Bischof Hermann von Lobdeburg verpfändet den Hof zu Würzburg genannt Grafe Eckhart und das Schloss Rottenbauer für 120 Mark Silber an seinen Truchseß Konrad dorfen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verkauft seinen Hof an Graf Johann von Rieneck (hansen vogten von Rieneck) auf Wiederlösung.
Bischof Gerhard von Schwarzburg und Rudolf II. von Wertheim (Rudolf von wertheim), welcher Stadthalter und Domdechanat des Domkapitels ist, geben den Brüdern Johann und Peter Seibot (hansen vnd pettern Sybaten) ein Gut mit seinen Zugehörungen, welches bei Rambach (Rombach) liegt. Bisher gingen davon ein Pfund Heller und ein Huhn an das Amt Thüngfeld. Stattdessen sollen die Brüder und deren Erben ein Tagwerk bei Rambach (Rombach) gelegen und ein Tagwerk zu Sambach (Sandfach) gelegen vom Bischof zu Lehen bekommen. Auch bekommen die beiden das Gewässer zum Fischen bei Ebrach (Ebrach) über Rambach (Rombach) bis zum Sandbach (Sandbach). Der See an der Stadtmauer von Schlüsselfeld (Schlusselfelt) und Raibach (Rainbach), welche in ihrem Zent liegen, sollen frei und ledig bleiben.
Nachdem Bischof Johann von Brunn das Schloss Rottenbauer und das Dorf Fuchsstadt an den Herrn Johann Voit von Salzburg (vogt von saltzburg) verkauft, befindet sich der Bischof in Geldnot. Er verlangt weitere 300 Gulden von Johann Voit von Salzburg. Zudem macht er einen Hof bei Rottenbauer (marck zu Rottenbaur), das dem Kloster Heidingsfeld (closters zu haidingsfelt) gehört, und das Schloss Rottenbauer sowie das Dorf Fuchsstadt mit all deren Zu- und Eingehörungen zu Mannlehen. Die Wiederlösung steht Johann Voit zu. Darüber gibt es einen Vertrag.
Heinrich Steller (Heinrich Steller) gibt dem Vater von Dietrich von Bickenbach (Dietrich zu Bickenbach) 40 Malter Getreidegült, welche auf zwei Höfen bei Rieden (Rieden) liegen, die wiederum in eine Kammer des Bischofs von Würzburg (wurtzburgs) gehören, und den Zehnt bei Bischof Johann von Brunn für 273 Gulden auf Wiederlösung. Herr Steller gibt dann aber noch 27 Gulden dazu, sodass die Gesamtsumme 300 Gulden ergibt. Dafür verzichtet Herr von Bickenbach auf das Anspruchsrecht der zwei Höfe und die Wiederlösung. Wenn ein Bischof sich von Herrn von Bickenbach lösen will, so gestattet Herr Steller dies für 300 Gulden.
Wilhelm VI. von Bibra (wilhelm von Bibra), welcher zu dieser Zeit Amtmann in Haßfurt (Hasfurt ) ist, verkauft den dritten Teil des Burgguts von Roth (Rode) und Steinau an der Straße (Steinaw an der Sale) für 900 Gulden zu Lehen. Dazu gehört auch Schmachtenhof (Schmarhtenhof), welches zwischen Steinau (Steinaw) und Burglauer (Burglaur) liegt, sowie die Kemenaten, Höfe, Hofstätte, Leute, Güter, Äcker, Wiesen, Gewässer, Weinfelder, Lehensnehmer, Nutzungen, Gesellen, Rechten und Gerechtigkeiten und die Zu- und Eingehörungen. Zudem die Besitztümer im Schloss Steinau und andere Güter in Aschach (ascha).
Bischof Lorenz von Bibra gibt seinem Kanzler Kilian von Münch (Cantzler doctor kilian Munichen) 20 Malter Korn auf einem Hof bei Rieden (Rieden), welche er von Heintzen Scharwen und Hainrichen Weblers für 150 Gulden auf Wiederlösung kauft. Darüber gibt Kilian Münch ein Revers an das Hochstift auf Wiederlösung.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet seinem Sekretär Johann Pfeiffelmann (Johan pfeuffelman) 20 Malter Getreidegült auf einem Hof zusammen mit 150 Gulden, unter dem Vorbehalt des Hochstifts auf Wiederlösung.
Die Äbtissin Kunigunde Selnen (Kunigund) verkauft ihr Eigentum am Kloster Himmelpforten zusammen mit Zins und Gült von Rohrsee (Rrenseher), welche sie auf einigen Höfen, Gütern und Huben inne hat, an Bischof Konrad von Bibra für 60 Gulden.
Bischof Konrad von Bibra verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels dem Vikar die Kapelle im Hofe zu Rötelsee (Röttelsehe), die auch Kapelle der Verkündung der Entsündigung genannt wird, eine jährliche Rente von 40 Gulden, die an den zwei Tagen Walpurgis und Martini ausgezahlt wird für 1100 Gulden an Gold auf Wiederlösung. Den Hof besitzt später der Domherr in Würzburg, Richard von der Kere (Reinharten von der keer).