Zwischen den Äbbten des Klosters Neustadt am Main (Neuenstat) und den Herren von Grumbach (heren von Grumbach) kommt es zu Streitigkeiten. Zum einen wegen der Vogtei, den Vogteirechten und den Untertanen des Klosters. Zum anderen wegen des Schlosses Rothenfels (schloss Rotenuels), welches die Herren von Grumbach auf dem Grundstück des Klosters neu erbaut haben und dieses als ihr Eigentum eingezogen haben. Diese Streitigkeiten werden von Bischof Emehard von Comburg und Bischof Siegfried von Truhedingen beigelegt.
Im Amt Bad Neustadt an der Saale liegen die beiden Dörfer Ober Saltz und vnder Saltz. vnder Saltz wird zu einer Stadt, die an Gebäuden, Leuten, Gütern, Handel, Wandel und anderen bürgerlichen Wesen zunimmt, sodass sie den anderen Städten des Hochstifts Würzburg in nichts nachsteht. Wann dies geschieht ist nicht urkundlich bekannt. Jedoch geht Fries davon aus, dass dies zur Regierungszeit Bischof Hermanns von Lobdeburg geschieht. Unter dem Bischof wird sie 1232 das erste mal als Stadt bezeichnet.
Vor dem Schloss Nordenberg (Nortenburg etwan ain schloss) bei Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg an der Tauber), welche nun eine verfallene Burg ist, lagert Bischof Johann von Egloffstein mit einem Heer. Dieses Schloss gehört zuvor den Herren von Nordernberg, die das Küchenmeisteramt bekleiden.
Mit der Zeit kommt die an die Domherren Heinrich und Geis von der Tann (itzgemelten beden domherrren) verpfändete Hälfte Nüdlingens (Nutlingen) an Sebastian von der Tann (Sebastian von der Than). Bischof Johann von Brunn einigt sich mit diesem in Bezug auf die verpfändete Hälfte Nüdlingens sowie das Schloss und das Amt Steinau (Schlos vnd ambts Stainach), das Sebastian von der Tann ebenfalls als Pfand hält, folgendermaßen: Bischof Johann von Brunn zahlt Sebastian von der Tann und seinen Erben in drei Jahren 2881 Gulden und 1000 Heller, um das oben aufgezählte Pfand abzulösen. Über die Stellung von Amtsmännern soll Sebastian von der Tann weiterhin die Abgaben und Gefälle zu Nüdlingen und Steinau erhalten und über lokale Nutzungsrechte verfügen. Hierfür wird jährlich ein Zehntel der daraus erhaltenen Gulden, Pfunde und Pfennig mit der Hauptsumme der Verpfändung verrechnet.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zehnt des Dorfes Neuhaus ( Neuenhaus ) bei Ebern ( Eberen ) an den Ritter Apel III. von Lichtenstein ( heren Apeln von Liechtenstain riter ).
Bischof Johann von Brunn leiht sich von Karl von Steinau (Carln Steinriken) 3201 Gulden. Er gelobt, die Schulden bis Cathedra Petri (22. Februar) oder spätestens zwei Monate danach zu begleichen. In diesem Kontext verpfändet er Schloss Werneck (Schloss wern) und das Dorf Nüdlingen (Nutlingen) samt Zugehörungen und Burgschaft.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Sebastian von der Tann (Sebastian von der Thamm) im Gegenzug für 4483 Gulden Schloss Hildenburg, Stadt und Amt Hildburghausen (Schloss Stat vnd ambt Hildenburg), Fladungen (Fladingen), Steinach an der Saale (Staina) sowie das halbe Dorf Nüdlingen (Nutlingen) amtmannsweise. Die Erträge aus Nutzungsrechten des Pfands sollen Sebastian von der Tann jährlich zwölf Gulden für einen einbringen. Sollten die Einkünfte durch das Pfand diesen Satz nicht decken, sollen die überschüssigen Gefälle der Dörfer Vachdorf (Vachdorf) und Leutersdorf (Leuttersdorf) dafür verwendet werden. Diese Übereinkunft ist verschriftlicht und übergeben.
Bischof Johann von Brunn hat die Pfandsumme von 3400 Gulden auf das Schloss und Amt Neuhaus nicht bezahlt. Daher behalten der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim und der Deutsche Orden das Schloss und Amt Neuhaus und seine Zugehörungen und nutzen diese weiterhin.
Das Schloss Aschach an der Saale (Ascha das schloss an der Sal) sowie die darum liegenden Häuser heißen Neuses am Berg (Neuses). Das Dorf, welches über Schloss Aschach liegt und in welchem die Pfarrei liegt, heißt Aschach (Aschach). Den Kleinzehnt zu Neuses am Berg hat Bischof Lorenz von Bibra von Wilhelm von Bibra gekauft.
Zu der Stadt und dem Amt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat an der Fränckischen Sal) gehören die Dörfer Heustreu (Haistrai), Hollstadt (Holenstat), Wülfershausen an der Saale (Wülfershausen), Unsleben (vsleuben), Burgwallbach (Waldbach), Geckenau (Gekenau), Reyersbach (Reichartsbach), Unterwaldbehrungen (Niderwaltberingen), Braidbach (Braitbach), Rödles (Rodiges), Lebenhan (Lebenhan), Windshausen (Windshausen), Hohenroth (Hohenrode), Nickersfelden (Nikersuelde), Unterebersbach (Niderenebersbach), Oberebersbach (Oberebersbach), Salz (Saltz), Strahlungen (Stralingen), Löhrieth (Lehenriet), Mühlbach (Mülbach), Herschfeld (Hersueld), Altenbrend (Brend) und Bastheim (Basthaim). Die Einwohner der Dörfer erleisten einen Huldigungseid und verrichten eine jährliche Abgabe von herthünere. Darüber gibt es einen Vertrag zwischen dem Bischof Konrad von Thüngen und den Edelleuten.