Bischof Otto von Wolfskeel stiftet zu Retzbach (Retzbach) ein Kloster und inkorporiert es in das Kloster Neustadt am Main (closter Neustat).
Bischof Johann von Brunn einigt sich mit Wilhelm (wilhelmen), Peter (pettern) und Eckhard Schweigerer (Schwegerer) über die Schulden, die er bei ihnen auf der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) und Kitzingen (Kitzingen) hat. Er schuldet ihnen 5600 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen das Amt Karlburg (Carlburg) und befreit damit die beiden Städte von den Schulden.
Es wird ein Vertrag zwischen dem Markgraf und Kurfürst von Brandenburg, Friedrich II. von Brandenburg (Marggraf Friderich Churfurst) und Bischof Johann von Brunn und dessen Domkapitel sowie zwischen den Grafen Johann II., Albrecht und Georg von Wertheim (graf Hansen, albrechten vnd Jorgen von Wertheim zu Kitzingen) aufgesetzt. Dieser wird vom Bischof verwahrt. Der Bischof ist nun auch für Wertheim zuständig und hat dadurch den Grafen und den Untertanen Schutz und Schirm zu bieten. Diese sollen ihm und dem Hochstift Würzburg im Gegenzug treu und fleißig dienen. Der Vertrag wird von allen bewilligt und besiegelt.
Meister des Seiler-Handwerks aus Haßfurt (Hasfurt), Ebern (Ebern), Gerolzhofen (Geroltzhofen), Münnerstadt (Munerstat), Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen), Volkach (volckach), Seßlach (Seslach), Coburg (Coburg), Königsberg in Bayern (Konigsberg), Lohr am Main (Loer), Tauberbischofsheim (Bischofsheim an der thauber), Schweinfurt (Schweinfurt), Bamberg (Bamberg), Forchheim (vorcheim), Kitzingen (Kitzingen) und Neustadt an der Aisch (Newenstat an der Eisch) beklagen bei Bischof Rudolf von Scherenberg, dass es durch ausländische Seiler zu Unordnungen kommt, die es zuvor nicht gegeben hat. Sie beziehen sich besonders auf die Steuern und falsche Seile. Die Meister bitten den Bischof ihnen eine Ordnung und Freiheit zu geben. Rudolf von Scherenberg geht der Bitte nach und verordnet, dass sein Hofmeister der Sprecher und Richter der Seiler sein soll.
Die Grafen, Herren und Ritter vereinbaren einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt), welcher allerdings nicht abgehalten wird. Daraufhin wird ein Rittertag zu Kitzingen (Kitzingen) ausgeschrieben. Alle sind der Meinung, dass es ihnen von Nutzen ist, wenn die drei fränkischen Fürsten von Bamberg (Bambergk), Würzburg (Wurtzburg) und der Markgrafschaft Brandenburg (Brandenburg) untereinander zügig eine gleichmäßige, endliche, hilfreiche und friedliche Vereinbarung finden. Nach dieser Einigung folgt eine gute Ordnung. Zudem halten sie fest, dass sie sich einander behilflich sind und Beistand leisten. Fremde sollen, egal welcher Wertigkeit und Vergewaltigung, einander gewehrt werden. Dies ist auf dem Rittertag zu Schweinfurt festgeschrieben. Zudem erstellt die Ritterschaft gemeinsam 25 Beschwerdeartikel.
Die Fürsten beschließen, dass ein jeder von ihnen den besten Ritter aus seiner Ritterschaft, bis zum Rittertag zu Kitzingen (Kitzingen), in der Zeit zwischen Ostersonntag und dem darauffolgenden Sonntag zu sich holen soll. So wie es ihnen zusteht, handeln sie nach Recht und Ordnung und gestehen den Rittern Rechte, Mitsprache und Forderungen zu. Die drei Fürsten müssen von neun Räten jeweils zwei, die Grafen und Herren jeweils einen und die Ritterschaft zwei Personen stellen. Bei dem Treffen gibt es eine gemeinsame Mahlzeit, genannt Maß. Der Würzburger Bischof beschwert sich, dass er vom Rat am stärksten benachteiligt wird. Dadurch entstehen Einschränkungen der Regalien, Saalgerichte, Hofgerichte, Landgerichte und weiteren Gerechtigkeiten für ihn. Dies bedeutet gleichzeitig eine Beschneidung der königlichen Rechte von Appelation und Instanz vor dem Kammergericht. Deshalb kann dies nicht gestattet werden. Jeder der die fürstliche Gnade begehrt, soll am Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) anwesend sein. Gibt es jedoch Schwierigkeiten jemanden zu finden, so soll derjenige Fürst eine Suchanzeige schreiben.