Fries verweist für den Hof Reuerimhof in Iphofen (Iphouen), der dem Kloster Frauenaurach verschrieben wurde, auf das Stichwort Frawenaurach.
Bischof Johann von Egloffstein nimmt von seinem Schwager Leonhard Hauslode (Lenhart Hauslode) und seiner Hausfrau Elisabeth von Egloffstein (Else B Johannsen schwester) 600 Gulden und verschreibt ihnen dafür jährliche 200 Gulden zum Leibgedinge auf dem Ungeld, Vogtei und allen anderen Gefällen, Nutzungen und Rechten der Stadt Iphofen (Jphouen), mit Unterpfand und Bürgschaft. Leonhard stirbt 1444. Fries hält die angegebene Summe von 600 Gulden für falsch und gibt seinerseits 160 Gulden an.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Eberhard von Rosenberg (Eberhart von Rosenberg) das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg (Jagsperg) für 3400 Gulden. Dem Stift werden die Wiederlösung und die Erbhuldigung vorbehalten. Die Burg und Stadt Jagstberg waren allerdings sehr baufällig, weshalb Bischof Johann Eberhard von Rosenberg bewilligt, 600 Gulden zu verbauen. Diese werden auch auf den Pfandschilling geschlagen.
Eberhard von Rosenberg (Eberhart von Rosenberg) hat das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg (Jagsperg) ungefähr 15 Jahre lang für 3400 Gulden inne. Dann lösen jedoch Horneck von Hornburg (Hornek von Hornburg) und Gerhard von Talheim (Gerhart von Talhaim) seinen Pfandschilling ab. Sie leihen Bischof Johann von Brunn weiterhin noch 1600 Gulden. Dafür verschreibt er ihnen und ihren Erben, das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg zu den gleichen Konditionen wie zuvor bei Eberhard von Rosenberg. Er erlaubt ihnen auch, in dem dazugehörigen Wildbann nach Wildbret zu jagen.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Peter Ruden (Peter Ruden) und seinen Erben den Halbteil an dem Schloss und der Stadt Jagstberg (Jagsperg) für 500 Gulden. Unter Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhält Peter Ruden seine 500 Gulden zurück. Bischof Gottfried verschreibt Johann von Absberg (Hanns von Absperg) für 4000 Gulden Schloss, Stadt und Amt Jagstberg. Er behält dem Stift jedoch die Öffnung und Erbhuldigung vor. Außerdem übergibt er Johann einen Brief, laut dem die nächste Ablösung nicht vor Ablauf von 10 Jahren geschehen soll. Zehn Jahre später gibt Friedrich von Seldeneck (Fritz von Seldenck) Bischof Gottfried 4300 Gulden. Mit den 4000 Gulden löst er Schloss, Stadt und Amt Jagstberg aus, die restlichen 300 gibt er dem Stift zu anderen Nutzen. Für eine Hauptsumme von 4300 Gulden werden ihm besagtes Schloss, Stadt und Amt verschrieben. Es wird ihm ebenfalls erlaubt, 500 Gulden daran zu verbauen. Das Stift behält sich aber die Lösung, Öffnung, Erbhuldigung und Landsteuer vor. Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss, Stadt und Amt wieder von Friedrich von Seldenecks Sohn Philipp (Philip).
Burkhard Estl (Burckart Estl) verpfändet mit Einwilligung seines Lehnsherren Bischof Gottfried Schenk von Limpurg die Hälfte des Zehnts auf seinem Lehen in Illesheim (Jlleshaim), insgesamt 35 Malter Getreide, für 400 Gulden an Heinrich Geiling (Haintz Gailing). Er übergibt ihm ein Revers. Der Zehnt soll in 6 Jahren wieder abgelöst, oder vom Fürsten gelöst werden.
Bischof Johann von Grumbach verschreibt Doktor Gregor Heimburg (Gregor Hainburg) und seinen Erben das Ungeld zu Iphofen (Iphouen) für 1200 Gulden. In der nachfolgenden Zeit werden Gregors Güter auf Befehl des Papstes konfisziert. Auch Bischof Rudolf von Scherenberg zieht seine Güter ein. Gregors Erben argumentieren jedoch, dass er ihnen die 1200 Gulden auf dem Ungeld zu Iphofen vor dem päpstlichen Befehl übergeben hat. Bischof Rudolf erklärt sich dazu bereit, den Erben für den alten Pfandschilling von 1200 Gulden erneut 900 Gulden zu verschreiben. Die übrigen 300 Gulden werden fallengelassen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Heinrich Marschall von Raueneck (Hanig Marshalk v Ranern) 6 Gulden auf dem Ungeld zu Iphofen (I) als Leibgedinge.
Gestrichener Eintrag (da anscheinend inhaltlich falsch): Georg von Crailsheim (Georg von Crailshaim) und Jakob Heimburg (Jacob Haimburg) handeln den Wert des genannten Zehnts auf 2000 Gulden aus. Da Bischof Rudolf von Scherenberg sein Geld aber an anderen Stellen benötigt, nimmt er von den Domherren Johann von Allendorf (Hans von Allendorf), ebenfalls Propst und Kanzler und Georg von Guttenberg (Georg von Gueten999) 2000 Gulden und zahlt diese an von Crailsheim und Heimburg aus. Er verschreibt die so erkauften Teile des Zehnts auf Wiederlösung an die beiden Domherren. Eigentlicher Eintrag: Georg von Crailsheim und Jakob Heimburg verkaufen ihre Teile an dem Zehnt zu Iphofen (Irhouen) mitsamt ihrem Teil an dem Zehnthof, der Behausung und ihren Zu- und Einbehörungen für 2000 Gulden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt Bernhard von Liebenstein (Bernhart von Liebenstain) und seiner Ehefrau Margaretha von Hutten (Margareth von hutten) alle Zinsen, Gülte, Gefälle und Nutzungen im Amt Jagstberg (Jagstberg) für 7800 Gulden auf Wiederlösung. Bischof Friedrich von Wirsberg lässt Bernhard das Amt des Amtsmannes übertragen. Ausgenommen sind dabei die geistliche Jurisdiktion, der Landgerichtszwang und weitere Rechte.