Bischof Johann von Brunn verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels das Schloss und Amt Rottenstein mit Zentgrafen, Zentgerichten, Dorfgerichten, Leuten, Gütern, Dörfern, Kirchhöfen, Ungeldern, Äckern, Wiesen, Weingärten, Holz, Feldern, Wäldern, Seen, Seenstetten, Gewässern, Weiden, mit Gült, Zinsen, Renten, Gefällen, Beden, Steuern, Frauen, Diensten, Atzungen, Wildbann und allen Zugehörungen an Kaspar IV. von Bibra (Casperi von Bibra) für 9124 Rheinische Gulden. Hiervon wird nichts ausgenommen. Die Geistlichkeit, Mannlehen, der See zu Neuses (Neuses), der kleine See zu Brunn (Brundorff) und zwei weitere Seen zählen dazu. Auch Schloss und Amt Bramberg, das Dorf Gemeinfeld (Gemeinfelt), welches an Karl Truchsess von Wetzhausen (Carln Truchsessen zu wetzhausen) verschrieben ist, gehören dazu.
Das Dorf Gemeinfeld (Gmainueld) ist zusammen mit dem Amt Bramberg (ambt Bramberg) vom Hochstift Würzburg an Kaspar von Bibra (Caspar von Bibra) verpfändet. Bischof Johann von Brunn willigt ein, dass Kaspar von Bibra die Verpfändung an Albrecht von Waldenfels (Albrecht von Waldenfels) für 2000 Gulden verkaufen darf.
Der Ritter Johann von Lichtenstein (Hans von Lichtenstain) übereignet sein Haus zu Ostheim vor der Rhön (Ostheim), zwei Höfe, vier Hütten, zwanzig Acker Wiesen, drei Äcker, auf denen Wein angebaut wird, und weitere Acker und Weinberge als Sohn- und Töchterlehen an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Hochstift Würzburg. Im Gegenzug erhalten Johann von Lichtenstein und seine Erben das Privileg, unter Anweisung der Förster Brenn- und Bauholz aus dem Bramberger Wald (Bramberger wald) zu beziehen. Solange das Amt Bramberg (ambt Bramberg) im Besitz des Ritters Johann von Bibra (Haintzen von bibra) ist, sollen die Armen des Amts die Möglichkeit bekommen, auf neun Hektar Land bei Ostheim vor der Rhön Hütten zu bauen und sich unter Anweisung der Förster aus dem bischöflichen Wald des Amts mit Holz zu versorgen. Bei Ablösung des Amts sollen sie ihr Holz fortan aus dem bischöflichen Wald zu Ostheim vor der Rhön beziehen.
Ludwig von Rotenhan (Lutz von Rottenhan) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Goldgulden für das Amt Bramberg (ambts Bramberg). Dafür verpfändet der Bischof ihm das Amt Raueneck (ambt Raweneck) für drei Jahre. Dies beinhaltet das Einkommen zu Frickendorf (Frikendorff), Recheldorf (Remschendorff), Breitbach (Braitbach), Vorbach (Vorpach) und Brünn (Brun).
Im Ort Goßmannsdorf im Amt Bramberg (Gosmarsdorf ain dorf im ambt Bramberg) entsteht zwischen den Herrenleuten und den Stiftsleuten ein Rechtsstreit um das allgemeine Recht, den Fron, Reisrechte und die Atzung. Der Rechtsstreit kommt vor das Zentgericht in Königsberg i. Bay. (Kunigsberg). Das Gericht entscheidet den Fall zugunsten der Herrenleute, weshalb die Bischofsleute Revision gegen das Urteil einlegen. Schließlich kommt es aber zu einer Einigung zwischen den beiden Parteien.
Christoph Fuchs von Bimbach ist Marschall des Bischofs Rudolf von Scherenberg, sowie Amtmann zu Zabelstein, Raueneck und Bramberg (Leutzendorf, Cristoff Fuchs, der B. Rudolfen Marschalck, auch Amptman zum Zabelstain, Rauheneck vnd Bramberg). Im Dienst des Hochstifts verliert er viel Geld und Schlachtrösser, die er vom Hochstift erstattet haben möchte. Deswegen gerät er in einen Rechtsstreit mit Bischof Rudolf, der auf die Weise entschieden wird, dass Bischof Rudolf ihm 160 Gulden gibt. Dafür erhält der Bischof von Christoph Fuchs von Bimbach eine Quittung.
Der Schultheiß, die Dorfmeister und die gesamte Gemeinde von Ostheim (osthaim) und Goßmannsdorf (Gosmansdorff) im Amt Bramberg (ambt braunberg) zahlen Bischof Lorenz von Bibra zehn Jahre lang 100 Gulden an Weihnachten, um ihm die Atzung, das Lager und den Frondienste abzukaufen. Davon ausgenommen sind Atzung und Lager von Rittern, Amtmännern und Gesandten des Bischofs sowie der Weingarten bei Altenberg (altenberg) und das Ausbringen der Reben. Der Vertrag soll zehn Jahre gelten.
Bischof Friedrich von Wirsberg verbietet den Verkauf von Butter und Käse zwischen den Wochen- und Freimärkten Eberns in den Ämtern Raueneck, Bramberg und Ebern.