Die Untertanen (widemleute) in Kirchlauter (Kurchlauter) stehen im Abhängigkeitsverhältnis der Bischöfe zu Würzburg und der Amtmänner des Schlosses Raueneck (Rauheneck).
Es folgen die Rechte, Nutzungsrechte und Gefälle des Obermarschalls. (1) Ein Bischof zu Würzburg soll an seinem Hof keinen anderen Marschall haben als den Untermarschall. (2) Wenn ein Fürst zu Würzburg mit dem Heer zu Felde zieht, soll allen Hauptmännern, Amtmännern, Burgmännern, Dienern, Städten, Dörfern und allen zum Heer Gehörigen sagen, dass der Obermarschll das Recht hat alle Streitigkeiten, sei es durch Worte oder Taten, im Heer zu richten oder richten zu lassen. (3) Alle Pferde oder Vieh, die sich hinter dem Haufen befinden und dem Heer nicht folgen, fallen dem Obermarschall zu.
Als Kaiser Friedrich III. während seiner Regierung einmal nicht im Reich ist, nehmen seine Vögte, Schultheiße und andere Amtleute viele Neuerungen im Reich vor. Sie geben den Reichsstädten, in denen sie wohnen, neue Märkte und zwingen die Händler dazu, die alten Märkte und Messen zu verlassen und auf die neuen zu ziehen. Dadurch beschneiden sie die geistlichen und weltlichen Fürsten in ihrer Marktfreiheiten und ihren Rechten, weshalb sie dem Kaiser schreiben und ihn bitten, dies zu beenden. Dies tut der Kaiser und gibt ihnen einen Brief und ein Siegel, dass die neuen Märkte oder Messen den Alten keine Nachteile bringen und niemand gegen seinen Willen dazu gezwungen wird, diese zu besuchen.
Nach dem Tod Bischof Johanns von Egloffstein übernimmt sein Nachfolger Bischof Johann von Brunn die Verhandlungen mit Balthasar und Sigmund von Thüngen (beden Jungen von Thungen) und übergibt ihnen eine neue verbürgte Schuldverschreibung für die beiden Flecken Heidingsfeld und Mainbernheim. Diese besagt, dass er ihnen in den nächsten zwei Jahren die Schulden (ausgelegten pfandschullings) zurückzahlt und ihnen in der Zwischenzeit einen Zins von 15 Gulden zahlt. Für diese zwei Jahre sollen sie die beiden Flecken über einen Amtmann innehaben und die Abgaben erhalten. So kommt der Bischof in den Besitz der beiden Flecken. Er zahlt ihnen die Schulden (pfandschilling) nicht auf einmal, sondern verzinst ihnen diese.
Das besiegelte Revers Grafs Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen) ist an Bischof Johann von Brunn übergeben. Dem Amtmann zu Kühndorf (Kundorff) Johann Pfeffersack (Hansen Pfeffersacken), der zuvor erst vom Bischof als solcher eingesetzt wurde, ist befohlen, den Grafen an ein Viertel des Schlosses Kühndorf kommen zu lassen.
Ein Streit, den die Männer des Amtes Marktsteinach (Markstainach) mit den Einwohnern von Schonungen (S9999ningen) wegen des fischbach und der Ereln haben, wird geschlichtet.
Dem Frauenkloster Kreuztal Marburghausen (Marburghausen), auch Kloster Mariaburghausen genannt, welches dem Stift Würzburg angehörig ist, wird Schutz und Schirm durch den Amtmann zu Haßfurt versprochen.
Simon Schmidt (Simon Schmidt), Nikolaus Körber (Niclas korber) und Peter Vogler (Petter Vogler) aus Sulzbach (Sultzbach) bei Mosbach gelegen geben jährlich zu Martini vier Simmer Korn an Möckmühl (Mekmul) als Gült für ihre Güter ab. Aufgrund von Änderungen bezüglich dieser Güter weigern sie sich eine Zeit lang diese Abgabe zu tätigen. Sie werden von Sebastian Rüdt von Collenberg (Bastian Ruedten von Kollenburg voit zu Mosbach), Vogt zu Mosbach, und Wilhelm von Neuhausen (Wilhelm von Newhausen), Amtmann zu Möckmühl, vertragen.
Mit der Zeit nehmen die zuvor genannten Schulden von Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusing nicht ab, sondern steigen und werden größer. Die Gläubiger sind besorgt und möchten, wenn sie wie bisher nicht ihre Hauptsumme bekommen, zumindest einen jährlichen Ertrag und Zinsen erhalten. Etliche der Gläubiger sind Amtleute, Ratsmitglieder und Diener des neu gewählten Bischofs Konrad von Bibra. Diese wünschen ihrem Herren dem Bischof das Schloss und Amt Mainberg mit allem, was dazu gehört, samt Leuten und Gütern. Sie äußern jedoch auch Bedenken gegeüber dem Hochstift Würzburg, sollte einer der drei anderen Kaufmänner den Kauf tätigen (an dem soll nichts dran sein, es soll sich lediglich um ein Gerücht gehandelt haben). Sie werden auch bei ihren Vettern und Freunden, den Herren des Domkapitels vorstellig und bringen diese durch ihre List und Emsigkeit, welche sie als Treue und Wohlwollen gegenüber dem Stift tarnen, dazu Gelder zu sammeln und ein Angebot zum Kauf Mainbergs abzugeben. Die Hennebergischen Boten in Mainberg lassen die Würzburgischen Ratsherren jedoch ohne Handel wieder abreiten. Graf Georg Ernst von Henneberg-Schleusingen (Georg Ernst von Hennenberg) kommt nach Würzburg um sein Lehen zu empfangen. Bischof Konrad von Bibra überzeugt ihn davon seine Räte in Schweinfurt zu den Hennebergischen Boten in Mainberg zu schicken, nämlich Wilhelm von Grumbach, Philipp Truchsess von Pommersfelden (Philipsen Truchsessen von Bomberfelden) und Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Liechtenstain). Diese treffen eine Vereinbarung mit den Boten.
Das Hochstift Würzburg beauftragt die Amtleute, auf Vorrat zu mahlen, um einen höheren Wert zu erzielen.