Das Kloster Ebrach überträgt 14 Huben im Dorf Hofheim des Amtes Rothenstein (Hoffhaim ain dorf im ambt Rotenstain) mit Erlaubnis des Königs Konrad III. (konig Conrat der trite) und des Bischofs Siegfried von Truhendingen an das Domkapitel. Fries verweist auf weitere Unterlagen zu der Zeit, als das Dorf den Truchsessen gehörte, und über die Übereignung an das Stift Würzburg.
Der Dekan und das Kapitel des Domstifts verpfänden ihr Amt zu Hochhausen dem Grafen von Wertheim (Grauen zu Werthaim) und lösen es für 30 Mark jährzliche Zinsen mit 220 Mark wieder aus. Zwei Jahre später stellen der Propst, der Dekan und das Kapitel den Brüdern Graf Poppo und Rudolf von Wertheim (Graue Bopen vnd Rudolfen von Werthaim gebruderen) eine neue Verpfändung über das Amt Hochhausen aus, welche mit 220 Mark Silber wieder ausgelöst werden kann. Den Kirchensatz zu Hochhausen behalten sie jedoch sich vor.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet eine große Summe Geld auf Heustreu (Hostrau sunst Haistrai oder Heustrei) an Apel Jeuten (Apeln Jeuten), einen Bürger aus dem Amt Bad Neustadt an der Saale (Newenstat vnter Salzburg). Das Pfand wird abgelöst.
Das Gericht Hiltrich (Hiltrich) im Amt Arnsberg mit seinen Zu- und Eingehörungen wird an Herrn Richard von Maßbach (Richard von Maspach) und seine Erben verpfändet für 750 Pfund Haller. Bischof Albrecht von Hohenlohe löst die Verpfändung und verpfändet es an Heinrich von der Tann von Bieberstein (Hainrich von der Than von Biberstain) gegen wiederum 750 Pfund Haller.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Felder in Himmelstadt an Ulrich Stang (Vlrich Stang), bis Ulrich davon 200 Gulden und von Eberhard von Grumbach und Reicholf von Elm (Reicholf von Elm) der Wert der 4 Pferde, die er im Dienst für das Stift verloren hat, bezahlt wurden. Ulrich Stang bestätigt die Foderung des Bischofs Johann von Egloffstein.
Das Kloster ist später aus verschiedenen Ursachen von Himmelstadt zwischen Würzburg und Zell verschoben worden. Dieses Kloster Himmelpforten hat einen Hof zwischen Lautenbach und Zellingen (zellungen) gelegen. Darauf gebührt dem Stift Würzburg Legepfennig, Herbergsrecht, Dienst und Atzung. Dieser Hof wird zerstört und niedergebrannt. Deshalb befreien der Dechant und das Domkapitel als Inhaber des Amtes Karlburg den Hof für mehrere Jahre von diesen Belastungen.
Bischof Johann von Brunn schuldet Sebastian von der Tann (Bastian von der Than) 4507 Gulden und den Brüdern Georg und Burkhard von der Tann (Georgen vnd Burckarten von der Thann gebruedere) 4483 Gulden, die er ihnen in 10 Jahren zurückzahlen solll. Auf die Summe sind Zinsen zu bezahlen und zwar jeweils 12 Gulden zu St. Martin. Hierfür verpfändet er ihnen auch die Amtsmannstellung auf dem Schloss Hildenburg, der Stadt Fladungen, in Steinach an der Saale und Nüdlingen.(schlos Hiltenburg die stat Fladungen, Stainaw an der Sale vnd Nutlingen).
Bischof Johann von Brunn verkauft Graf Georg II. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) die Schlösser, Städte, Ämter und Dörfer Hildenburg, Fladungen, Steinach an der Saale, halb Nüdlingen, Nordheim vor der Rhön, Sondheim, Urspringen, Elsbach (die schlössere stat ampt vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Stainau, Nutlingen halb, Northaim, Sunthaim, Vrspringen, Elspe) für 11.090 Gulden.
Weitere Lehen und Mannlehen haben die Häußlein zur Zeit Rudolfs von Scherenberg getragen, die letzten waren Hermann und Johann, Vater und Sohn (Herman vnd Hanns die Heuslein vater vnd sune). Nach dem Tod seiner ersten Frau lebt Hermann mit Alhansen Arnolein zusammen und bekommt mit ihr 2 Söhne - Heinrich und Bartholomäus (Hantz vnd Bartholmes). Jahre später heiratet er sie in St. Linhart bei Adelsberg (Adelsperg) im Amt Hohenberg, worüber sein Sohn Johann wütend ist. Die Mannlehen gehen nach dem Tod Hermanns alleine auf den Sohn Johann über und als dieser stirbt kommt es zum Heimfall an Bischof Rudolf von Scherenberg. Dieser verleiht diese Lehen wiederum an Dietrich von Thüngen (dietz von Thungen).
Nach dem Tod Adolf Marschall von Ostheims (Adolf Marschalck) verträgt sich Werner Marschall von Ostheim (Wernher Marschalck) mit seinen drei Brüdern und sie bringen das Schloss Hildenburg mit Zustimmung Bischof Rudolfs von Scherenberg in ihren gemeinsamen Besitz. Sie verkaufen das Schloss an Seifried von Stein (Sefrid vom Stain) für 600 Gulden. Bischof Rudolf von Scherenberg stellt darüber eine neue Verpfändung aus und erlaubt diesem 200 Gulden davon zu verbauen mit dem Vorbehalt das Pfand mit 600 Gulden und dem Baugeld wieder auszulösen. Graf Georg von Henneberg-Aschach behält die Verpfändung, darin inbegriffen auch Schloss Hildenburg, sein Leben lang. Nach seinen Tod gibt Graf Otto von Henneberg-Aschach, sein Sohn, diese durch einen Vertrag wieder heraus und erhält dafür eine neue Verpfändung, in der das Schloss Hildenburg ausgelassen wird. Graf Otto bestätigt dies dem Hochstift. Bischof Rudolf verpfändet das Schloss Hildenburg zusammen mit dem Zehnten und dem Vorwerk zu Sondheim Seifried von Stein für 2400 Gulden und erlaubt ihm, am Schloss 200 Gulden zu verbauen.