Markgraf Albrecht I. von Brandenburg (Marggraue Albrecht) erlangt in Rom ( Rome) etliche Privilegien und Bullen für die Probstei in Ansbach (onoltzbach). Darüber schreibt Bischof Rudolf von Scherenberg eine Deklaration.
In der Oberratsordnung des Bischofs Rudolf von Scherenberg ist angegeben, wie mit Kindstaufen, Hochzeiten und Schweinemist verfahren werden soll.
Bischof Rudolf von Scherenberg kommt der Bitte der Bürger Nürnbergs (Nurenberg) für eine Zahlung von 2000 Gulden nach.
Bischof Rudolf von Scherenberg gewährt den Bürgern, Kaufleuten und Dienstmännern aus Nürnberg (Nurenberg) Schutz und Schirm. Außerdem stellt er ihnen eine Unterkunft und übergibt ihnen eine schriftlichen Beleg über seine Anordnungen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verspricht Andreas von Lichtenstein (Endressen von Lichtenstein ) den Schutz und Schirm des Hochstifts Würzburg über die der Probstei Tambach (Thambach) zustehenden Leute, die Widemleute der Pfarreien von Ebern (Obern), Seßlach (Seslach) und Pfarrweisach (pfarwisach) mit Vorbehalt des Wiederrufrechts. Dafür sollen sie nur so viel leisten, wie sie für denjenigen geleistet haben unter dessen Schutz sie vorher standen. Andreas von Lichtenstein soll sie auch nicht mit kleinen Dingen behelligen, dem Bischof treu dienen und sie unter Schutz und Schirm stellen. Der Ritter Apel von Lichtenstein (apel vin lichtenstein rittere) bürgt für die armen Leute mit gutem Willen. Andreas von Lichtenstein hat dem Bischof sein Versprechen schriftlich bestätigt.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt zur rechten Ehre ein Urteil am Hof Burgrheinfeld, der unter dem Zabelstein mit einem Schloss bebaut wurde. Das Urteil umfasst 31 Morgen Acker, 9 Morgen Wiesen, den Zent, Send und die Bedefreiheit. Dafür muss Burgrheinfeld dem Schloss Zabelstein (schloss Zabelstein) 9 Malter Korn, 8,5 Malter Hafer, 4 Metzen Eibenholz nach Hofmaß und ein Fastnachtshuhn geben. Sollten diese Güter gut verkauft werden, soll ein angemessener Handlohn bezahlt werden.
Der Ritter Johann von Lichtenstein (Hans von Lichtenstain) übereignet sein Haus zu Ostheim vor der Rhön (Ostheim), zwei Höfe, vier Hütten, zwanzig Acker Wiesen, drei Äcker, auf denen Wein angebaut wird, und weitere Acker und Weinberge als Sohn- und Töchterlehen an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Hochstift Würzburg. Im Gegenzug erhalten Johann von Lichtenstein und seine Erben das Privileg, unter Anweisung der Förster Brenn- und Bauholz aus dem Bramberger Wald (Bramberger wald) zu beziehen. Solange das Amt Bramberg (ambt Bramberg) im Besitz des Ritters Johann von Bibra (Haintzen von bibra) ist, sollen die Armen des Amts die Möglichkeit bekommen, auf neun Hektar Land bei Ostheim vor der Rhön Hütten zu bauen und sich unter Anweisung der Förster aus dem bischöflichen Wald des Amts mit Holz zu versorgen. Bei Ablösung des Amts sollen sie ihr Holz fortan aus dem bischöflichen Wald zu Ostheim vor der Rhön beziehen.
Philipp der Ältere von Weinsberg (philips zu weinsberg der elter) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1700 Gulden samt einem Ort, auf welchem ein Schloss errichtet werden soll. Zudem die Vogtei sowie die Dörfer Königshofen (konigshofen vf dem gaw), Tauberrettersheim (Thauberrettershaim), Klingen (Clingen) und Stalldorf (Staldorff). Der Bischof verleiht dies als Lehen an den Sohn und die Tochter von Philipp von Weinsberg, beziehungsweise an deren Erben. Dafür erhält Philipp von Weinsberg jedes Jahr 100 Gulden von Würzburg, solange bis die 1700 Gulden zurück bezahlt sind.
Wilhelm Schenk von Limpurg (Her wilhelm her zu Limpurg), der der Erbschenk des Heiligen Römischen Reiches und Domherr zu Würzburg ist, befiehlt dem Hochstift Würzburg, die Dörfer Gollhofen (Golnhofen), Sommerhausen (Somerhausen), Winterhausen (Winterhausen) und Lindelbach (Lindelbach) samt den Leuten, Gütern, Gerechtigkeiten, Gerichten und Eingehörungen seinen eigenen Nachkommen und dem unmündigen Sohn seines verstorbenen Bruders Georg Schenk von Limpurg (Schenck Georgen seines Bruders) als Sohn- und Tochterlehen zu verleihen. Zudem erhält er von Bischof Rudolf von Scherenberg für sich und die gesamte Nachkommenschaft den Erbschutz und Schirm über die Vogtei des Klosters St. Maria und St. Theodor zu Bamberg ( closters oder stiftes Dämberg). Dies alles umfasst das Erbe des verstorbenen Bruders Georg Schenk von Limpurg.
Bischof Rudolf von Scherenberg lässt den Galgen in Astheim abreißen und gesteht den Herren von Seinsheim die 1408 verliehenen Freiheiten in Bezug auf die Gerichtsbarkeit nicht zu.