Die Männer und Einwohner von Baldersheim (Baldershaim) unterstehen seit jeher den Inhabern des Amtes Reichelsburg (Raigelberg) bezüglich der Vogtei- und der Gerichtsrechte. Zudem müssen sie ihren Befehlen gehorchen (vogtbar, gerichtbar und botmessig).
Die Nutzungsrechte an der Erbvogtei zu Comburg (Camberg) umfassen das Gefolgschaftsrecht, die Gerichtsbarkeit und die Atzung.
Gernot, Hofschultheiß von Heidingsfeld, empfängt von Bischof Andreas von Gundelfingen den Löwenhof (Lewenhof oder Lebenhof) in der Nähe des Großen Roßbergs (heutiger Straßenname Am Roßberg in Würzburg) mit dessen ganzer Ausstattung. Später empfängt Peter Gernot von Bischof Wolfram von Grumbach den Hof. Am linken Rand des Regests finden sich folgende Ergänzungen: Dürnhof (Dürnhove), der Roßberg (Roßberg), Unter- bzw. Oberdürrbach (Dürbach), Estenfeld (Essenvelt), der Krautgarten vor dem Hauger Tor (Hauger Krautgarten), das Gericht über das Pleicherviertel (Blaichacher gericht), Leimental bei Veitshöchheim (Lemmertal).
Zeißner, Sebastian: Der große Löwenhof in Würzburg, in: Mainfränkisches Jahrbuch 5 (1953), S. 115-134.
Einst sind die Vogtei und das Gericht zu Baunach (Baunach) an die Herren von Heßberg (Hespurg) verpfändet gewesen. Bischof Otto von Wolfskeel löst das Pfand jedoch für 2000 Pfund Heller, die er an Konrad von Heßberg zahlt, wieder ab. Die Pfandablösung betrifft laut einem Nachtragsschreiber außerdem: Tambach (Tambach), Triebsdorf (Triebsdorff), Eicha (Aich), Schorkendorf (Schurkendorff), Witzmannsberg (Witzmanßberg), Hergramsdorf (Harmsdorff), Altenhof (Altenhoffen), Krumbach (Grumbach), Neundorf (Newendorff), Rothenberg (Rottenberg), Ober- oder Unterelldorf (Elndorff), Muggenbach (Muggenbach), Autenhausen (Uttenhausen), Boetz (Boetz dorff), Gleismuthhausen (Cleßmutshausen), Gemünda (Gemunden), Hackdorfhof Hakdorff), das Kloster Langheim (Lankhaim closter), Seßlach (Seslach), Truschenhof (Druschendorff), Messenfeld (Messenfeld), Mürsbach (Mirsbach), Rentweinsdorf (Rentweigsdorff) sowie die Zenten Ebern und Medlitz.
Riedenauer, Erwin: Ämter, Orte und Hintersassen im Hochstift Würzburg um 1530, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 55 (1993) 249-266.
Graf Poppo von Eberstein (Eberstain) verkauft Burg und Stadt Balllenberg (Ballenberg) sowie die Hälfte der Zent und die dazugehörigen Dörfer, Weiler, Vogteien, Gerichte, Gefälle, Rechte sowie alles andere Dazugehörige für 1200 Kleine Gulden an Erzbischof Gerlach von Mainz. Diese Besitztümer und Rechte trägt der Graf bis dahin vom Hochstift Würzburg als Lehen. Bischof Albrecht von Hohenlohe lässt sich eine Verschreibung übergeben, in dem der Erzbischof dem Hochstift Würzburg ein Rückkaufsrecht zubilligt. Ohne jegliche Frist kann das Hochstift für 1200 Gulden die beschrieben Besitztümer und Rechte zurückerwerben.
Monumenta Boica 42, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1874.
Regesta sive rerum Boicarum autographa VIII, hg. v. Carl Heinrich von Lang, Josef Widemann, Maximilian Freiherr von Freyberg u. Georg Thomas Rudhart, München 1839.
Otto, Heinrich: Regesten der Erzbischöfe von Mainz von 1289-1396, Abt. 1 Bd. 2: 1328-1353, Darmstadt 1935.
Zur Regierungszeit von Bischof Johann von Brunn liegen folgende Dörfer und Nutzungsflächen im Gerichtsbezirk des Amtes Auersberg (Aursperg): die Wüstungen Simmershausen (Simershausen), Batten (Batten; heute bewohnt), Thaiden (Teyten; heute bewohnt), Seiferts (Syferts, heute bewohnt), Melbers (Elpas), Wüstensachsen (Sachsen; heute bewohnt), Boppenrod (Wappenrod), Rubelberg (wohl mit Reulbach zu identifizieren) und Findlos (Findels [korrigiert aus Sindels]), der Ort Wickers (Wikers, heute ein Ortsteil von Hilders), die beiden Wüstungen Schandenhof (Schanten) und Struthof (Struberts), Lahrbach (Larbach) und Hilders (Hiltrichs). Dem Würzburger Bischof oder dessen Vogt stehen aber nur die Hälfte an Brand (Branda) und Gerichtsrechte auf einem kleinen Gut bei Wickers zu.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Brand, Kraft und Konrad von Seinsheim (Sainshaim) das Schloss, Amt und Gericht Hohenlandsberg (Landsburg) sowie alle dazugehörigen Leute, Gülte, Zinsen, Gefälle, Äcker, Wiesen, Weiden, Gewässer, Wälder und weitere Rechte, mit Ausnahme der geistlichen Lehen und Mannlehen sowie dem Wildbann, für 4000 Gulden in Gold. Von dieser Pfandsumme dürfen die Seinsheimer selbst 300 Gulden für Baumaßnahmen einbehalten. Der Vertrag tritt laut Fries jedoch nicht in Kraft.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Hälfte am Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) und weitere Rechte, vor allem das Amt und Gericht betreffend, für 2000 Gulden in Gold an Hermann Seemann (Seeman). Der Käufer darf von der Pfandsumme 150 Gulden für Baumaßnahmen abziehen.
Es kommt zu einer Regelung wegen der Zentgerichtsbarkeit in Schweinfurt, Loch bei der Mulen (unklare Flur- oder Ortsbezeichnung), bei der heutigen Wüstung Hilpersdorf (Puchen zu Hilpersdorff), bei Geldersheim (Schopfen gen Geltersheim) und bezüglich der ehemaligen Straße bei Hilpersdorf. Laut einem späteren Schreiber ist auch der Main betroffen.
In Aub (Awe) hat es einst zwei Schulheißen und zwei Gerichtsorte gegeben. Philipp von Weinsberg (Philip von Weinsperg), Klaus Zobel von Guttenberg (Zobel von Gutenberg) und Georg Truchsess (Truchseß) von Baldersheim, die Inhaber des Ortes, einigen sich auf einen Schulheißen und ein Gericht für den ganzen Ort.