Johann von Rauheneck (Hanns von Rauheneck) verkauft etliche seiner in Junkersdorf (Junckersdorf) liegenden Güter an das Stift Würzburg.
Aus Königheim (Kennicken), das früher Kenneghaim) genannt wurde und zum Amt Lauda gehört, haben die Domherren zu Würzburg 20 Hube Wein und drei Mühlen mit zugehörigen Weingärten und Wäldern durch Bewilligung von König Konrad III., durch einen Tausch mit Kloster Ebrach (closter Ebrach)erhalten.
König Karl IV. verpfändet Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg für deren Kosten und Mühen 1200 Mark Silber auf den Juden der Stadt Rothenburg. Der König verpfändet dem Bischof die Schule, den Kirchhof, Häuser und Hofstätten der Juden in Würzburg. Desweiteren verpfändet er auch auf bestimmte Zeit die Schule, den Kirchhof, Häuser und Hofstätten der Juden in Rothenburg. Außerdem verpfändet er ihm und seinem Hochstift 1200 Mark lötiges Silber und die Häuser, Hofstätten, Kleinode und farnusen Gelder der Juden in Nürnberg.
Bischof Gerhard von Schwarzberg vererbt seinem Diener Johann Wegmann (Hannsen Wegman) den Hof Kemnat in Heidingsfeld (Haidingsfelt), der freies und eigenes Gut des Stiftes ist, für 1 Gulden jährlichen Zinses. Dafür sollen dieser und seine Nachkommen ihre jährliche Hub Wein behalten. Die jährlichen Zinsen und die Gülte, die Heidingsfeld an das Stift zu bezahlen hat, sollen sie einbringen.
Bischof Johann von Egloffstein gibt den Juden im gesamten Hochstift Würzburg Privilegien: Sie dürfen ihre Habe im Hochstift ein- und ausführen, sie verleihen und damit Handel treiben. Sie sollen nicht vor dem geistlichen oder weltlichen Gericht des Hochstifts angeklagt werden, sondern vor ihrem eigenen Gericht. Sie sollen nicht mit zwei unbescholtenen Christen oder zwei Juden an ein Gericht überwiesen werden. Sie sollen von allen Stadtgerichten, Bede, Datz, Steuern oder anderen Abgaben befreit sein. Auch gegenüber anderen Fürsten, Herren und Grafen sollen sie geschützt und verteidigt werden. Sie sollen gehorsam sein und den jährlichen Zins in die Kammer des Bischofs einzahlen. Der Bischof und seine Amtsleute sollen ihnen behilflich sein, ihre Schulden, die sie eingeklagt haben, einzutreiben. Ihnen soll für ihre Schulden kein Acker, keine Wiese, kein Weingarten oder anderes Erbe, auch keine andere Währung als Gold, Silber, Edelmetalle oder Kleider gegeben werden. Sie dürfen um Weihnachten mit oder ohne Erlaubnis das Hochstift ungehindert verlassen, wenn sie zuvor ihre Schulden bezahlt haben. Wenn der Bischof die gegebenen Privilegien widerrufen will, soll er ihnen ein halbes Jahre vorher Bescheid geben, dass sie sich darauf einstellen können.
Köhler (Keller) ist ein Dorf am Main im Amtsgebiet von Prosselsheim (Brassoldshaim). Dort besitzen die Ritter von Elm (die von Elma) sieben Morgen Weingarten als Mannlehen, welche sie mit dem Einverständnis von Bischof Johann von Brunn und dessen Domkapitel als Stiftung an die Marienkapelle (vnser frawen Capellen) in Würzburg übergeben und eine ewige Messe stiften, unter der Bedingung, dass die Ritter an Gewinnen und Ernten des genannten Weingartens beteiligt werden.
Bischof Johann von Brun verpfändet dem Würzburger Bürger und Metzger Johann Wenzl (Hannsen Wentzeln) den Kirchhof der Juden in der Pleich mitsamt der beiden anliegenden Häuern erblich auf widerlosung für 900 Gulden. Dafür soll er ihm Fleisch an den Hof liefern.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Leibeigene und Güter aus Junkerdorf (Junckersdorf) an Johann von Rotenhan (Hannsen von Rotenhan).
Johann Wenzl wandelte den Judenkirchhof oder -garten in einen Weingarten um. Um das Jahr 1445 kauft Bischof Gottfried Schenk von Limpurg den Garten von Johann Wenzl zurück und verkauft ihn für 300 Gulden und einen jährlichen Zins von 35 Gulden an die Juden zu Würzburg. Er gestattet ihnen das Grundstück als Begräbnisstätte zu benutzen. Zur selben Zeit fordert die Verwaltung der Dompropstei zu Würzburg einen Zehnt vom Weingarten der Juden, aber Bischof Gottfried einigte sich einvernehmlich mit beiden Seiten und beschließt, dass die Juden keinen Zehnt zahlen müssen. Bischof Gottfried verpfändet die Judensteuer für 400 Gulden an den Grafen Georg von Henneberg.
Der Wohnsitz eines Bürgers namens Kaiser (Kaiser) in Arnstein (Arnstain), der zum Bock genannt wird, wird an das Hochstift Würzburg verkauft. Fries verweist auf das Stichwort Bock.