht und Erkinger von Crailsheim (Crailshaim) lösen die Pfandschaft, die im Besitz von Kilian von Thüngen (Thungen) ist, für 800 Gulden ab und erhalten dafür Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhebt eine zehnjährige Datz in der Stadt Würzburg. Er selbst erhält die Hälfte, Domkapitel und Stadt je ein Viertel der Einkünfte.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Schubert, Ernst: Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967. eröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967.
Im auf 24 Jahre angelegten Bündnisvertrag zwischen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und Herzog Friedrich von Sachsen bekennt Wilhelm II. von Castell, ein zum Hochstift Würzburg gehöriger Graf zu sein.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhebt mit Bewilligung der Geistlichkeit, Grafen, Herren, Ritter und Knechte des Hochstifts die sogenannte Klauensteuer (auf Pferde, Kühe, Ziegen, Schweine und Schafe), um das Land zu befrieden und zu verteidigen.
Amrhein, August: Gotfrid IV. Schenk von Limpurg. Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken 1442-1455, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 51 (1909), S. 1-198.
Schubert, Ernst: Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967. eröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967.
Wilhelm II. von Castell verpflichtet sich gegenüber Bischof Gottfried Schenk von Limpurg, dass er oder seine Erben das Schloss Castell, Schloss und Gemarkung Großlangheim (Grossenlanckhaim), die Hälfte an Volkach (Volckach), den Wildbann sowie geistliche und weltliche Lehen in den nächsten 20 Jahren ohne Bischof Gottfrieds oder dessen Nachfolgers Bewilligung weder verkaufen noch sonstwie verändern wollen. Falls Graf Wilhelm etwas verpfändet, hat das Hochstift Würzburg daran das Ablösungsrecht. Falls Graf Wilhelm oder dessen Erben nach Ablauf der 20 Jahre etwas verkaufen möchten, hat das Hochstift das Vorkaufsrecht. Bischof Gottfried gewährt Graf Wilhelm und dessen Erben im Gegenzug für 20 Jahre ein jährliches Dienstgeld von 200 Gulden auf dem Zoll von Markt Bibart (Biberth) und Schlüsselfeld (Schlusselfelt), damit Wilhelm seinen standesgemäßen Verpflichtungen nachkommen kann.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg löst das Amt Klingenberg (Clingenberg) von Konrad von Rosenbergs (Rosenberg) Erben wieder ab und übernimmt zusätzlich die Rückzahlung etlicher Schulden.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhebt eine Datz und schickt seine Abgeordneten durch das Hochstift, um diese einzutreiben.