Bischof Iring von Reinstein-Homburg kauft etliche Zinsen, Gülte und Güter zu Hemmersheim (Hemershaim) von Frau Gisela von Hemmersheim (Geiseln von Hemershaim).
Herr Heinrich von Hohenlohe (Hainrich von Hohenlohe) verkauft seine Gülte und Güter zu Volkach an das Stift Würzburg und bestätigt dies mit Mund, Hand und Halm.
Fries berichtet von der allgemeinen Wertberechnung, die zu Zeiten Bischof Otto von Wolfkeels gebräuchlich war. Bischof Otto von Wolfskeel kauft Herrn Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hohenlohe) etliche Nutzungsrechte zu Röttingen (Rotingen), Ingolstadt (Jngelstat), Reichenberg (Reichenberg) und weiteren Orten ab. Im Kaufbrief wird folgende Wertberechnung ersichtig: Ein Pfund Heller Gülte für 10 Pfund. Ein Malter Korn für 7 Pfund. Ein Malter Weizen für 7 Pfund. Ein Malter Hafer für 3,5 Pfund. Ein Fuder Weingült für 1 Pfund. Ein Morgen Weingarten für 12 Pfund. Ein Morgen Wiesenwirtschaft für 12 Pfund.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Ritter Eberhard von Schaumberg (Eberhart von Schaumberg) 100 Gulden jährlicher Gülte auf der Stadt Haßfurt für eine Hauptsumme von 940 Gulden auf Ablösung.
Bischof Johann von Brunn schuldet dem Nürnberger Bürger Johann Gretzer (Hanns Gretzer) für Getreide und geliehenes Geld 1500 Gulden. Dafür verschreibt er ihm 100 Gulden jährlicher Gülte auf der Bede zu Haßfurt (Hasfurt).
Ritter Heinrich Zobel stehen an solchen jährlichen Zinsen 81 Gulden und ein Ort zu. Nach seinem Tod möchten seine Witwe und Philipp und Stefan Zobel (Philip vnd Steffan die Zobele) sich die 6 Gulden und einen Ort daran von Bischof Rudolf von Scherenberg ablösen lassen. Es bleibt also noch eine Hauptsumme von 1500 Gulden bestehen, die Bischof Rudolf von Scherenberg Philipp und Stefan Zobel wenige Jahre später verschreibt. Für den Vorgang, in dem Heinrich Truchsess von Wetzhausen zu Bundorf (Haintz Truchsess von Wetzhausen) die Hauptsumme von 1500 Gulden bezahlt und diese Gülte an sich bringt, verweist Fries auf das Jahr 1518.
gestrichener Eintrag: Konrad Beger (Contz Beger) legt fest, dass die Steinmühle zu Hardheim beiden Schlossern zu Lehen geht und dass beiden Inhabern Zins und Gült geleistet werden müssen. Ebenso soll es auch mit dem Mehl mahlen gehalten werden.
Die Steinmühle zu Hardheim gehört zur einen Hälfte zur Unteren Burg und zur anderen Hälfte zur Oberen Burg. Sie ist mit der Zeit verfallen und liegt wüst. Georg von Gebsattel (Georg von Gebsatel) baut sie wieder auf. Da sie zur einen Hälfte zur Oberen Burg gehört, verleihen er und Georg von Hardheim (Georg von Harthaim) einem Konrad Beger (Contz Beger) für einen jährlichen Zins und Gült die Mühle und geben im Mahlvorgaben. Nach dem Tod Georg von Gebsattels zahlt Bischof Rudolf von Scherenberg Arnold Horneck von Hornberg (Arnold Horneck von Horenberg) 800 Gulden und Gebsattels Erben 50 Gulden und löst damit das Schloss und die Mühle wieder an das Stift Würzburg.
Weiprecht von Wolfskeel (Weiprecht Wolfskel) macht Bischof Konrad von Thüngen und dem Stift Würzburg ein Gut zu Hattenhausen (Hattenhausen), das jährlich 2 Malter Korn Gült abwirft, zu Mannlehen. Wenige Jahhre später macht er es erneut zum Mannlehen.