Bischof Johann von Brunn verschreibt Peter Ruden (Peter Ruden) und seinen Erben den Halbteil an dem Schloss und der Stadt Jagstberg (Jagsperg) für 500 Gulden. Unter Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhält Peter Ruden seine 500 Gulden zurück. Bischof Gottfried verschreibt Johann von Absberg (Hanns von Absperg) für 4000 Gulden Schloss, Stadt und Amt Jagstberg. Er behält dem Stift jedoch die Öffnung und Erbhuldigung vor. Außerdem übergibt er Johann einen Brief, laut dem die nächste Ablösung nicht vor Ablauf von 10 Jahren geschehen soll. Zehn Jahre später gibt Friedrich von Seldeneck (Fritz von Seldenck) Bischof Gottfried 4300 Gulden. Mit den 4000 Gulden löst er Schloss, Stadt und Amt Jagstberg aus, die restlichen 300 gibt er dem Stift zu anderen Nutzen. Für eine Hauptsumme von 4300 Gulden werden ihm besagtes Schloss, Stadt und Amt verschrieben. Es wird ihm ebenfalls erlaubt, 500 Gulden daran zu verbauen. Das Stift behält sich aber die Lösung, Öffnung, Erbhuldigung und Landsteuer vor. Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss, Stadt und Amt wieder von Friedrich von Seldenecks Sohn Philipp (Philip).
Bischof Rudolf von Scherenberg, der Dechant und das Kapitel verpflichten sich und ihre Nachfolger dazu, auf ewig für Kaiser Friedrich III. und seine Eltern aus dem Haus Österreich (Habsburg) und die vorangegangenen Könige und Kaiser im Domstift einen Jahrtag abzuhalten. Dieser soll immer am Montag nach Judica stattfinden.
Dechant und Kapitel zu Römhild (Romhilt) verschreiben sich auf vnser Frawen stiffte. Sie verpflichten sich, für Bischof Gottfried von Limpurg und Bischof Rudolf von Scherenberg einen ewigen Jahrtag abzuhalten.
Nach dem Tod des Ritters Georg Fischlein (Georg Fischlein) fällt die Pfandschaft an seine Tochter Anna (anna) und ihren Ehemann Reinhard von Thüngen (Rainharrt von Thungen). Reinhard streitet sich mit dem Dechant und Kapitel des Würzburger Domkapitels. Er will, dass ihm die Vogtei über das Dorf Sulzdorf (Sultzdorf) als Zubehörung des Schlosses Ingolstadt zusteht. Die Herren des Domkapitels widersprechen ihm; sie stünde ihnen zu. Bischof Rudolf von Scherenberg gibt ihnen mit Bewilligung Reinhard von Thüngens einen besiegelten Brief, laut dem sie die Vogtei von den von Thüngen unbeschwert besitzen sollen. Im Gegenzug verpflichten sich Dechant und Kapitel für sich und ihre Nachfolger, Bischof Rudolf oder seine Nachfolger mit 200 Gulden an der Ablösung der Stadt und des Amtes Ingolstadt zu unterstützen.
Bischof Rudolf von Scherenberg handelt auch mit Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) aus, dass er ihm am alten Pfandschilling 600 Gulden nachlässt und den neuen Pfandschilling auf 2000 Gulden ansetzt. Bedingung ist allerdings, dass Bischof Rudolf Reinhard seinen Erben oder den Inhabern Ingolstadts (Jngelstat) jährlich zu Martini 40 Goldgulden Dienstgeld zahlen muss, wenn er das Schloss und Amt nicht an Cathedra Petri der nächsten 2 Jahre für die besagte Summe von 2000 Gulden ablöst. Für den Fall, dass er die Hauptsumme nicht ablöst, verweist er Reinhard mit den 40 Gulden jährliches Dienstgeld auf die Bede zu Ingolstadt.
Bischof Rudolf von Scherenberg will die verpfändete Vogtei, Reute, Gült und weitere Gefälle in Aubstadt (Augstat), Höchheim(Hochaim) und Irmelshausen(Irmeltzhausen) von Heinrich V. von Bibra (Hainrichen von Bibra) auslösen. Dieser weigert sich das Pfand zurückzugeben und der Bischof zieht ihn vor das Landgericht des Herzogtum Franken.
Das Bural Capitel, das in Ingelfingen (Jngelfingen) gehalten wird, wurde vorher im Dorf Künzelsau (Contzelsaw) gehalten. Bischof Rudolf von Scherenberg verschiebt es auf Bitten Graf Albrecht und Graf Kraft von Hohenlohes in die Stadt Ingelfingen.
Ingersleben (Ingerslauben) ist ein Dorf in der Grafschaft Gleichen. Die Grafen von Gleichen tragen auf diesem Dorf jährlich 30 Gulden vom Stift Würzburg zu Lehen. Diese Lehenschaft übereignet ihnen Bischof Rudolf von Scherenberg wieder in einem Vertrag.
Bischof Rudolf zieht im vorangegangenen Eintrag Heinrich V. von Bibra ( Hainrichen von Bibra) vor das Landgericht wegen eines Rechtsstreits um die Verpfändung von Rechten in Aubstadt (Augstat), Höchheim (Hochaim) und Irmelshausen. Bischof Rudolf erhält Recht, Heinrich V. von Bibra appelliert mit seinem Sohn Valentin (Valten) an Kaiser Friedrich III. Dieser bestimmt den Markgraf und Kurfürsten Albrecht Achilles (Marggraue Albrecht) von Brandenburg-Ansbach zum Kommissar, der zugunsten Heinrichs entscheidet. Bischof Rudolf bringt den Rechtsstreit bei Kaiser Friedrich III. vor, während der Verhandlungen sterben die Beteiligten Kaiser Friedrich III., Markgraf Albrecht Achilles, Bischof Rudolf sowie Heinrich von Bibra. Bischof Lorenz von Bibra und Valentin von Bibra führen den Rechtsstreit fort und einigen sich unter Vermittlung von Domherr Albrecht von Bibra ( Albrechten von Bibra domheren) und Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholmesen von Herbilstat zu Hain). Valentin von Bibra und seine männlichen Erben erhalten Burg und Dorf Irmelshausen zusammen mit Aubstadt und Höchheim als Lehen vom Hochstift. Dem Hochstift vorbehalten ist die Zentgerichtsbarkeit, die Folge, das Reisrecht sowie das geistliche Gericht und das Landgericht. Zusätzlich bekommt das Hochstift 3,5 Huben und 11 Selden bei Aubstadt. Alles was in Aubstadt und Höchheim gebaut wird, übergibt Valentin von Bibra dem Hochstift und erhält es als Lehen zurück. Zudem werden dem Hochstift Schulden in Höhe von 100 Gulden erlassen, Valentin verpflichtet sich zur Zahlung von 900 Gulden und verzichtet auf weitere Schuldforderungen. Dem Hochstift steht der Rückkauf des Schloss Irmelshausen und der Dörfer Aubstadt und Höchheim zu.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) vereinbaren, dass Reinhard für jedes Jahr, in dem das Pfand nicht abgelöst wird, 40 Gulden Dienstgeld zustehen. Aus einem Fries unbekannten Grund kommt es jedoch zu Streitereien zwischen den beiden. Als Konsequenz wird das Dienstgeld nicht ausgezahlt. Die Sache geht bis vor das Hofgericht, wo sie unbearbeitet bleibt, bis beide Seiten sterben. Reinhard hinterlässt die Söhne Hieronymus und Georg (Jeronimus vnd George). Georg erhält Ingolstadt (Ingelstat). Bischof Lorenz von Bibra verhandelt erneut mit ihm. Er schlägt ihm ein Leibgedinge von 200 Gulden zu den bisherigen 2000 Gulden vor, sodass der Pfandschilling nun 2200 Gulden beträgt. Die Bedingung ist jedoch, dass ihm die 100 Gulden nicht mehr auf der Kammer zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) ,sondern zu Würzburg (Wurtzburg) gereicht werden sollen. Georg stimmt zu und Bischof Lorenz stellt ihm eine neue Verschreibung aus.