Die Gemeinden der Dörfer Geldersheim (Geltershaim) und Bergrheinfeld (Rainvelde) sind wegen der Fischweide im Ettlebener See zerstritten und es kommt zu gewaltätigen Auseinandersetzungen. Bischof Embicho schlichtet den Streit.
Graf Hermann III. von Henneberg-Aschach und seine Frau Agnes (Grave Herman von Hennenberg vnd fraw Agnes sein gemahel) verkaufen Bischof Albrecht von Hohenlohe mit Einwilligung ihres Vetters Graf Berthold von Henneberg-Hartenberg (mit willen vnd worte Grave Bertholden von Hennenberg) Leibeigene und freie Abgabenpflichtige im Amt Ebenhausen. Spätere Anmerkungen am Rand verzeichnen Sulzfeld, Reurieth, die Herrschaft zu Hartenberg (Hartenberg herschaft), Burg Wildberg (Wildperg schloss), das Salgerichte von Theres und Kützberg (Sal Gericht zu Thäris Cotsfur), Kammerholz (Camer Holtz), Unsleben (Usleben), Hermannsfeld (Herbesfeld), Ebenhausen, Wargolshausen (Wagarshausen), Geldersheim (Geltershaim), Großwenkheim (Wenkhaim), Groß- oder Kleinbardorf (Bartdorff).
Die Grafen von Henneberg verpfänden Berthold X. von Henneberg-Hartenberg (Bertholden von Reuriet) für 70 Pfund Heller eine Fischweide an der Saale. Graf Hermann III. von Henneberg-Aschach (Grave Herman von Hennenberg) gibt diese Verschreibung danach Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Stift Würzburg. Laut der Nachtagshand betrifft dies die Burgen Wildberg und Hartenberg (Wildberg, Hartenberg), das Gericht in Saal an der Saale (Gericht zu Sal), das Kammerholz (Camerholtz), Unsleben (Vsleben), Herschfeld (Herbsfelt), Ebenhausen (Ebenhausen), Geldersheim (Geltershaim), Kützberg (Cotzbur), Großwenkheim (Grosse Wenkhaim), Wargolshausen (Wergarshausen), Groß- oder Kleinbardorf (Bartdorff), Theres (Theris), Sulzfeld (Sutzfeld)
Die Brüder Philipp und Lienhard von Seinsheim (Philips und Linhart von Saunshaim gebrudere ) leihen Bischof Rudolf von Scherenberg 4000 Goldgulden, damit er das Schloss Homburg (Sloss Hohenberg) auslösen kann. Im Gegenzug verpfändet der Bischof ihnen jährlich 200 Gulden Zinsen auf der Bede und den Gefällen in Geldersheim (Geltershaim).
Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Wilhelm von Henneberg (G Wilhelm von Hennenberg) treffen eine Vereinbarung zwischen den Vertretern des Hochstifts und Vetretern des Reichs in Geldersheim (Geltershaim). Diese Vereinbarung umfasst unter anderem die Wiesen (gemaine riedere), das Bauwesen (Steinsetzen), das gemeine Gericht, das Zentgericht, das Vogtgericht und das Hausmeisteramt der Kirche.
Für die Verpfändung der Zinsen von Bede und Gefällen zu Geldersheim an die Brüder Philipp und Lienhard von Seinsheim durch Bischof Rudolf von Scherenberg erhalten die von Seinsheim zusätzlich eine Urkunde, in der die Bewohner Geldersheims (Geltershaim) sich verpflichten, die Zinsen abzugeben. Der Bischof erhält wiederum davon einen Revers, in dem ihm das Recht auf Wiederlösung zugestanden wird.
Peter von Maßbach (Peter v. Masbach) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Goldgulden. Im Gegenzug verpfändet ihm der Bischof jährlich 50 Gulden auf den Gefällen zu Geldersheim (Geltershaim).
Fries verweist auf einen Kaufgeschäft zwischen Doktor Georg Farner (doctor Georg Farner) und Wolf Eb zu Schweinfurt (Wolf Eb zu Schweinfurt). Georg Farner kauft Güter in Geldersheim als Mannlehen, welche ihm später zu einem Zinslehen gemacht werden.
Die Bewohner von Geldersheim (Geltershaim) kaufen für 530 Gulden ein Hofgut in Geldersheim, zu dem 40 Morgen Ackerland, elf Morgen Wiesen und etliche Hecken gehören und das ein Zinslehen des Stifts ist, von Doktor Georg Farner (Doctor Georgen Farner). Damit verpflichten sich die Bewohner von Geldersheim gegenüber dem Stift und treffen eine Vereinbarung über den Handlohn, der entrichtet wird, sobald das Hofgut den Besitzer wechselt: das Hofgut soll als Lehen des jeweiligen Amtmanns in Werneck an den jeweiligen Spitalmeister verliehen werden. Dieser verpflichtet sich zu einer Abgabe von 1 1/2 Gulden Handlohn und deren Zinsen, die in die Kellerei Werneck abzugeben ist. Das Hofgut darf öffentlich verkauft werden, aber der Würzburger Bischof, beziehungsweise seine Hintersassen in Werneck, behalten das Vorkaufsrecht und bei Verkauf muss der Handlohn weiterhin an das Amt Werneck bezahlt werden.
Die verarmte Gemeinde Geldersheim (Geltershaim) wird aufgefordert, Almosen für den Bau der Kirche zu sammeln.