König Pippin der Jüngere (Konig pipinus) schenkt dem neuen Bischof von Würzburg, Burkhard, seine königliche Osterstufe, welche der zehnte Teil aller königlichen Tribute und Gefälle des jährlichen Einkommens aus Ostfranken ist. Dieser Zehnt wird eingetauscht und dem Hochstift Würzburg wieder erstattet.
König Arnulf (Hertzog Arnhulff aus Kernten), welcher der Sohn von König Karlmann (Konig in Francken Hertzog Carlmans sone) ist, gibt den Zehnt des königlichen Tributs von Ostfranken der Witwe des Königs. Dieser Tribut, ob er nun eine Bede oder Steuerabgabe ist, wird in der königlichen Schatzkammer im Schloss Karlburg aufbewahrt und Osterstufe genannt. Nicht nur König Arnulf, sondern auch der Bruder von Karl dem Großen Karlmann I. (Jaiser Carl der gros sein bruder Konig Carlman), dessen Sohn Kaiser Ludwig der Fromme (Sun Kaiser Ludwig der gutig) und nach Arnulf Herzog Heinrich I. (Konig Hainrich der erste) bestätigen und begnadigen diese Abgabe an die Witwe des Königs. Auch sind die Grenzen und Ländereien des Ostfränkischen Reiches angegeben: Neuenstein (Newenstain), Ingelheim (Jngelnhaim), Worms (Wormbsgaw), Münnerstadt (Munnerstatt), Lauffen am Neckar (Jm Nekargaw Lauff), Heilbronn (Hailbron), Königshofen (Konigshouen), Schweigern (Schwegem), Bad Windsheim (Windhaim), Willanzheim (Willandshaim), Gollhofen (Gollenhouen), Kirchheim (Kirchhaim), Iphofen (Jphouen), Herlheim (Herlnhaim), Sonderhofen (Sondernhouen), Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen im Grafffeldt), Brand (Brand), Mellrichstadt (Madelrichstat), Karlburg (Carlburgk), Bad Kreuznach (Creuznach), Birkheim (Birkhaim), (Stockmahmeg Jm Mulaggaw), (Drichaim), (Badmachgaw), Eßfeld (Eiffelt), Hammelburg (Hanelberkg). Die regierenden Bischöfe und Fürsten mit den zugehörigen Ländereien sind im Liber Privilegorium und der Chronik des Königs Arnulf und Bischof Arn zu finden.
Graf Konrad von Öttingen (conradus comes de Ottingen) erhält den Zehnt zu Karlshof (kelere) und zu Dürrenzimmern (dure). Auf ebendieselbe Art und Weise müssen drei Höfe den Weinzehnt an ihn entrichten.
Gottfried von Stetten (Gotz von Stetten) bringt Ulrich II. von Brauneck in Halterbergstetten (Vlrich von Brauneck) mit Gewalt vor Herzog Ludwig IV. von Teck (Hertzog Ludwig von Teck), den Hofrichter von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer in Passau (passaw), um über die Güter der Witwe von Gottfried von Hohenlohe-Speckfeld (Gotfrieds von Hohenlohe), nämlich Elisabeth von Hohenlohe-Speckfeld (witwen frawen Elisabeth), zu verhandeln. Diese sind der Zent Pfitzingen (pfitzingen) mit allen Zu- und Eingehörungen, also dem Kirchensatz, dem Zehnt und dem Gericht zu Münster (Munster). Gottfried von Stetten behauptet, dass er die genannten Güter vollständig zu Lehen geerbt habe. Diesem entgegnet die Witwe Elisabeth von Hohenlohe-Speckfeld. Herzog Ludwig IV. von Teck fällt sein Urteil zu Gunsten der Witwe.
Graf Ludwig X. von Öttingen (Graf Ludwig vom Ottingen der alt) trägt ein Fuder Wein des Zehnts von Weikersheim (weickersheim) als Lehen des Hochstifts Würzburg.
Bischof Lamprecht von Brunn von Bamberg weist mit der Bewilligung seines Domkapitels Anna von Hohenlohe-Brauneck (edle fraw anna von hohenlohe weiland von Brauneck) die Festung Reichelsburg (Raigelberg) und alle anderen Dörfer, Güter, Zehnten und Gülten zu. Dafür übergibt er ihr eine gewisse Summe Geld und gibt bekannt, dass sie mit allen Lasten und Rechten, welche Bamberg hat, dem Stift Würzburg empfehlen und gehorsam sein muss. Wenn sie das getan hat, soll das Würzburger Gericht sie ledig sprechen.
Das Domkapitel und Bischof Gottfried IV. Schenk von Limpurg übereignen dem Stift St. Gumpert in Ansbach (Sant Gumprechts stift zu onoltzbach) den Zehnt in der Mark Sommerhausen (Somerhausen). Diesen Zehnt kauft man von dem Burgmann Lorenz von Seckendorf, welcher Ruhehofen genannt wird (orentzen Burkhauer Nurenberg gekonisz von berkenndorff Ruehofen genant) und ihn bisher zu Mannlehen trägt. Mit Einverständnis derer von Seckendorff-Rinhofen (Seckendorfs) erhält das Hochstift Würzburg im Tausch den Weinzehnt des Stifts in der Mark Winterhausen (winterhausen) zu Lehen. Diesen sollen fortan die von Seckendorff-Rinhofen zu Afterlehen tragen.
Bischof Johann von Brunn verleiht mit dem Rat seines Domkapitels dem Herren Konrad IX. von Weinsberg (Conraden hern zu Weinsberg) von besonderen Gnaden so wie all dessen Söhnen und Töchtern, beziehungsweise deren nächsten Erben, das Schloss Reichelsburg (Schlos Raigelberg), den Zehnt sowie die Vogtei von Baldersheim (Baldersheim) und Burgerroth (burge rot), die Vogtei zu Bieberehren (Biberen) und zu Buch (Buche) mit allen ihren Zu- und Eingehörungen, weiterhin den Wald bei Schloss Reichelsburg welcher sich bis an den Schaftweg (Schaftweg) erstreckt, ebenfalls mit allen Zu- und Eingehörungen als Lehen. Das Stift Würzburg behält das Öffnungsrecht über Schloss Reichelsburg.
Georg Kämmermüller (Gotz Cemmermuller), ein Bürger zu Aub verkauft Herrn Philipp von Weinsberg (hern philipsen dem Eltern zu Weinsberg), eineinhalb Morgen, eine Unze und eineinhalb Gerten eigenen Acker, welcher hinter dem Reigelsberger Wald liegt, sowie einen weiteren Morgen Acker oder mehr, welcher ebenfalls hinter dem Wald und zwischen dem Spital in Aub gelegen ist, die den Zehnt an Baldersheim zahlen, aber ansonsten frei sind für 18,5 Gulden und 22 Kreuzer.
Trotz der gemeinen Landordnung registriert Bischof Konrad von Bibra ettliche Missbräuche und Morde, welche den Frieden stören. Deshalb erlässt er eine neue Ordnung.