Diverse Urkunden, die nicht mehr aufgefunden werden können, berichten, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg die Schulden zahlt, die Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (hern Gerlachen) bei seinen Gläubigern hatte. Nachdem sich diese Summe, samt der laufenden Kosten und dem entstandenen Schaden auf 13000 Gulden in Gold erstreckt, gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim Bischof Gerhard von Schwarzburg eine neue Schuldverschreibung, in der dieser sich verpflichtet von der genannten Summe von 13000 Gulden zu bezahlen. 6000 Gulden dieser Summe verlagert er auf Rotenfels (Rotenuels) und Gemünden am Main (Gemunde am Main). Dafür birgt der Herzog von Bayern (Hertzogen von Bairen) mit Urkunden. Ferner soll Bischof Gerhard von Schwarzburg 3000 Gulden dem Landgrafen von Leuchtenberg (Landgauen von Leuchtenberg) und 3000 Gulden den Juden zu Rothenburg ob der Tauber (Juden zu Rotenburg vf der Tauber) zahlen. Zudem soll er 1000 Gulden, die er Konrad Geyer zu Ingolstadt (Cuntzen Geieren zu Jngelstat) schuldig ist, zahlen. Bischof Gerhard gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim seinen Teil an Kitzingen, ausgenommen die Pfandschaft von Lämplein Lamprecht (Lemlein Lamprecht), wieder zurück. Falls aber Gerlach den Landgrafen die 3000 Gulden nicht bezahlen kann, dann soll Gerlach den Pfandschilling von Lämplein Lamprecht an Lichtmess bezahlen und seinen Teil an Kitzingen wieder an den Bischof und das Hochstift Würzburg zurückgeben sowie eine Pfandschaft für 6000 Gulden darüber aufnehmen.
Von Herr Lämplein Lamprecht (heren Lemlein Lamprechten riter) ist ein besiegelter Brief ohne Datum vorhanden, der beinhaltet, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg AndreasTruchsess (Endresen Truchsessen) für seine Hälfte an Kitzingen 5500 Pfund Haller. Dies sind zu derselben Zeit 660 Gulden, da ein Pfund Haller am rheinischen Gulden und an 12 Rentzer Gold gemessen wird. Dann tritt Herr Lämplein Lamprecht seine Hälfte des Teils, der ihm an Kitzingen verpfändet ist, für 2700 Gulden an Bischof Gerhard von Schwarzburg ab.
Nach dem Tod von Bischof Gerhard von Schwarzburg wird Johann von Egloffstein zum Bischof gewählt. Zwischen ihm und dem Burggrafen Friedrich (Burggraue Fridrichen) und Johann (Bruggraue Johannsen) von Nürnberg gibt es immer wieder Streitigkeiten, an denen sie sich gegenseitig die Schuld geben. Bischof Johann von Egloffstein löst dann einen Teil Kitzingens von dem Rittergeschlecht der Schwegerer aus. Die Burggrafen von Nürnberg gestatten ihm die Erbhuldigung der Bürger von Kitzingen. Ein weiterer Teil von Kitzingen (kitzingen) ist an die Schwegerer von dem Geschlecht von Hohenlohe verpfändet und das Recht auf Auslösung wird an das Stift Würzburg übertragen, was auch vertraglich festgehalten ist. In dieser Sache schlichten der Bischof Albrecht von Bamberg, der Bischof Friedrich von Eichstätt und Friedrich III. Schenk von Limpurg. Sie beschließen, dass beide Parteien vertraglich jeweils drei Zusätze aufstellen. Es wird sich darauf geeinigt, dass sich alle an diese halten und zur Bezeugung des Vertrags sieben Männer auszuwählen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Eberhard und Friedrich von Grumbach 600 Gulden auf das Dorf Kürnach und allem was dazu gehört. Fries gibt an, den schriftlichen Beleg hierüber nicht zu kennen. Der Brief über die Verpfändung wird an Bischof Gottfried Schenk von Limpurg herausgegeben. Er verpfändet Eberhard und Friedrich von Grumbach dafür jährlich 40 Gulden auf die Bede zu Kürnach, welche mit 600 Gulden Hauptsumme auszulösen ist. Diese 40 Gulden löst Bischof Rudolf von Scherenberg aus.
Anton von der Tann bekommt das Küchenmeisteramt von Bischof Rudolf von Scherenberg im Jahr 1467. Auf Bitten Antons von der Tann werden seiner Tochter Eida von der Tann (dochter Eiden) im Jahr 1479 200 Gulden für das Amt zugesprochen, die Bischof Konrad von Thüngen wieder auslöst.
Bischof Rudolf von Scherenberg will die verpfändete Vogtei, Reute, Gült und weitere Gefälle in Aubstadt (Augstat), Höchheim(Hochaim) und Irmelshausen(Irmeltzhausen) von Heinrich V. von Bibra (Hainrichen von Bibra) auslösen. Dieser weigert sich das Pfand zurückzugeben und der Bischof zieht ihn vor das Landgericht des Herzogtum Franken.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Schloss und die Stadt Kisseck (Kiseck) für das Hochstift Würzburg aus, welche von den Herren von Bibra (Bibra) an die Herren von Schwarzenberg (Schwartzenberg) gekommen sind.
Bischof Rudolf zieht im vorangegangenen Eintrag Heinrich V. von Bibra ( Hainrichen von Bibra) vor das Landgericht wegen eines Rechtsstreits um die Verpfändung von Rechten in Aubstadt (Augstat), Höchheim (Hochaim) und Irmelshausen. Bischof Rudolf erhält Recht, Heinrich V. von Bibra appelliert mit seinem Sohn Valentin (Valten) an Kaiser Friedrich III. Dieser bestimmt den Markgraf und Kurfürsten Albrecht Achilles (Marggraue Albrecht) von Brandenburg-Ansbach zum Kommissar, der zugunsten Heinrichs entscheidet. Bischof Rudolf bringt den Rechtsstreit bei Kaiser Friedrich III. vor, während der Verhandlungen sterben die Beteiligten Kaiser Friedrich III., Markgraf Albrecht Achilles, Bischof Rudolf sowie Heinrich von Bibra. Bischof Lorenz von Bibra und Valentin von Bibra führen den Rechtsstreit fort und einigen sich unter Vermittlung von Domherr Albrecht von Bibra ( Albrechten von Bibra domheren) und Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholmesen von Herbilstat zu Hain). Valentin von Bibra und seine männlichen Erben erhalten Burg und Dorf Irmelshausen zusammen mit Aubstadt und Höchheim als Lehen vom Hochstift. Dem Hochstift vorbehalten ist die Zentgerichtsbarkeit, die Folge, das Reisrecht sowie das geistliche Gericht und das Landgericht. Zusätzlich bekommt das Hochstift 3,5 Huben und 11 Selden bei Aubstadt. Alles was in Aubstadt und Höchheim gebaut wird, übergibt Valentin von Bibra dem Hochstift und erhält es als Lehen zurück. Zudem werden dem Hochstift Schulden in Höhe von 100 Gulden erlassen, Valentin verpflichtet sich zur Zahlung von 900 Gulden und verzichtet auf weitere Schuldforderungen. Dem Hochstift steht der Rückkauf des Schloss Irmelshausen und der Dörfer Aubstadt und Höchheim zu.
Eberhard von Grumbach (Eberhart) muss nach dem Urteil Bischof Konrads von Thüngen die 200 Gulden, um die Anton von der Tann (anthoni) für seine Tochter Eida (Eiden) gebeten hat, entrichten.
Nach dem Urteil des Kammergerichtes begleicht Bischof Konrad von Thüngen die Kaufsumme von 200 an Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach), die Anton (anthonen von der than) von der Tann zuvor von Eberhard (Eberhart) von Grumbach erhalten hat.