Bischof Gerhard von Schwarzburg und die Bürger von Meiningen (Mainingen) einigen sich hinsichtlich der jährlichen Bede.
Ritter Eberhard von Buchenau (Eberhart von Buechenau riter), Eberhard Neidhard (Eberhart Neithart), Heinrich von der Tann (Haintz von der Thanne), seine Söhne Wilhelm und Sitig (Wilhelm vnd Sitig) und sein Bruder Friedrich von der Tann (Fritz) unterstützen Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen die Markgrafen zu Meißen (Meissen) als Hauptleute und Diener. Deswegen hat sich sein Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein wegen ihrer Hauptmannschaft, ihrer Dienste und den entstandenen Schäden mit ihnen geeinigt. Er verschreibt ihnen und ihren Erben 8,000 Gulden auf die Bede der Städte Meiningen (Mainingen) und Mellrichstadt (Melrichstat) zusammen mit dem Zoll und dem Ungeld. Ihnen wird aber weder die Hauptsumme noch die dazugehörigen Zinsen oder der Ertrag bezahlt. Die Summe beträgt dann 14,000 Gulden. Deshalb verschreibt Bischof Johann von Egloffstein ihnen noch andere Gelder von Stadt und Amt Meiningen, welche in Gesamtsumme 19,500 Gulden ergaben. Da verschreibt der Bischof ihnen auch noch die Landeswehr auf Schloss und Burg in Stadt und Amt Meiningen, aber unter Vorbehalt der Auslösung und der Erbhuldigung.
Doch haben die Bürger von Meiningen (Mainingen) mit Bischof Johann von Brunn eine Frist festgelegt, wann das Pfand von den Rittern von Buchenau wieder abgelöst werden sollte. Die Ablösung wird auf 6,000 Gulden bestimmt. Die Herren Graf Friedrich von Henneberg (Graue Fridrich von Hennenberg), Konrad Schenk zu Erbach (Schenck Conrat her zut Erpach) und Dietrich von Bickenbach (Dietrich von Bikenbach) bezeugen diesen Vertrag.
Bischof Johann von Brunn und Heinrich von der Tann (von der Thann) kommen in Münnerstadt (Munerstat) zusammen, um friedlich und rechtlich ihren Streit über das Schloss Landswehre und Meiningen ( Mainingen) zu lösen. Graf Friedrich von Henneberg (Graue Fridrichen von Hennenberg), Martin von Seinsheim (Martin von Sainshaim(), Ritter Burkhard von Seckendorf (Burgharten von Sekendorf) und Dietrich Marschalk von Rauheneck (Maschalk Dietzen) haben einen Tag in Bad Neustadt an der Saale (Newenstat der Sale) vereinbart. Dorthin kommen die beteiligten Parteien sowie die vier gewählten Schiedsrichter. Jeder ist dabei auf eigene Vorteile aus und möchte nicht nachgeben, weswegen letztlich nichts ausgerichtet werden kann und die Beteiligten ergebnislos auseinandergehen.
Bischof Johann von Brunn nimmt das Schloss Landwehr (Landswer) und die Stadt Meiningen (Mainingen) an sich und verschreibt diese den Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg). Fries schreibt darüber, welcher Gestalt die Verständigung über das Schloss und die Stadt zwischen Bischof Johann von Brunn und den Herren von Tann sowie den Herren von Buchenau gewesen sei, habe er aber keine Informationen finden können.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelmen von Hennenberg) und dessen Bruder Graf Heinrich (Graue Hainrichen) die Stadt Meiningen (Mainingen) für 6,000 Gulden. Die Grafen müssen jährlich pro 15 Gulden einen Gulden abgeben. Sollte der Stadt dieses Gefälle nicht reichen, soll ihnen der Überschuss an Einkommen der beiden Dörfer Vachdorf (Vachdorf) und Queienfeld (Quinnuelt) erstattet werden. Bischof Johann von Brunn behält sich die geistlichen Lehen, Mannlehen, Ritterschaft, Erbhuldigung, Gefolge, Öffnungsrechte und Landsteueuer vor.
Landgraf Ludwig von Hessen (Landgraue Ludwig von Hessen) unterstützt Bischof Johann von Brunn gegen das Domkapitel und die Städte Würzburg, Karlstadt (Carlstat) und Ochsenfurt (Ochsenfurt). Dafür verschreibt der Bischof ihm eine bestimmte Anzahl an Fuder Wein. Die Brüder Wilhelm und Heinrich von Henneberg (Graue Wilhelm vnd Hainrich von Hennenberg) geben dem Landgrafen 20 Fuder, die mit Fässern, Schrötgeld und Fuhrlohn 562 Gulden kosten. Diese Summe ergänzt der Bischof dem vorherigen Pfandschilling auf Meiningen.
Bischof Gottfried von Limpurg einigt sich mit den Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg) darauf, dass in einer zweijährigen Frist die Bürger von Meiningen (Mainingen), die bisher jährlich 300 Gulden Bede bezahlen, dem Grafen 400 Gulden Bede bezahlen sollen. Die Bürger von Meiningen wollen aber bei den alten Bedingungen bleiben und es wird entschieden, dass Bischof Gottfried die übrigen 100 Gulden auf andere Weise auftreiben muss oder sie zum Pfandschilling aufschlagen soll. In der Einigung zwischen Bischof Gottfried und dem Grafen von Henneberg heißt es, dass sie einen neuen Pfandschilling ansetzen, der 18000 Gulden beträgt. Der Vertrag wird mit dem Siegel des Bischofs und dem des Domkapitels besiegelt. Fries findet den schriftlichen Belge dafür nicht mehr, aber es gibt einen Vertrag von 1481 zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Margaretha von Henneberg (Margareten von Hennenberg) darüber, den Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) dem Bischof Rudolf gegeben hat, nachdem das Pfand auf Meiningen abgelöst wurde. Bischof Gottfried hält dann die Bürger von Meinigen dazu an, doch 100 Gulden Bede mehr zu bezahlen, worüber sie sich beschweren und darum bitten, dass es bei der alten Summe bleibt.
Bischof Johann III. von Grumbach erhält als Landfürst von Meiningen (Mainungen) die kaiserliche Bestätigung von Friedrich III. zu einem gerichtlichen Urteil.
Der Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) leiht Ritter Johann von Hirschhorn (Hannsen von Hirshorn riter) 500 Gulden und 8 Pferde für den Zug des Stifts nach Neuenstein (Newenstat) und Jagstberg (Jagsperg). Die Pferde werden auf 250 Gulden geschätzt, sodass der Bischof Graf Wilhelm von Henneberg 750 Gulden schuldig ist. Diese Summe zahlt Bischof Johann von Grumbach dessen Sohn Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelmen dem Jungeren) zum Pfandschilling von Meiningen (Mainingen) dazu.