Bischof Johann von Brunn einigt sich mit Wilhelm (wilhelmen), Peter (pettern) und Eckhard Schweigerer (Schwegerer) über die Schulden, die er bei ihnen auf der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) und Kitzingen (Kitzingen) hat. Er schuldet ihnen 5600 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen das Amt Karlburg (Carlburg) und befreit damit die beiden Städte von den Schulden.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Albrecht von Vestenberg (albrechten von vestenberg) 150 Gulden. Dies zahlt Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Sainsheim) dem von Vestenberg auf dem Stephansberg (Steffans berg). Dafür übergibt der Bischof ihm eine Schuldverschreibung und schlägt die Summe auf die Schulden, die er bereits auf die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) hat. Die Schulden werden zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt.
Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Sainsheim), der oberste Jägermeister des Hochstifts Würzburg, verkauft Bischof Johann von Brunn sein Burggut zu Schloss Trimberg (Trimperg) und zu Schloss Botenlauben in der Stadt Bad Kissingen (kissing) für 1000 Gulden. Darüber gibt der Bischof ihm eine Schuldverschreibung, den Betrag innerhalb eines Jahres zu bezahlen. Tut er dies nicht, gehen die Burggüter wieder an Erkinger von Seinsheim zurück.
Bischof Johann von Brunn schuldet Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg vnd zu Saunsheim) und seiner Frau Barbara von Schwarzenberg (Barbaren geborne von Abenberg) 3000 Gulden für Bürgschaften, Leistungen, Schäden an Pferden, Verpflegung und Leute. Dafür verpfändet er dem Herren von Schwarzenberg Schloss und Stadt Ebertshausen (Eberthausen) zusammen mit den Gerichten auf Wiederlösung. Außerdem verpfändet er ihm jährlich 100 Gulden auf die Leute und Güter zu Heustreu (Heutrew). Ihm wird gestattet, 300 Gulden an Schloss und Stadt Ebertshausen zu verbauen. Dafür soll er dem Hochstift das Öffnungsrecht gewähren.
Bischof Johann von Brunn schuldet den Brüdern Michael und Hermann von Schwarzenberg (Michaeln vnd Herman gebrudern Hern zu Schwartzenberg) 2000 Gulden, da sie ihm mit 40 Pferden gegen die Städte Würzburg (Wirtzburg) und Ochsenfurt (ochsenfurt) gedient hatten. Dafür verpfändet er ihnen den Zehnt des Domkapitels zu Eßleben (Eisleben) mit allen Rechten, Freiheiten, Gewohnheiten und Zugehörungen in Dorf und Feld. Dies sollen sie so lange innehaben, bis er ihnen die 2000 Gulden bezahlt.
Bischof Johann von Brunn sichert Michael von Schwarzenberg (Michaeln Hern zu Schwartzenberg vnd von Sainsheim) zu, die 4000 Gulden, die er ihm schuldet, innerhalb eines Jahres zu bezahlen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Johann Wolf von Karsbach (Johansen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) aus Schuldengründen den Zehnt, den das Kloster zu Sommerach (Somerach) besitzt, mit allem Zugehörigen an Anna Wolf zu Heslach (anna wulfin zu Heslach) und Andreas Sturzel (Endressen Sturtzeln) für 800 Gulden auf Wiederkauf zu verkaufen.
Propst Johann von Allendorf (Johanns von allendorf), Landrichter Georg von Giech (Jorg von Gich), Marschall Konrad von Schaumberg (Conrad von Schaumberg) und Bartholomäus von Herbilstadt (Bartholmes von Herbilstat) schließen einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, Abt Michael (Micheln) sowie dem Prior und Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach). Darin geht es um die noch ausstehende bischöfliche Kollekte, etliche zweifache Zehnte( auch duplex decima genannt), Schulden, die Hartung von Gnottstadt (Hartung von Gnotstat) an der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) hat, sechs Morgen Weingarten am Falter thor zu Dettelbach (dettelbach), die Richtung Schwarzach am Main liegen, das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg) und die dazu gehörigen Fischwasser, einen Weingarten am Berg vor Hallburg, den kleinen Heselbach und zwei Äcker jenseits des großen Heselbachs und den Wert der Weide am Fuß des alten berg.
Das Kloster Münsterschwarzach (Schwartzach) wird 1525 durch die aufständischen Bauern im Zuge des Bauernkriegs geplündert, zerstört und niedergebrannt. Zuvor war das Kloster bereits mit 5000 Gulden verschuldet und lud danach weitere Schulden auf sich, weshalb die Gläubiger eine Auszahlung ihrer Schulden forderten. Dem Kloster gelingt es nach dem Bauernkrieg nicht, die zerstörten Gebäude wieder aufzubauen und einen Gottesdienst abzuhalten. Daher verkaufen Abt Georg Wolfsbach (Georg), Prior und Konvent des Klosters alle Herrlichkeiten, Obrigkeiten, Rechte, Gerechtigkeiten, Eigentumszinsen, Haubtrechte, Mannschaften, Gerichte, geistliche Lehen, Zölle, Frondienste, Dienste und die Getreide- und Weinzehnte - die sie in der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) haben und von denen jährlich jeder Pfarrer fünf Malter Korn, fünf Eimer Wasser, einen Gulden, einen halben Schober Stroh, einen Fuder Wolle und Holz als Kompetenz erhält - für 1953 Gulden, drei Pfund und sechs Pfennig an Bischof Konrad von Thüngen und sein Hochstift. Sie übermitteln dem Bischof alle Verscheibungsbriefe und Siegel, die sie über diese Dinge besitzen. Dabei ist auch eine Liste über die Gerechtigkeiten des Abts und Konvents gegenüber der Stadt.
Bischof Konrad von Bibra leiht Abt Nikolaus Scholl (Niklassen) 2400 Gulden, damit dieser die Schulden des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) abzahlen kann. Das geliehene Gold soll innerhalb von acht Jahren zurückgezahlt werden. Dafür bürgt der Abt mit allen Gütern und Einnahmen des Klosters.