Hafenhueb ist eine Hube zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat an der Sale) und ein Lehen des Hochstifts, sodass der Besitzer der Hube dem Bischof den Dienst der Beherbung leisten muss.
Die Heideckschen (Haidecksche) Lehen beinhalten folgendes: Das Gericht und die Vogtei zu Sachsen (Sachsen), das Gericht und zwei Höfe zu Immeldorf (Imelendorf), die Vogtei zu Rammersdorf (Rumelsdorf), die Vogtei in Gödersklingen (Gotlinsclingen), die Vogteien zu Wippendorf (Wipendorf), Herpersdorf (Herbrandsdorf) und Langenloh (Langenloch), Alllmersbach im Tal (Almarspach), das Ackerland zu Eyb (Eib), Vestenberg (Vestenberg) und der Zehnt zu Iphofen (Iphouen).
Heidingsfeld, nicht weit von Würzburg am Main gelegen (Haidingsueld nit weit ob Wurtzburg am Main gelegen), ist Eigentum des Stifts Fulda und war Lehen der Grafen von Rothenburg ob der Tauber. Als der letzte Graf von Rothenburg, Herzog Friedrich (Hertzog Fridrich), ohne Nachkommen stirbt, leiht Abt Burkhard zu Fulda (abbt Burchart zu Fulde) das genannte Dorf Heidingsfeld samt anderer Lehen Kaiser Friedrich I, seinem Blutfreund. Kaiser Friedrich I. lässt den vorderen Berg roden und zum Weinberg machen. Nach dem Tod Friedrichs und seiner Erben fällt die Verantwortung für das Lehen an die folgenden römischen Kaiser und Könige.
Herr Konrad von Speckfeld (Conrat von Speckueld) bekommt von Graf Poppo VII. von Henneberg (Graue Bopen von Hennenberg) die Vogtei über das Kloster Heidenfeld (Haidenuelt) und dessen Leute und Güter zu Lehen, welche Graf Poppo vorher vom Hochstift Würzburg zu Lehen bekommen hatte. Beide Herren bewilligen, dass die Vogtei dem Kloster für 346,5 Silbermark verkauft wird. Dafür gibt Konrad von Speckfeld dem Bischof Güter, die er von diesem wieder als Lehen zurückerhält. Graf Heinrich von Henneberg (Hainrich von Hennenberg) verzichtet im Winter 1247 auf die Güter zu Heidenfeld.
Das Hochstift kauft Konrad von der Kere (Conrat von der Kere) seinen Hof zu Wipfeld (Wipfelt) ab. Bischof Johann von Brunn verkauft den genannten Hof an das Kloster Heidenfeld (Haidenueld) für 680 Gulden. Er versichert ihnen, dass sie Bauholz zur Bebaauung des Hofes aus dem Klingenberger Wald (Clingenberger holtz) nehmen dürfen. Sie sollen jedes Jahr 10 Malter Korn als Gattergeld an das Haus Klingenberg liefern. Am 15.08.1437 erlässt Bischof Johann von Brunn ihnen die jährliche Abgabe von 10 Malter Getreide. Dafür müssen Propst und Konvent auf das Brennholz und Bauholz verzichten.
Bischof Johann von Brunn verpfändet ohne die Einwilligung seines Kapitels für 200 Gulden Apel III. von Lichtenstein (her Apel von Liechtenstein) den Wald, der Furst genannt wird und an den Burgwald der an Burg Altenstein grenzt (burckholtz zum Altenstein gehorig stossend). Durch Veruntreuung befinden sich zu Lebzeiten von Fries der Wald und der dazugehörige Wildbann noch immer in den Händen der Herren von Altenstein.
Der Schaftrieb zu Ober- und Unterhaid (Ober vnd Unter Haid) gehört zu der Zent Hoheneich (Hohenaich) und Johann Fuchs von Bimbach (Hanns Fuchs riter zu Bimbach) trägt den Schaftrieb als Mannlehen vom Hochstift. Auf Bitten von Johann Fuchs von Bimbach beendet Bischof Rudolf von Scherenberg das Lehensverhältnis und übereignet den Schaftrieb an die beiden Dörfer. Im Gegenzug macht er Johann Fuchs von Bimbach drei Häuser in der Stadt Eltmann (Eltmain) zum Mannlehen.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet Karl von Redwitz, dem Amtmann von Mainberg (Carl von Redwitz Amptman zu Mainberg) jährliche Einkünfte aus den Kammergefällen in der Höhe von 250 Gulden mit Bewilligung des Domkapitels. Sollten die Kammergefälle diese Summe nicht erbringen können, setzt er ihm als Pfand das Dorf Forst und einen Hof in Reichelshof (Reichleshoff) mit allen damit verbundenen Nutzungsrechten ein.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels Konrad von Romrod (Contz von Rumrod) den Burgstall in Oberfladungen (Obern Fladungen) für 1250 Gulden. Dieser Verkauf geschieht vorbehaltslos, was den Burgstall zum erblichen Lehen der Herren von Romrod macht (erblich vnd zu vrthot). Gegenstand des Verkaufs sind außerdem die Kemenate, das Hofhaus, die Scheunen und Ställe, der Schafstall, der umliegende Keller zusammen mit dem Hof und dem Baumgarten, der die Kemenate umschließt, das Recht des Schaftriebs, sämtliche Grundstücke, Wiesen, Äcker, Gemüsegärten, Lehen sowie Grundzinsen und Frondienste. Hinzu kommen alle Rechte an Gerichtsherrschaft, alle Privilegien, die mit dem Burgstall verbunden sind, ebenso die Burgmannen, Nutzungsrechte, Gewohnheitsrechte und anderen Zugehörungen. Der Verkauf beeinhaltet also alles, was zuvor Paul Narbe (Paul Narbe) und nach ihm Balthasar von Steinau genannt Steinrück (Balthasar von Stainaw zu Wustensachsen) besessen hatten und letztlich an das Stift Würzburg verkauft hatten. Davon sind die Gütern nicht betroffen, die ausdrücklich in der Kaufurkunde genannt werden. Dies sind die Allodien der Kirche St. Maria in Fladungen, von denen sie Grundzinsen erhält, sowie der Acker, der am Leubachsgraben (Leuppisgraben) liegt und ein Viertel Wachs nach Oberfladungen zahlt und ein Gut, das als Langenstreut bezeichnet wird und an die Hennebergische Burg Lichtenburg Grundabgaben und der Pfarrei Mellrichstadt den Getreidezehnt von järhlich je sechs Maß Roggen und Hafer zahlt. In der Urkunde wird festgehalten, dass die Herren von Romrod sich bei jedem Mann- oder Herrenfall neu belehnen lassen müssen.
Propst Joachim Faber (Pobst Joachim) und der Konvent von Heidenfeld verkaufen mit der Bewilligung von Bischof Friedrich die Schenkstatt des Klosters im Dorf Heidenfeld (die im Markgräfischen Krieg abgebrannt ist), 3 Äcker Wiesen (die die Schankwiesen genannt werden), 2 Äcker Wiesen bei der strutheken, 2 Äcker Wiesen am Lainacher Weg, zusätzlich eine jährliche Abgabe von Brennholz und 3 Äcker, die auf eigene Kosten aufzuhauen und zu gebrauchen sind. Alles liegt in der Heidenfelder Markung und gehört zur Schenkstatt. Johann Lolein (Hans Lolein) muss einen jährlichen Zins von 24 Gulden zahlen, die Hälfte zu Walpurgis und die andere Hälfte zu Martini.