Was Kaiser Karl IV. (Carl der 4.) dazu bewegt die Flecken Heidingsfeld (Haidingsueld), Mainbernheim (Mainbernhaim), Prichsenstadt (Brisenstat) und Willanzheim (Wielandshaim) an die Böhmische Krone (croen Behaim) zu bringen, ist unter dem Stichwort Haidingsueld beschrieben. Diese Begierde teilen (heten disen sine nit) seine Söhne Wenzel IV. (Wencisla) und Sigmund von Luxemburg (Sigmund) nicht, denn als König Wenzel IV. anfängt zu regieren, verpfändet er die beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Burggraue Johannsen von Nürenberg) für 4100 Gulden. Die Einwohner der beiden Flecken beklagen sich bei ihren Nachbarn und sind später dankbar für den Herrscherwechsel. Das Hochstift Würzburg besitz in beiden Orten bereits etliche Gerichtsrechte, Zinsen, Gülten, Zehnte, Höfe, Nutzungsrechte und ein jährliches Gefälle als Einkommen. Um den Rest der beiden Orte an sich zu bringen, handelt das Hochstift so lange mit dem Ritter Wilhelm von Thüngen (Wilhelmen von Thungen) und Herrn Hildebrand von Thüngen (Hiltbranten von Thungen), bis diese den Bürgern der beiden Flecken die 4100 Gulden zahlen. Die Bürger des Burggrafen nehmen die beiden Herren von Thüngen mit dem Wissen König Wenzels IV. als ihre Lehnsherren an.
König Sigmund von Luxemburg (Kunig Sigmund) verpfändet Karl von Heßberg (Carln von Hespurg) 2300 Gulden auf die Flecken Mainbernheim (Mainbernhaim) und Heidingsfeld (Heidingsfeld). Bischof Johann von Brunn zahlt ihm 300 Gulden in bar, für die restlichen 2000 Gulden verpfändet er ihm Stadt und das Amt Ebenhausen (Ebenhausen) mit einem jährlichen Zins von eineinhalb Gulden.
Der Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Sainsheim) dient Kaiser Sigmund als Rat und beweist sich im Ausland im Kampf gegen die Ketzern. Erkinger ist zugleich auch oberster Jägermeister des Hochstifts Würzburg. Dieses Amt wurde vor ihm von Grafen und Freiherren besetzt, weshalb der Kaiser ihn, seine ehelichen Söhne und Töchter und seine Nachkommen in den Stand eines Freiherren erhebt und ihnen das Jägermeisteramt und das Haus Schwarzenberg, das sein freies und eigenes Gut ist, mit allem Zugehörigen zu Lehen gibt und verbrieft. Damit einher geht die Erhebung in den Frei- und Bannerherrenstand. Als Freiherren in Franken haben sie das Recht, ein Wachssigel zu führen und im Gebiet ihres Amtes das Geleitrecht zu geben. Dies soll jedoch nicht die Rechte und das Geleit des Hochstifts Würzburg beschneiden.
Als der Stamm der Markgrafen von Brandenburg (Marggrauen von Brandenburg) ausstirbt, fällt das Fürstentum Brandenburg (Furstenthumb Brandenburg) zurück ans Reich. Kaiser Sigmund verleiht es auf dem Konzil von Konstanz (Costnitz) an den Burggrafen Friedrich von Nürnberg (Burggraue Fridrichen von Nürenberg). Von diesem stammen alle nachfolgenden Markgrafen von Brandenburg ab.
Bischof Johann von Brunn hat von König Sigmund persönlich um Herrschaftsrechte und Lehen gebeten, die ihm von diesem mitsamt allen Rechten, Würden, Ehren und Zierden verliehen wurden, ebenso auch die königlichen Vorrechte, und diese in einem Befehl an die Untertanen des Stifts bestätigt. Es handelt sich um dieselben Privilegien, die auch seine Vorgänger hatten. Diese Privilegien werden ebenfalls mitgeteilt an alle Fürsten, Geistliche, Grafen, Freie, Ritter, Knechte, Vögte, Amtleute, Schultheißen und Gemeinschaften sowie an alle Reichsuntertanen. Ihnen wird aufgetragen, Bischof Johann von Brunn, seine Nachfolger und sein Stift im Sinne seiner Privilegien zu unterstützen und sich nicht zu widersetzen. Dafür ist eine Strafe von hundert Mark angesetzt.
Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaime riter) lässt sich durch Förderung Bischof Johann von Brunns von Kaiser Sigmund zum Oberjägermeister des Stifts Würzburg ernennen. Fortan nennt er sich Erkinger, Herr zu Schwarzenberg und von Seinsheim. Bischof Johann von Brunn nennt Erkinger die Grenzen, innerhalb derer er und seine Söhne Johann und Sigmund (seine sune Johann vnd Sigmund) jagen dürfen. Seine Erbe tragen dieses Amt bis in Fries' Zeit.
Die Bürger der beiden Flecken Mainbernheim (Mainbernheim) und Heidingsfeld (Heidingsfeld) sind unzufrieden über das Versagen (gebrechen) des Bischofs Johann von Brunn, der Burggrafen von Nürnberg und des Königs Sigmund von Luxemburg. Also kommt es zu Entscheiden von Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Fridrichen von Brandenburg), Deutmeister Eberhard von Seinsheim (Eberharten von Saunshaim Maistere deutschsordens), Graf Ludwig von Öttingen (Ludwigen von Otingen) und Haupt II. Marschall von Pappenheim (Häubten Marschalken von Bapenhaim). Nach dem Verhör der beiden Parteien sprechen sie ein Urteil aus. Die beiden Städte sollen Balthasar und Sigmund von Thüngen (den von Tungen) 4100 Gulden bezahlen, um das Hochstift Würzburg vom Lehen freizukaufen, sodass Bischof Johann von Brunn und dessen Nachfolger in beiden Flecken keinen Pfandschilling mehr haben und die 4000 Gulden und alle anderen Schulden getilgt sind.
Der Bürgermeister und die Räte zu Nürnberg leihen König Sigmund von Luxemburg eine beträchtliche Summe Geld. Dafür bietet er ihnen Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim) an, mit der Bedingung, dass sie dem Bischof zu Würzburg 4000 sowie Balthasar und Sigmund von Thüngen (den obgenanten von Thungen) 4100 Gulden bezahlen. Das tun sie und lösen die beiden Flecken vom Hochstift Würzburg ab. Der König verpfändet ihnen 15100 Gulden zu einem angemessenen Pfandschilling darauf.
Der Bürgermeister und die Räte zu Nürnberg besitzen seit einigen Jahren den Pfand von 15100 Gulden auf die beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim(Bernhaim). Da sie jedoch zur Verwaltung hin und wieder zurück reiten müssen, dies merkliche Kosten mit sich bringt und zu dieser Zeit der Städtekrieg (Stetekrieg) herrscht, wodurch sie keinen Nutzen von den beiden Flecken haben, möchten sie das Pfand zurückgeben. Sie erlassen König Sigmund von Luxemburg 12000 Gulden des Pfandschillings, verlangen jedoch 3100 Gulden ausgezahlt zu bekommen.
Die Herren des Stifts Neumünster (Neuenmunster) werden einige Aufgaben, wie Schutz und Schirm und Consternat[Scan nicht lesbar, übertragen, da das Hochstift Würzburg durch üble Vorsehung seiner Vorsteher an Macht einbüßen muss. Es wird von Kaiser Karl IV. (Carln dem vierten), seinem Sohn König Wenzel IV. (Wetzeln), König Ruprecht von Wittelabach (Ruprechten) sowie Kaiser Sigmund von Luxemburg (Sigmunden) beschlossen, dass das Stift vor dem Urteil weltlicher Gerichte gefreit und niemandem pfandbar ist. Diesen Beschluss lassen sich die Herren des Stifts auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 von Kaiser Karl V. (Carln dem 5.) bestätigen und erhalten desweiteren die Aufgabe des Schutzes und Schirms sowie confernation bezüglich des Erzbischofs zu Mainz (Maintz), eines Bischofs zu Würzburg und Karl Schenk von Limpurg (schenk Caln von Limpurg). Da dies nachteilig für Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolger ist, verhandelt dieser mit den Herren des Stifts und versucht sie davon zu überzeugen, auf die Ausübung dieser Aufgabe zu verzichten.